Bankgeheimnis:Banken missbrauchen den Rechtsstaat

Frankfurt City Feature

Die Skyline der Bankenstadt Frankfurt

(Foto: Getty Images)

Das Bankgeheimnis ist vor allem ein Marketinginstrument der Institute. Abertausende kleine und große Steuerhinterzieher aus vielen Dutzend Ländern haben davon profitiert. Damit soll nach dem Willen der EU möglichst bald Schluss sein.

Ein Kommentar von Claus Hulverscheidt, Berlin

Wer der Obrigkeit trotzen will, benötigt einen kraftspendenden Zaubertrank - oder ein Nummernkonto in der Schweiz. Diese Erfahrung machten vor 2000 Jahren schon die gallischen Krieger Asterix und Obelix, als sie während einer Reise in die Provinz Helvetien vor den Römern in ein Geldhaus flüchten. Bankdirektor Vreneli bietet ihnen den geräumigen Safe II/VI an, in dem sich die beiden Helden verstecken. Vreneli registriert's mit einem Achselzucken: "Was ihr da rein gebt, geht mich nichts an. Das isch Bankgeheimnis."

Das ist Bankgeheimnis! Nicht immer in der Geschichte haben die Richtigen von dieser Schweizer Institution profitiert: Nazigrößen waren unter ihnen, afrikanische Diktatoren, Abertausende kleine und große Steuerhinterzieher aus vielen Dutzend Ländern. Damit, so haben es die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am Mittwoch beschlossen, soll möglichst bald Schluss sein - zunächst in Österreich und Luxemburg, den letzten verbliebenen Bastionen innerhalb der EU, danach auch in Drittstaaten wie Liechtenstein und eben der Schweiz.

Natürlich ist das Bankgeheimnis keine 2000 Jahre alt. Einen Vorläufer gab es in Deutschland jedoch bereits 1619, als sich die Banco von Hamburg gegenüber ihren Kunden verpflichtete, Dritten keinerlei Vermögensauskünfte zu gewähren. Allerdings ist dieses Schweigegelübde hierzulande - anders als in der Schweiz - bis heute nirgendwo gesetzlich verankert. Es ist allein eine Art Gewohnheitsrecht.

Manche Juristen stützen das Bankgeheimnis auch auf Artikel 2 des Grundgesetzes, aus dem sich das Recht auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung ableiten lässt. Der Staat darf demnach die Vermögensverhältnisse seiner Bürger nicht einfach durchleuchten. Das Recht auf Privatsphäre muss aber dort enden, wo es das Recht Dritter verletzt. Das ist der Fall, wenn jemand Steuern hinterzieht und die übrigen Bürger zwingt, das Minus in der Staatskasse über allgemein höhere Steuern auszugleichen.

Das Wegschauen setzt das Wohnortprinzip des Steuerrechts außer Kraft

Dass die Deutschen dennoch allein in der Schweiz weit mehr als 100 Milliarden Euro gebunkert haben, hat viele Gründe: die Neutralität des Landes in den Weltkriegen, die politische Stabilität, die geografische Nähe, die Aversion der Helvetier gegen den Kommunismus. Dagegen spielte das 1935 eingeführte Bankgeheimnis zunächst keine zentrale Rolle. Dann jedoch entdeckten es die Geldhäuser als Marketinginstrument - und stilisierten es über die Jahre zu einer Art nationalem Heiligtum, ja, zur Staatsräson. Am Ende hielten die Schweizer Bürger das, was den Banken nutzte, für ihren eigenen Willen.

Dieser so erschaffene Finanzpatriotismus erschwert bis heute jede rationale Diskussion, weil die Eidgenossen Kritik am Bankgeheimnis stets als Angriff auf sich selbst betrachten. In Wahrheit missbrauchen die Banken den Rechtsstaat zur Durchsetzung ihrer Interessen - und der Rechtsstaat lässt es zu, weil er Angst hat, die Konzerne könnten ins Ausland abwandern. Ähnliches passiert beispielsweise in Luxemburg, das ja nicht wegen seiner großen Industrie oder des schönen Wetters ein so vermögendes Land ist, sondern wegen seines überdimensionierten, auf Verschwiegenheit fußenden Banksektors.

Mit ihrem beherzten Wegschauen setzen die Schweiz, Luxemburg und Österreich jedoch einen zentralen Grundsatz des Steuerrechts außer Kraft: das Wohnortprinzip. Es besagt, dass jemand in dem Land steuerpflichtig ist, in dem er lebt, schließlich benutzt er auch die dortige aus Steuergeldern finanzierte Infrastruktur. Ein Bürger, der dieses Prinzip unterläuft, begeht Diebstahl und beschädigt zudem das finanzielle Fundament, auf dem moderne Staaten aufgebaut sind. Eine Regierung jedoch, die Beihilfe zu einem solchen Diebstahl leistet, indem sie etwa die heimischen Banken gewähren lässt, verliert ihre Würde. Als Ansprechpartnerin offizieller Stellen im Heimatland des Steuersünders taugt sie so kaum noch.

Wegen des immensen internationalen Drucks sagen nun immer mehr Länder zu, die Kapitalerträge ausländischer Kontoinhaber künftig automatisch an deren Finanzämter zu melden. In Bern wie in Wien tobt deshalb eine innenpolitische Schlacht, weil Populisten der Regierung vorwerfen, eingeknickt zu sein und das Bankgeheimnis auch der eigenen Bevölkerung geopfert zu haben. Doch das ist Unsinn: Wenn sich etwa die Schweizer in ihrer Weisheit selbst ein striktes Bankgeheimnis verschreiben wollen, ist das ihr gutes Recht. Dieses gute Recht verwandelt sich nur dann in Unrecht, wenn es auch Dritten gewährt wird, die damit offenkundig Missbrauch betreiben. Dann gehört es geändert oder abgeschafft - allen Verdiensten um die Unabhängigkeit eines kleinen gallischen Dorfes zum Trotz.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: