Betriebsrente:"Entscheidender Wettbewerbsvorteil"

Fachkräfte und Talente gewinnen: Warum Betriebsrenten auch für kleinere Unternehmen wichtiger werden.

Interview von Norbert Hofmann

Bisher war es für Mittelständler wenig attraktiv eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das ab 2018 in Kraft tritt, wird sich das ändern, ist Ralph Seitz, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer Bayern, überzeugt.

SZ: Das BRSG soll mehr Interesse an der bAV wecken. Welche Bedeutung hat diese zweite Säule der Altersvorsorge?

Ralph Seitz: Der bAV kommt neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge eine grundlegende Bedeutung bei der Alterssicherung zu. Bisher findet sie gerade bei den Beschäftigten kleiner und mittelständischer Firmen noch zu wenig Akzeptanz. Nach den jüngsten Statistiken haben 46 Prozent der rund 32 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland keine Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Der Nachholbedarf wird auch anhand von Zahlen unserer Branche deutlich. An den 90,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen der deutschen Lebensversicherer hatte die bAV in 2016 nur einen Anteil von 18 Prozent.

Tun die Betriebe, die ja selbst etwa über die Freistellung von Sozialversicherungsbeiträgen von der bAV profitieren können, nicht genug dafür?

Die Inhaber beziehungsweise die Leiter kleiner und mittelständischer Firmen nennen als Hürde häufig, dass ihnen die Einführung und Verwaltung einer bAV zu kompliziert sei. Das verstehe ich, da es eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zu berücksichtigen gilt. Doch dafür gibt es Fachleute, die diese Regularien verständlich erklären und den Unternehmern einen Großteil der Arbeit abnehmen können. Gerade kleine und mittelständische Firmen verfügen im Gegensatz zu Konzernen oft nicht über eigene Spezialisten. Das erklärt auch den unterschiedlichen Verbreitungsgrad: Während in großen Konzernen oft bis zu drei Viertel der Beschäftigten das Angebot einer bAV nutzen, verfügt in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten sogar nur rund ein Drittel über eine Betriebsrente.

Inwieweit wird die bAV nun attraktiver?

Das Gesetz macht die bAV für Firmen einfacher. So profitieren Arbeitgeber wie Arbeitnehmer zum Beispiel von besseren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus werden für den tarifvertraglichen Bereich neue arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen: die reine Beitragszusage führt für den Arbeitgeber zu einer rechtlichen Enthaftung und das so genannte Opting Out ermöglicht eine automatische Gehaltsumwandlung, wenn die Arbeitnehmer dem Angebot binnen eines Monats nicht widersprechen.

Was wird einfacher, und welche neuen finanziellen Anreize kommen hinzu?

Durch die Anhebung der steuerlichen Förderhöchstgrenzen auf acht Prozent der Renten-Beitragsbemessungsgrenze sowie die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei der durch Zulagen geförderten bAV werden die Rahmenbedingungen für sämtliche Einkommensklassen verbessert. Auch wird die Chance erhöht, die bAV einheitlich über einen einzigen Durchführungsweg - zum Beispiel über die Direktversicherung - umzusetzen. Zudem erfolgt eine steuerliche Förderung von Arbeitgeber-Beiträgen für Geringverdiener. Ein psychologisches Hindernis wird durch die Einführung von Freibeträgen bei der Anrechnung von freiwilliger Altersvorsorge auf die Grundsicherung abgebaut. Bislang werden Betriebsrenten auf Leistungen aus der Grundsicherung angerechnet. Künftig wird ein "Freibetrag" von circa 200 Euro eingeführt. Damit lohnt sich die Altersvorsorge auch für Menschen mit geringem Einkommen.

Betriebsrente: Ralph Seitz ist seit April 2015 Mitglied im Vorstand der Versicherungskammer Bayern. Verantwortlich ist er für das Ressort Lebensversicherung.

Ralph Seitz ist seit April 2015 Mitglied im Vorstand der Versicherungskammer Bayern. Verantwortlich ist er für das Ressort Lebensversicherung.

(Foto: Stefan Heigl)

Wo liegt der Anreiz, das im Betrieb offensiv anzubieten?

