Beratungen der Bundesregierung:Hartz-IV-Empfänger profitieren vom Aufschwung

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Endlich mehr Geld für die Armen? Weil die Wirtschaft besser läuft als erwartet, dürfen Hartz-IV-Empfänger auf eine kleine Erhöhung hoffen. Der Regelsatz steigt wohl um mindestens zehn Euro. Wer zu Hause einen Durchlauferhitzer hat, bekommt sogar schon seit Januar einen Zuschlag - doch viele Betroffene wissen das nicht.

Das Arbeitslosengeld II für Hartz-IV-Bezieher wird Anfang 2012 nach ersten Berechnungen der Bundesregierung um zehn Euro auf 374 Euro steigen. Dies sei allerdings nur eine vorläufige Schätzung, heißt es im Existenzminimumbericht der Bundesregierung (PDF-Datei), der am Mittwoch im Sozialausschuss des Bundestages beraten wurde.

Euro-Banknoten in einer Hosentasche. (Foto: dapd)

Die Anhebung um gut 2,7 Prozent setzt sich aus zwei Beträgen zusammen: Die Anpassung auf Grundlage der Preis- und Lohnentwicklung könnte demnach sieben Euro oder 1,9 Prozent ausmachen. Hinzu kommt ein im Frühjahr in den Hartz-IV-Verhandlungen vereinbarter Nachschlag von drei Euro. Für Kinder stiege demnach der Regelsatz nur in der Altersgruppe bis unter sechs Jahre, und zwar um vier auf 219 Euro im Monat. Entschieden wird über die Erhöhung erst im Herbst, wie ein Sprecher des Arbeitsministeriums bekräftigte.

Grundlage für die Anhebung sind die Daten zur Preis- und Lohnentwicklung im Zeitraum 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011. Endgültige Daten für das erste Halbjahr 2011 liegen erst im Herbst vor.

Die Erhöhung könnte noch stärker ausfallen, sollten sich die Annahmen der Bundesregierung zur Wirtschaftsentwicklung als zu pessimistisch erweisen: Grundlage der jetzigen Berechnungen sind die Annahmen aus dem Jahreswirtschaftsbericht vom Januar, die von der Regierung im April verbessert wurden.

Die Gemeinnützige Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) Berlin teilte am Mittwoch mit, dass einige Hartz-IV-Empfänger seit Jahresbeginn Anspruch auf acht Euro mehr im Monat haben. Konkret sind dies Leistungsbezieher, die ihre Warmwasserversorgung mit einem elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer betreiben müssen. Darüber hinaus könnten in einer Bedarfsgemeinschaft zusätzlich acht Euro für den Partner sowie zwischen sieben und zwei Euro pro Kind geltend gemacht werden.

Damit bekäme etwa eine vierköpfige Familie zwischen 240 und 324 Euro mehr Unterstützung pro Jahr als bisher. Nach Einschätzung der GVS kennen jedoch viele Hartz-IV-Empfänger diese neue Regelung nicht und haben die Leistung daher noch nicht beantragt.

© SZ vom 30.06.2011/Reuters/dapd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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