Bemessungsgrenzen:Spitzenverdienern bleibt 2015 weniger übrig

Weniger Netto vom Brutto: Weil die Obergrenzen für Sozialabgaben im kommenden Jahr steigen, bleibt Beschäftigten mit hohem Einkommen weniger übrig. Im Arbeitsministerium wünscht man sich eine gerechte Lastenverteilung.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Beschäftigte mit hohem Einkommen müssen auch im kommenden Jahr mit höheren Sozialabgaben rechnen. 2015 werden die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig sind, wieder steigen. So erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit von derzeit 4050 Euro auf 4125 Euro im Monat.

Die Obergrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen künftig im Westen 6050 Euro monatlich statt bislang 5950 Euro betragen. Im Osten soll eine Bemessungsgrenze von monatlich 5200 Euro gelten. In diesem Jahr sind es 5000 Euro. Dies geht aus dem Referentenentwurf für die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Der Rentenbeitrag könnte fallen

Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt dadurch vom Brutto-Gehalt weniger netto übrig. Ein westdeutscher Beschäftigter, der 6100 brutto pro Monat verdient, muss dann knapp elf Euro mehr in die Rentenkasse und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bei einem ostdeutschen Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von mindestens 5200 Euro sind es fast 22 Euro mehr, sofern die Beitragssätze im kommenden Jahr unverändert bleiben. Wie sich die Ausgaben für die Krankenversicherung entwickeln, ist noch offen.

Derzeit ist unklar, wie die Beitragssätze der Krankenkassen ausfallen werden: Von 2015 an wird der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgeschrieben. Derzeit sind 15,5 Prozent fällig. Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie aber Zusatzbeiträge erheben. Möglich ist auch, dass der Beitragssatz für die Rente 2015 minimal sinkt. Die Rentenversicherung verzeichnet wegen der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt hohe Einnahmen. Der Rentenbeitrag könnte daher um 0,1 Punkte auf 18,8 Prozent fallen.

Bei den neuen Rechengrößen handelt es sich um vorläufige Werte. Dass sich daran noch einmal etwas ändert, ist jedoch unwahrscheinlich. Das Bundeskabinett wird die Obergrenzen voraussichtlich Mitte Oktober verabschieden. Die Rechengrößen werden jedes Jahr entsprechend der Lohnentwicklung im Vorjahr angepasst.

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte: "Würden die Grenzen nicht mit den Einkommen wachsen, würden Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen verschoben. Spitzenverdiener würden nach oben aus der Sozialversicherung herauswachsen - die Lasten blieben bei unteren Einkommensgruppen hängen."

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