Bestpreis-Klausel:Bundeskartellamt mahnt Booking.com ab

  • Eigentlich hat das Bundeskartellamt sogenannte Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen verboten.
  • Ein Buchungsportal darf Hotels also nicht vertraglich dazu verpflichten, ihm den jeweils günstigsten Preis anzubieten.
  • Weil sich Booking.com daran nicht hält, haben die Wettbewerbshüter das Unternehmen jetzt abgemahnt.

Booking mache einfach weiter wie bisher - trotz Verbot

Das Bundeskartellamt setzt das Hotelportal Booking.com unter Druck. Die Behörde hat die Firma offiziell abgemahnt, weil es sich immer noch von seinen Partnerhotels den jeweils günstigsten Hotelpreis im Internet vertraglich garantieren lasse - sowie auch die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen. Eigentlich hatte das Kartellamt solch eine Klausel verboten. Das Unternehmen werde jetzt erneut aufgefordert, seine Verträge zu ändern und "seine Haltung noch einmal zu überprüfen", heißt es von den Wettbewerbshütern.

Bestpreisklausel schaden dem Verbraucher

Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs. Die Regelungen seien nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. In Wirklichkeit behinderten sie den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Hotelbuchungsplattformen - zum Nachteil der Kunden. Denn auch Buchungsportale, die zwar niedrigere Provisionen von den Hotels verlangten, könnten durch diese Praxis keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Neuen Wettbewerbern werde der Markteintritt erschwert.

HRS musste Versprechen streichen

Das Bundeskartellamt hatte dem Hotelbuchungsportal HRS bereits 2013 die Anwendung der umstrittenen Klausel untersagt, im Januar bestätigte das Düsseldorfer Oberlandesgerichts die Entscheidung. Das Gericht entschied, dass Buchungsportale wie HRS Hotels vertraglich nicht dazu verpflichten dürfen, ihnen den jeweils günstigsten Preis anzubieten. Diese Entscheidung ist inzwischen bestandskräftig. Auch gegen das Hotelportal Expedia läuft bei der Wettbewerbsbehörde ein Verfahren.

Präsident des Bundeskartellamtes war selbst Leidtragender

Angestoßen hatte die ersten Ermittlungen ausgerechnet Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. Er übernachtete mit seiner Familie vor Jahren in einem Hotel am Chiemsee. Das Doppelzimmer kostete 90 Euro, die Herberge war nahezu leer. Als Mundt spontan eine Nacht verlängern wollte, wurde das Zimmer plötzlich fünf Euro teurer. Das Hotel begründete den Preissprung mit der Bestpreisklausel: Die niedrigsten Preise könne es aus vertraglichen Gründen nur über das Online-Hotelportal HRS geben. Mundt ließ die Klausel daraufhin von seinen Mitarbeitern auf eine mögliche Wettbewerbswidrigkeit prüfen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: