Bausparkassen:BGH kippt Kontogebühren

Bausparkassen dürfen keine Kontogebühren verlangen - jedenfalls ab dem Zeitpunkt, da der Kunde sein Darlehen erhält. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden. Betroffene Bausparer können die Entgelte nun zurückfordern.

Von Benedikt Müller

Bausparkassen dürfen keine Gebühren für das Darlehenskonto erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen XI ZR 308/15). Damit können Kunden der Bausparkassen Badenia und Wüstenrot nun gezahlte Kontogebühren zurückverlangen, mindestens der vergangenen drei Jahre. Die Stiftung Warentest hat dazu einen Musterbrief veröffentlicht. Indes geht der Streit um "Service-Pauschalen" und andere Entgelte weiter.

Badenia hatte während der Darlehensphase eine Gebühr von 9,48 Euro pro Jahr berechnet. Diese fiel zusätzlich zu den Kreditzinsen an - und genau dieses Konstrukt benachteilige Bausparer, kritisieren Verbraucherschützer. "Bausparkassen sollen ihr Geld in der Darlehensphase nicht über Gebühren, sondern über Zinsen verdienen", sagt Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Tatsächlich verdienen Bausparkassen in der Niedrigzinsphase aber kaum noch Geld. Deshalb kündigen die Institute alte Verträge - und führen neue Gebühren ein.

Neben Badenia erhob auch Deutschlands größte private Bausparkasse Wüstenrot Kontogebühren in der Darlehensphase. Doch seit 2011 fordern viele Kunden die gezahlten Entgelte zurück. Damals entschied der BGH, dass Banken bei Konsumentenkrediten oder Baufinanzierungen keine Kontogebühren verlangen dürfen (Aktenzeichen XI ZR 388/10). Der Kunde müsse nur den Zins zahlen; darüber hinaus sei keine Sonderleistung der Bank zu erkennen.

Diese Rechtsprechung gilt nun auch für Bausparkassen. Es liege im eigenen Interesse der Kassen, Zinszahlungen der Kunden zu verbuchen, das Bauspar-Kollektiv zu steuern und zu führen, argumentiert der BGH. Dies sei keine Sonderleistung für die Bausparer; deshalb dürften die Kassen die Kosten nicht abwälzen.

Bausparverträge bestehen grundsätzlich aus zwei Teilen: Während der Sparphase zahlt der Sparer Geld ein. Sobald ein gewisser Teil der Bausparsumme erreicht ist, darf der Kunde den Rest als Darlehen aufnehmen. Sparzins und Darlehenszins stehen dabei von Anfang an fest.

In der anhaltenden Niedrigzinsphase nehmen Bausparer aber kaum noch Darlehen auf, weil sie etwa bei Banken günstigere Immobilienkredite bekommen. Viele nutzen den Vertrag als reine Geldanlage - mit den hohen Zinsen früherer Jahrzehnte.

Ob Bausparkassen während der Sparphase Kontogebühren verlangen dürfen, ist höchstrichterlich hingegen noch nicht geklärt. Die VZ Sachsen geht derzeit juristisch gegen entsprechende Service-Pauschalen vor.

Badenia zeigte sich am Dienstag enttäuscht, dass eine jahrzehntelange Praxis "von heute auf morgen für illegal erklärt" werde. Die Bausparkasse erhebe bereits seit 50 Jahren Gebühren für Darlehenskonten. Auch wenn es nur um 9,48 Euro pro Kunde geht, hätten diese Entgelte mittlerweile einen erheblichen Anteil an den Erträgen, teilte die Bausparkasse mit.

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