Bankenunion:Wie die Einlagensicherung funktionieren soll

Jean-Claude Juncker

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker baut die von seinem Vorgänger José Barroso initiierte Bankenaufsicht weiter aus.

(Foto: Geert Vanden Wijngaert/AP)

Europas Bankenunion soll die Risiken verteilen und den Steuerzahler schonen. Mit der Einlagensicherung soll sie nun vollendet werden.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Im Juni 2012 brachte der damalige EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso die Pläne für eine zentrale Bankenaufsicht in Europa aufs Tableau. Die Euro-Zone wackelte damals bedenklich. An den Börsen waren die Kreditzinsen für Italien und Spanien auf ein Niveau geklettert, das mittelfristig nicht mehr finanzierbar war. Die Furcht vor einem Kollaps der Währungsunion machte die Runde.

Barroso legte mit seiner Initiative den Grundstein für das, was man heute unter der Europäischen Bankenunion versteht. Sie fußt auf drei Säulen. Die Kontrolle der Finanzinstitute führt die Europäische Zentralbank (EZB) bereits seit November 2014 aus. Die zentrale Abwicklung maroder Banken wird von Januar 2016 an vom " Einheitlichen Abwicklungsmechanismus" in Brüssel übernommen. Nun soll mit der gemeinsamen Einlagenversicherung auch der Schutz der Spareinlagen auf die europäische Ebene gehoben werden.

Bankenkrisen können auch Staatsschuldenkrisen auslösen, wie die Finanzkrise zeigte

Mit der Einführung der Bankenunion möchte man vor allem den Teufelskreis aus Bankenkrise und Staatsschuldenkrise brechen. Die Finanzkrise machte deutlich, dass Bankenkrisen auch Staatsschuldenkrisen auslösen können. Dann nämlich, wenn Staaten dazu gezwungen sind, eigene Großbanken mit Steuergeldern zu retten, um so einen Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern. Die Haushalte von Irland und Island erstickten an dieser Last, in anderen europäischen Staaten stiegen die Schulden. Doch eine zu hohe Staatsverschuldung, zuletzt zu erleben in Griechenland, destabilisiert wiederum den Bankensektor. Der Grund: Banken geben ihren eigenen Staaten sehr viel Kredit. Wenn diese Staatsanleihen aufgrund der zu hohen Staatsverschuldung an Wert verlieren, müssen die Banken Verluste verbuchen. Das wiederum könnte den Bedarf an weiteren Staatshilfen erhöhen.

Mittlerweile gibt es Vorschläge, den Banken den Aufbau von Verlustpuffern vorzuschreiben, wenn sie Staatskredite vergeben. Bislang ist das - anders als bei jedem anderen Kredit - nicht der Fall.

Die Europäische Bankenaufsicht sorgt nun dafür, dass nationale Aufseher bei ihren eigenen Instituten künftig kein Auge mehr zudrücken können, wie das vorher mitunter der Fall war. Gleichzeitig müssen Banken künftig denselben Aufsichtsregeln folgen. Es gilt die gleiche Pflicht für alle. Wenn Banken dennoch Pleite gehen, wird das Institut von der zuständigen EU-Behörde zentral abgewickelt. Dafür ist ein genauer Regelkatalog entwickelt worden: Sobald die Bankenaufsicht die Pleite eines Instituts feststellt, übernimmt die Abwicklungsbehörde alles weitere. Es gibt kein Handlungsvakuum. Dadurch wird Panik vermieden. Der Staat muss nicht eingreifen, denn es sind die Aktionäre und Gläubiger, die haften sollen. Im besten Fall bleibt der Steuerzahler dann außen vor.

Nun also der Plan für die gemeinsame Einlagenversicherung: Sie könnte im Ernstfall einen Bankenansturm der Sparer verhindern.

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