Wer sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren und gute Fachkräfte gewinnen beziehungsweise binden will, kommt meines Erachtens nicht mehr daran vorbei, mit der bAV eine lukrative Vergütungskomponente anzubieten. Die besten Talente und Fachkräfte für sich zu gewinnen, wird auch angesichts sehr niedriger Arbeitslosenquoten zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Das gilt umso mehr, wenn das Angebot mit einer betrieblichen Krankenversicherung kombiniert wird.

Ab 2019 sollen Firmen, sofern sie im Zuge der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen, einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent auf den Sparbeitrag zahlen. Wirkt das nicht abschreckend?

Das sehe ich nicht so. Im Falle einer Barauszahlung hätte der Arbeitgeber sogar bis zu 20 Prozent Sozialversicherungsbeitrag zu leisten, deshalb wirkt die Weitergabe von bis zu 15 Prozent des Umwandlungsbetrags mindestens kostenneutral. Zudem entspricht die Weitergabe von Sozialversicherungsvorteilen an den Arbeitnehmer bereits heute der gängigen Praxis.

Inwieweit schafft das Gesetz bessere Rahmenbedingungen für Geringverdiener?

Sofern der Arbeitgeber für Geringverdiener zusätzlich zum Gehalt 240 bis 480 Euro jährlich in die bAV einzahlt, ist dies nicht nur für die Beschäftigten einträglich. Denn der Arbeitgeber erhält auf Grundlage des neuen Paragrafen 100 EStG einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des gezahlten Beitrags, der durch entsprechende Verrechnung im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung automatisch gewährt wird. Die geleisteten Beiträge sind im Übrigen für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Für welche Einkommensgruppen gilt das konkret?

Das gilt für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von bis zu 2200 Euro brutto. Damit profitieren in Zukunft auch viele Teilzeitkräfte, zu denen typischerweise oft die Ehe- oder Lebenspartner von Vollzeitbeschäftigten gehören. Aber es erleichtert beispielsweise auch Berufseinsteigern mit anfangs geringerem Einkommen den Einstieg in die bAV.

Auch die Riester-Förderung im Rahmen der bAV wird verbessert.

Maschinenbau

Wer früh beginnt, kann sich eine attraktive Zusatzrente ansparen.

(Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa)

Das ist richtig. Das zulagengeförderte Sparen - trotz seiner hohen Förderquoten für geringe Einkommen immer wieder vernachlässigt wird gestärkt, da die Grundzulage von 154 auf 175 Euro pro Jahr angehoben wird. Damit wird das Interesse an der zulagengeförderten Vorsorge auch bei den Arbeitnehmern steigen, die sich lange Zeit nur auf die gesetzliche Rente verlassen haben. Die Vorsorge auf die lange Bank zu schieben, ist doch der falsche Weg. Denn je später man mit der Vorsorge beginnt, desto höhere Beiträge muss man für eine angestrebte Zusatzrente aufbringen.

Mehr staatliche Förderung kann das spürbar ändern?

Die Anreize sind nicht zu unterschätzen, zumal sich die verschiedenen Förderwege kombinieren lassen. Insbesondere Geringverdiener haben je nach Einzelfall die Möglichkeit, über die steuerliche Förderung einen Gesamtbeitrag zur bAV anzusparen, der sogar ein Vielfaches vom Eigenbeitrag betragen kann. Wer damit früh beginnt, kann sich eine ansehnliche Zusatzrente sichern.

Eine bAV ist für viele nicht reizvoll, weil sie für aus dem Nettoeinkommen bezahlte Beiträge in der Rente noch einmal Sozialversicherung bezahlen sollen.

Die Doppelverbeitragung gibt es in der zulagengeförderten bAV jetzt nicht mehr. Auf diese fallen in der Leistungsphase künftig keine gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr an. So wurde eine entscheidende Hürde überwunden.

Außerhalb von Riester ist sie aber immer noch nicht ganz vom Tisch?

Das Gesetz hat auch hierauf eine Antwort: Dadurch dass der Arbeitgeber in der Ansparzeit die Entgeltumwandlung mit einem festgelegten Zuschuss unterstützt, kann eine mögliche Abgabenlast in der Rentenbezugszeit leichter verkraftet werden.

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