Betriebsrente:In den Händen des Marktes

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Die Politik will Betriebsrenten stärker fördern. Doch durch die Reform steigt das Risiko für Arbeitnehmer, warnen Experten. Unternehmen müssen die Höhe der Betriebsrenten nicht mehr garantieren.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Bei der Betriebsrente gibt es in Deutschland einen großen Graben. Fast die Hälfte aller Geringverdiener mit einem Bruttolohn von weniger als 1500 Euro monatlich hat keine betriebliche Altersversorgung und auch keinen Riester-Vertrag. In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten ist die Zusatzvorsorge über den Arbeitgeber besonders wenig verbreitet. Die Koalition hat bei ihrem Rentengipfel deshalb beschlossen, die Betriebsrente stärker zu fördern. Das gemeinsame Konzept von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollen Union und SPD rasch im Bundestag verabschieden. Doch wird dann in Sachen Betriebsrente alles besser, wenn das Gesetz wie geplant 2018 in Kraft treten wird?

Ein Kernpunkt der Reform gerät derzeit verstärkt in die Kritik: Unternehmen sollen künftig Betriebsrenten nicht mehr in einer bestimmte Höhe garantieren müssen. Stattdessen reicht es, wenn die Arbeitgeber dafür gerade stehen, die Beiträge an Versicherer, Pensionskassen oder Pensionsfonds korrekt abzuführen, die das Geld anlegen. Das soll möglich sein, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf diese reine Beitragszusage ohne Mindestsicherung geeinigt haben, stets einen Teil des Gehalts für die zukünftige Betriebsrente verwendet wird und der Arbeitgeber dazu mindestens 15 Prozent zusteuert.

Das Modell hat zwei Vorteile: Erstens werden die Firmen "enthaftet". Sie müssen sich nicht mehr darum sorgen, ob gewährte Garantien auch wirklich finanzier- und am Ende bezahlbar sind. Dadurch soll für sie der Anreiz steigen, sich bei der betrieblichen Altersvorsorge zu engagieren. So bietet fast jedes zweite Familienunternehmen seinen Mitarbeitern keine betriebliche Rente an, weil es zu große Haftungsrisiken für sich sieht. Zweitens gibt es durch den Wegfall der Garantien mehr Freiheit bei der Anlage des Kapitals - und damit die Chance auf höhere Renditen.

Die Enthaftung hat jedoch einen großen Nachteil: Die Arbeitnehmer tragen das Risiko, wenn bei der Anlage etwas schief gehen sollte. Fest zugesagt ist dann nur noch eine nicht näher definierte "Zielrente". Genau daran entzündet sich nun die Kritik: Die Regierung würde damit die Arbeitnehmer "selbst in der Rentenphase den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können", warnt Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Ähnlich sieht es Frank Oliver Paschen, Vorstandschef der Dresdener Pensionskasse. Dass mit Nahles eine Sozialdemokratin "die bewährten Garantien für Arbeitnehmer abschafft und die Risiken auf diese überwälzt", sei erstaunlich. Es sei nicht erkennbar, "welches Interesse Gewerkschaften daran haben sollten, diese verschlechterte Position ihrer Mitglieder beziehungsweise Arbeitnehmer durch tarifvertragliche Regelungen zu ermöglichen".

Es gibt aber Alternativvorschläge. Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten, sagt, es könne sehr wohl sinnvoll sein, auf Garantien zu verzichten, um die Renditen zu erhöhen. Nur weil die Erträge steigen, kämen sie aber nicht unbedingt bei den Sparern an. Die Erträge könnten ja von den Versicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds "einkassiert, in Reserven versteckt und auf Jahrzehnte geparkt werden." Dann gehe die Rechnung der Arbeitsministerin nicht auf.

Daher müsse gewährleistet sein, dass die erwirtschafteten Erträge nicht in die Taschen der Finanzdienstleister wanderten, sondern bei den Sparern ankommen. Diese müssten einen "garantierten Anspruch" darauf haben, sagt Kleinlein. Wenn das Gesetz 2017 wie geplant durch den Bundestag gehen sollte, könnte dieser Vorschlag noch einmal Diskussionsstoff bieten.

© SZ vom 28.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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