Berufsunfähigkeit:Die Politik ist gefragt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bund der Versicherten fordern, dass der Schutz bei lang anhaltender Krankheit wieder Teil der gesetzlichen Absicherung für Erwerbstätige wird.

Von Anne-Christin Gröger, Köln

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bund der Versicherten (BdV) fordern, dass der Berufsunfähigkeitsschutz wieder Teil der gesetzlichen Absicherung für Erwerbstätige wird. In einem Positionspapier setzen sich die Verbraucherschützer für eine grundlegende Reform des privaten Vorsorgemodells ein.

Seit 2001 ist die Berufsunfähigkeit (BU) nicht mehr Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Erwerbstätige, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, müssen privat für den Fall vorsorgen, dass sie krankheitsbedingt auf Dauer nicht mehr arbeiten können.

Das können sie mit dem Abschluss einer privaten Versicherung tun. Allerdings sind die Verträge nicht billig: Eine Police für einen gesunden 35-jährigen Abteilungsleiter ohne Vorerkrankungen kostet zwischen 50 und 70 Euro monatlich. Deswegen haben besonders Menschen mit risikoreichen Berufen oder mit Vorerkrankungen das Problem, keine bezahlbare Deckung zu bekommen. Das wollen die Verbraucherschützer ändern und setzen dabei vor allem auf die Politik. Sie kritisieren, dass die Unternehmen ihrer sozialpolitischen Aufgabe nicht nachkommen, weil sie nur Berufstätige mit geringem Risiko versichern und viel zu hohe Prämien verlangen. "Die Versicherungswirtschaft ist darin gescheitert, für alle Bürger tragfähige Lösungen für einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit zu entwickeln", sagt BdV-Vorstand Axel Kleinlein. Jetzt sei die Politik gefordert, ergänzt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale.

Gleichzeitig fordern die Experten, dass die Rahmenbedingungen für den Abschluss eines privaten Vertrages verbessert werden. Sie wollen eine einheitliche Lösung, die möglichst allen den Abschluss eines Vertrags ermöglicht. Außerdem fordern sie eine Mindestrente von 1500 Euro. Ihrer Meinung nach sollen Versicherer Vorerkrankungen wie Diabetes nicht mehr komplett aus dem Schutz ausschließen dürfen.

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