Betriebsrenten:Hilferuf nach dem Gesetzgeber

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer hat sich angesichts der Kürzungen von Betriebsrenten durch Unternehmen für gesetzliche Regelungen ausgesprochen.

Im ZDF sagte er, man brauche eine gesetzliche Grundlage für die Stabilität und Sicherheit der Betriebsrenten. Böhmer konkretisierte seine Forderung allerdings nicht.

Auch sein nordrhein-westfälischer Kollege Peer Steinbrück schließt eine Initiative des Gesetzgebers nicht aus. Ob sich Regierung und Opposition in diesem Jahr auf eine große Steuerreform einigen können, nannten beide ungewiss.

Unterdessen rechnet die Industrie mit weiteren Kündigungen von Betriebsrentenvereinbarungen. "Das wird kein Einzelfall bleiben", sagte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Michael Rogowski, am Freitag in Berlin mit Blick auf das Vorgehen der Commerzbank und des Gerling-Konzerns.

"Starre gesetzliche Vorgaben"

"So lange die Personalnebenkosten so hoch sind wie sie sind, wird das auch weitergehen." Rogowski forderte die Bundesregierung auf, die starren gesetzlichen Vorgaben zur Betriebsrente abzuschaffen.

Die gesetzgeberisch vorgeschriebene Verpflichtung für die Firmen, die Betriebsrenten alle drei Jahre an die Inflations- oder die Nettolohnentwicklung anzupassen, müsse gestrichen werden, verlangte der BDI-Chef.

Diese Vorschrift sei wesentlich verantwortlich für die Korrekturen bei den Betriebsrenten. "Das ist vielen über die Unterlippe gewachsen." Wenn das Betriebsrentengesetz nicht geändert werde, würden weitere Unternehmen ihre Systeme drastisch kürzen oder gar - wie die Commerzbank - ganz aufkündigen.

Schon in den 90er Jahren hätten viele Firmen ihre Betriebsrentenvereinbarungen deutlich zurückgefahren oder beendet, sagte Rogowski. "Das hat nur nicht so sehr für Furore gesorgt, weil es weniger spektakuläre Fälle waren."

"Häufig explodiert"

Die Vorschrift zur Anpassung der betrieblichen Rente an die Inflationsrate oder die Lohnsteigerungen, aber auch dynamische Regelungen für spätere Rentenansprüche seien Hauptursachen dafür, dass "die Systeme häufig explodierten".

Der Zwang zur Erhöhung bestehe nur dann nicht, wenn das Unternehmen finanziell schwer angeschlagen sei. Doch müssten die Anpassungen nachgeholt werden, wenn es dem Betrieb wieder besser gehe, was wiederum zu Belastungen führe.

Die Betriebsrentenregelungen böten den Unternehmen die Möglichkeit, "ihre Personalkosten wenigstens partiell zu beeinflussen. Das haben schon viele genutzt."

Belastet worden seien viele betriebliche Rentensysteme auch durch das Regelungen, wonach Arbeitnehmern ein bestimmter Prozentsatz ihres letzten Einkommens als Betriebsrente garantiert werde. "Damit ist eine automatische Dynamisierung eingebaut." Als Konsequenz daraus seien viele Unternehmen dazu übergegangen, "nur noch einen fixen Beitrag in das System einzuspeisen".

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