BayernLB-Prozess:Bewährungsstrafe für Ex-Landesbankchef Schmidt

Fortsetzung BayernLB-Prozess

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der BayernLB, Werner Schmidt (Mitte) und sein Vize, Rudolf Hanisch (links), im Landgericht München.

(Foto: dpa)
  • Das Landgericht München hat den früheren Bayern-LB-Chef Werner Schmidt zu einer Bewährungsstrafe mit Geldauflage verurteilt. Dafür verlangte das Gericht von Schmidt, dass er den zweiten Vorwurf der Bestechung gesteht.
  • Das Verfahren gegen Schmidts früheren Vorstandskollegen Rudolf Hanisch ist gegen eine Geldauflage von 50 000 Euro eingestellt worden.

Ex-BayernLB-Chef soll Bestechungsvorwurf gestehen

Im Prozess um den Milliarden-Fehlkauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) hat das Landgericht München I den Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt wegen Bestechung eines europäischen Amtsträgers zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss der 71-Jährige eine Geldauflage von 100 000 Euro an die Staatskasse zahlen und für Verfahrenskosten plus Auflagen aufkommen. Schmidt hatte zuvor die Bestechung des früheren Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider im Zusammenhang mit dem HGAA-Erwerb eingeräumt.

Damit kam ein Deal zwischen den Prozessbeteiligten zum Tragen. Mit der Vereinbarung wollte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert ein schnelles Ende des Verfahrens mit mehr als 50 Verhandlungstagen erreichen. Er hatte Schmidt die Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt, wenn er die Bestechung Haiders gestehe. Im Gegenzug wurde der Prozess mit Blick auf den Untreuevorwurf im Zusammenhang mit dem HGAA-Erwerb eingestellt. Für den Untreuevorwurf sei kein Tatnachweis zu erbringen, sagte Eckert.

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Debakels um BayernLB und HGAA endet damit mit nur einem Urteil. Denn Schmidts letzter Mitangeklagter und ehemaliger Vorstandskollege Rudolf Hanisch - unter Ministerpräsident Edmund Stoiber einst oberster Beamter Bayerns - verließ das Gericht am Montagnachmittag gegen eine Auflage von 50 000 Euro als unbescholtener Mann.

2,5 Millionen Euro für das Klagenfurter Fußballstadion

Schmidt und sein Ex-Vize Hanisch mussten sich in dem Prozess wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten, weil sie der Anklage zufolge die HGAA im Jahr 2007 trotz offenkundiger Risiken gekauft und damit hohen Schaden angerichtet haben sollen.

Zudem warf die Staatsanwaltschaft den beiden Bestechung des früheren Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider vor. Demnach soll der inzwischen verstorbene Politiker 2,5 Millionen Euro für das Klagenfurter Fußballstadion gefordert haben, damit er dem Verkauf der HGAA zustimmt. Dieses Sponsoring hatte nach Erkenntnissen der Ermittler vor allem Landesbank-Chef Schmidt zu verantworten. Sein Vize Hanisch soll eingeweiht gewesen sein. Die beiden hatten die Vorwürfe stets bestritten.

Verfahren gegen vier Ex-Vorstände bereits eingestellt

Bereits Ende August hatte das Gericht das Strafverfahren gegen vier der damals sechs Angeklagten gegen Geldauflagen von 5000 bis 20 000 Euro eingestellt. Bei diesen vier Ex-Vorständen habe sich der Vorwurf der Untreue und Bestechung beim Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria nicht bestätigt, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft tat sich im gesamten Verfahren schwer, das Gericht vom Untreuevorwurf gegen sämtliche Angeklagten zu überzeugen.

Wie es im Streit um die HGAA weitergeht

Die Hypo-Übernahme im Jahr 2007 erwies sich für die Bayerische Landesbank und die Steuerzahler als Milliarden-Desaster. Mit der Entscheidung am Landgericht München ist der Streit um die HGAA noch nicht beendet. Der Freistaat Bayern hat Mitte Oktober eine Verfassungsklage in Österreich gegen die geplante Abwicklung der österreichischen Krisenbank eingereicht. Damit wehrt sich Bayern gegen die finanzielle Beteiligung an der Abwicklung der HGAA, die früher der BayernLB gehörte.

Die BayernLB soll nach den Plänen Österreichs als früherer Eigentümer der Hypo Alpe Adria einen Beitrag von 800 Millionen Euro leisten und auf die Rückzahlung alter Kredite von der HGAA verzichten. Die Landesbank sieht darin ein Sondergesetz gegen Bayern, das einer Enteignung gleichkomme.

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