Bestellerprinzip:Umsatz von Immobilienmaklern eingebrochen

Wohnungsbesichtigung

Seit genau einem Jahr gilt bundesweit: Wer den Immobilienmakler beauftragt, muss auch die Provision zahlen.

(Foto: Lukas Schulze/dpa)
  • Das Bestellerprinzip hat sich mittlerweile etabliert - viele Vermieter versuchen jedoch nun, selbst neue Mieter zu finden.
  • Der Umsatz der Makler des Immobilienverbands Deutschland (IVD) ist dementsprechend seit der Neuregelung um durchschnittlich 20 Prozent eingebrochen.

Von Benedikt Müller

Auf den ersten Blick wirkt es kleinkariert, doch dem Mieterverein Stuttgart geht es ums Prinzip: Der Verein hat den Immobilienvermittler Simon Zacher abgemahnt, wegen 35 Euro. Diesen Betrag verlangte der Unternehmer, wenn er zur Besichtigung einer Mietwohnung einlud, von jedem Teilnehmer. Es seien immer nur zehn bis 15 Interessenten gewesen, sagt Zacher. Doch der Mieterverein sieht darin einen Verstoß gegen das Bestellerprinzip.

Seit genau einem Jahr gilt bundesweit: Wer den Immobilienmakler beauftragt, muss auch die Provision zahlen. Seitdem sind die Zeiten vorbei, in denen zumeist der Mieter wohl oder übel einen Makler zahlte, den er gar nicht ausgesucht hatte. Mit dem Bestellerprinzip ist die Marktwirtschaft eingekehrt: Der Eigentümer wählt aus vielen Maklern denjenigen aus, der die beste Leistung zum besten Preis bietet.

Kreative Versuche, die Regel zu umgehen, gibt es immer wieder

Der Deutsche Mieterbund berichtet, im Großen und Ganzen funktioniere das Prinzip. "Es ist eine einfache Regelung mit wenigen Ausnahmen - und mit Sanktionen für den, der sich nicht daran hält", sagt Geschäftsführer Ulrich Ropertz. Was der Mietpreisbremse fehle, habe der Gesetzgeber somit beim Bestellerprinzip richtig gemacht. Mietervereine beobachten aber einige Versuche, die Regel zu umgehen. So versprechen manche Makler, der Interessent bekäme eine Wohnung sicher, wenn er noch eben unterschreibe, dass er - und nicht der Vermieter - den Makler beauftragt hätte und die Courtage zahlen wolle.

Der Stuttgarter Simon Zacher wehrt sich gegen den Vorwurf, er habe mit seiner Besichtigungsgebühr das Bestellerprinzip ausgehebelt. "Ich habe keineswegs als Makler gehandelt und keine erfolgsabhängige Provision erhoben", sagt er. Trotz der Neuregelung seien viele Vermieter nicht bereit, die Makler-Courtage zu zahlen. Daher hat Zacher eine Tochterfirma gegründet, die nur das Inserat schalte und kleine Besichtigungen organisiere, betont Zacher. "Ich übernehme mit dem Tochterunternehmen nicht die Vermietung." Das Landgericht Stuttgart wird Mitte Juni über die Klage des Mietervereins entscheiden.

Suchaufträge eines Mieters werden nur ungern angenommen

Wie Zacher ist es den meisten Maklern ergangen: Viele Eigentümer versuchen, freie Wohnungen ohne Makler zu vermieten. Gleichzeitig bieten Internetportale wie Mc Makler günstige Preise; sie bringen Mieter und Vermieter mit viel Software zusammen. Die verbliebenen Kunden handeln mit den Maklern deutlich günstigere Pakete aus. "Die Makler verzeichnen einen spürbaren Umsatzrückgang in der Vermietung", sagt Christian Osthus vom Immobilienverband Deutschland (IVD). "Viele haben sich auf den Verkauf von Immobilien konzentriert." Dort gilt kein Bestellerprinzip; zudem steigen die Preise vielerorts stark. IVD-Makler machen im Schnitt 20 Prozent weniger Umsatz als vor der Neuregelung. Aber kein Maklerbüro habe allein deswegen schließen müssen.

Allerdings funktioniert das Bestellerprinzip nur einseitig, berichten IVD und Mietervereine. Makler nehmen ungern Suchaufträge eines Mieters an. Denn der kann die Courtage zurückfordern, wenn der Makler nicht haarklein nachweist, erst nach Auftrag des Mieters exklusiv für ihn tätig gewesen zu sein. Der IVD kritisiert dies als Eingriff in die Berufsfreiheit. Doch der Mieterbund pocht auf die Regelung. "Sonst würden den Wohnungssuchenden im großen Stil Suchaufträge untergejubelt", sagt Ropertz.

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