Wer künftig eine Lebensversicherung abschließt, bekommt niedrigere Zinsen garantiert. In Berlin wurde ein Reformentwurf vorgestellt, nach dem zum 1. Januar 2015 der Garantiezins für künftige Lebensversicherungsverträge von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt wird. Das hat Einfluss auf alle Lebensversicherungen, die von diesem Zeitpunkt an abgeschlossen werden.
Wegen der seit Jahren niedrigen Zinsen wird es für die Lebensversicherer immer schwieriger, die versprochene Verzinsung über die ganze Laufzeit des Vertrages zu gewährleisten.
Die Verzinsung von Lebensversicherungen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Mit dem Garantiezins können die Kunden nach Abzug von Vertragskosten sicher rechnen. Festgesetzt wird der sogenannte Höchstrechnungszins vom Bundesfinanzministerium nach Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Seit dem Jahr 2000 ist er schrittweise auf 1,75 Prozent verringert worden, jetzt soll er noch weiter nach unten gehen.
Entlastet werden sollen Versicherungen zudem bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven. Hier muss ein kleinerer Kundenteil mit Einbußen rechnen. Unternehmen müssen zugleich ihre Kunden künftig stärker an Überschüssen und Risikogewinnen beteiligen.
In dem Lebensversicherungsreformgesetz ist unter anderem vorgesehen, dass die Aufsicht eine Dividenden-Ausschüttungssperre verhängen kann, wenn Zusagen an die Versicherten gefährdet sind.
Vorgesehen ist auch, dass die Erfüllung der langfristigen Garantiezusagen an alle Kunden künftig Vorrang hat vor der Ausschüttung der sogenannten Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen wie Staatsanleihen. Diese fließen bisher zur Hälfte an ausscheidende Kunden, in Zukunft soll es deutlich weniger sein. Es war der wichtigste Punkt auf der Agenda der Versicherer, nun haben sie sich durchgesetzt.