Berlin:Union und SPD einigen sich auf Reform der Erbschaftsteuer

  • Monatelang gab es Streit. Nun gibt es bei der Erbschaftsteuer eine Einigung der Koalition.
  • Spannend wird die Abstimmung im Bundesrat: Wegen der Mehrheitsverhältnisse könnten die Grünen das Gesetz blockieren.

Von Jan Schmidbauer

Die große Koalition hat sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der erzielte Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) mit.

Damit geht ein monatelanger Streit innerhalb der Koalition zu Ende. Bis zuletzt waren sich die drei Koalitionsparteien nicht einig geworden, welche Ausnahmen es künftig bei der Besteuerung von Erben geben solle. Besonders strittig war dabei die Regelung für Firmenerben. Die CSU beharrte bis zuletzt darauf, für mittelständische Betriebe weiterhin umfangreiche Ausnahmen bestehen zu lassen. Die nun erzielte Einigung stelle eine "ausgewogene Lösung" dar, teilten CDU, CSU und SPD mit.

Im Vergleich zu dem vor einem Jahr im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf erhält das neue Papier einige Änderungen: So sollen für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden gelten. Neue Regeln sieht der Kompromiss auch für Erben vor, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. Für Erben, denen mehr als 90 Millionen Euro hinterlassen werden, soll es grundsätzlich keine Steuernachlässe mehr geben.

Die Grünen könnten die Reform noch stoppen

Die Reform der Erbschaftsteuer war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz vor zwei Jahren kippte. Den Richtern gingen die Ausnahmeregelungen bei der Steuer zu weit. Die große Koalition musste deshalb bis zum 30. Juni ein reformiertes Gesetz vorlegen. Ein Entwurf dazu liegt nun vor. Doch nun müssen Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen. Und noch ist nicht sicher, dass der Vorschlag in der Länderkammer überhaupt durchkommt. Denn die Grünen könnten die Reform im Bundesrat stoppen: "Meine Bereitschaft, einen schlechten Kompromiss zu unterstützen, ist gleich null", sagte Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein, schon vor einer Woche der Süddeutschen Zeitung.

Die Regierungsparteien haben in der Länderkammer nur 20 Stimmen, für eine einfache Mehrheit sind dagegen 35 Stimmen nötig. Damit sind Union und SPD auf Hessen und Baden-Württemberg oder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen angewiesen - und damit auch auf das Wohlwollen der Grünen. Die haben derweil eine sogenannte Flat Tax ins Spiel gebracht: 15 Prozent Erbschaftsteuer pauschal, auf alle Erbschaften, die über den geltenden Freibeträgen liegen. Davon ist die Einigung der Koalition weit entfernt. Sie sieht weiterhin umfangreiche Ausnahmeregelungen vor.

Der nun erzielte Kompromiss basiert auf einer Einigung vom Juli 2015. Die Regierungsparteien hatten sich damals schon auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der die Einwände der Verfassungsrichter berücksichtigt. Doch im Februar ruderte CSU-Chef Seehofer zurück und kündigte den Kompromiss auf. Seine Partei, so die Begründung damals, fürchtete eine Mehrbelastung von mittelständischen Unternehmen. So begann dann der lange Streit um ein Gesetz, dass wegen der gesetzten Frist aus Karlsruhe dringend her musste. Wenn alles glatt geht, soll die reformierte Erbschaftsteuer rückwirkend zum 1. Juli 2016 gelten.

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