Berufsunfähigkeit:Bahn und Lokführer vereinbaren Absicherungen

Die Streikgefahr bei der Deutschen Bahn ist gebannt: Nach einem langwierigen Tarifkonflikt haben sich der Konzern und die Lokführer auf eine umfassende Absicherung bei Berufsunfähigkeit geeinigt.

Die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL haben sich auf eine umfangreiche Absicherung für berufsunfähige Lokführer verständigt. Vereinbart wurde nach Bahn-Angaben unter anderem eine hundertprozentige Entgeltsicherung für traumatisierte Lokführer. Diejenigen, die in Folge von Traumatisierung, Arbeits- oder Freizeitunfällen dauerhaft ihre Eignung als Lokführer verlieren, können künftig zwischen einer Beschäftigungssicherung für die Dauer ihres Berufslebens und einer Abfindung wählen.

"Wir haben den gordischen Knoten durchschlagen", sagte GDL-Chef Klaus Weselsky nach der Verhandlungsrunde in Berlin. Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber sagte: "Wir sind froh, dass wir eine faire Lösung gefunden haben." Beide Seiten hatten seit dem vergangenen Sommer verhandelt. Die Gewerkschaft forderte zwischenzeitlich eine gesonderte Versicherung für die insgesamt etwa 20 000 Lokführer für den Fall, dass Kollegen nach traumatischen Ereignissen nicht mehr fahren können. Dies lehnte die Bahn ab.

Strittig war bis zuletzt, ob der besondere Beschäftigungsschutz nur für traumatisierte Lokführer gelten soll - oder auch für Kollegen, die gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, einen Zug zu führen. "Beide können nun frei wählen, ob sie ausscheiden oder in die Beschäftigungssicherung gehen", erklärte Weselsky. Fahrdienstuntaugliche Lokführer sollen außerdem möglichst ihren Einsatzort nicht wechseln müssen. Gebündelt werden die Regelungen in einem eigenen Tarifvertrag, der von April an gelten soll.

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