Bankenrettung:Streit um Entsorgung von Pleitebanken

Wer darf Geldinstitute abwickeln - die Finanzaufsicht Bafin oder der Rettungsfonds? Bürokraten aus Bonn und Frankfurt kämpfen um Macht und Pfründe. Für eine Behörde geht es um die Existenz.

Von Andrea Rexer, Frankfurt

Eigentlich sollte der Bankenrettungsfonds Soffin nur vorübergehend Banken retten. Doch nun will ihn die Politik zum dritten Mal verlängern. Das erfuhr die Süddeutsche Zeitung aus informierten Kreisen. Beim Alten bleiben soll es dennoch nicht: Die Politik will der übergeordneten Behörde Finanzmarktstabilisierungsagentur FMSA eine völlig neue Struktur geben - und möglicherweise die Führungsmannschaft austauschen. Für die FMSA geht es bei der Diskussion ums Ganze: Es geht um ihre Existenz.

Denn verliert die FMSA den Machtpoker, muss sie ihre Eigenständigkeit aufgeben. Das Finanzministerium überlegt, die in Frankfurt ansässige Agentur in die Bonner Finanzaufsicht Bafin einzugliedern. Die FMSA würde damit vom Spielfeld verschwinden. Das ist jedoch nur eine der diskutierten Varianten. Im Gespräch ist auch, der FMSA ihre Eigenständigkeit zu belassen und sie personell sogar noch aufzuwerten: So könnte eine Abteilung der Bafin dem Soffin zugeschlagen werden. Hintergrund der Überlegungen ist, dass sich Mitarbeiter sowohl bei Bafin als auch beim Rettungsfonds mit der Sanierung und Abwicklung von Banken beschäftigen. So könnten Synergieeffekte gehoben werden.

Verlängerung um ein Jahr

Abhängig davon, wie die künftige Struktur aussieht, werden die Führungspositionen neu besetzt. Die Verträge der derzeitigen FMSA-Vorstände laufen in nächster Zeit aus und wurden bislang nicht verlängert. Der Vertrag von FMSA-Chef Christopher Pleister wurde im vergangenen Jahr um nur ein Jahr verlängert und endet zum Jahresende. Der Vertrag von Günter Borgel läuft noch ein Jahr. Der dritte Vorstand Karlheinz Weimar scheidet in dieser Woche planmäßig aus, er wird am 9. Juli offiziell verabschiedet.

Dass Änderungen bei der FMSA notwendig sind, hat mit der neuen EU-Richtlinie zur Bankenabwicklung (BRRD) zu tun. Sie ist Teil des Pakets zur Bankenunion. Die EU-Richtlinie muss bis zum Jahresende in nationales Recht überführt werden. In Brüssel hat man sich darauf geeinigt, dass ab 2016 ein europäischer Mechanismus zur Abwicklung gelten soll.

Damit sind nicht nur Grundprinzipien festgelegt, wie eine Bank künftig abgewickelt werden soll - etwa dass Gläubiger mitzahlen müssen -, sondern die neuen Regeln sehen den Aufbau einer gemeinsamen europäischen Bankenabwicklungsbehörde vor. Ergänzend dazu soll es in jedem Land eine nationale Abwicklungsbehörde geben. Nun geht es um die Entscheidung, wer in Deutschland diese Funktion übernehmen soll: die Bafin oder die FMSA?

Dunkle Wolken über den Banken in Frankfurt am Main

Finanzpolitiker überlegen, welche Behörde die Abwicklung von Banken am besten lösen kann.

(Foto: Boris Roessler/dpa)

Die Fürsprecher einer weiterhin eigenständigen FMSA führen an, dass die Bafin Interessenskonflikte hätte, wenn sie sowohl für die Aufsicht als auch die Abwicklung zuständig wäre. Denn schließlich wird eine Abwicklung dann notwendig, wenn die Aufsicht nicht früh genug gegengesteuert hat. Durch eine klare Trennung der Zuständigkeiten ließe sich ein solcher Konflikt lösen, argumentieren die Befürworter der Zusammenlegung.

Mit einer Struktur innerhalb der Finanzaufsicht Bafin wäre der Rettungsfonds flexibel für künftige Änderungen. So wäre es denkbar, dass eine Abwicklungsbehörde innerhalb der Bafin in Zukunft auch für die Abwicklung von Versicherern zuständig sein könnte - schließlich ist die Bafin schon jetzt sowohl für Banken als auch für die Assekuranz zuständig. Mit diesem Hintergedanken könnte der Rettungsfonds als eigene Säule innerhalb der Finanzaufsicht neben der Banken- und der Versicherungsaufsicht eingerichtet werden. Denkbar ist aber auch, die Abwicklung zunächst der Bankenaufsicht unterzuordnen. Seit Anfang 2014 wird innerhalb der Bankenaufsicht eine Restrukturierungsgruppe aufgebaut, die rund 30 Mitarbeiter hat. Hier gehen die Sanierungs- und Abwicklungspläne ein, die Banken neuerdings bei der Aufsicht einreichen müssen.

Auf Basis dieser Pläne erstellt die Bafin die sogenannten Bankentestamente, also einen Plan, wie eine Bank im Notfall abgewickelt werden könnte.

Knapp 200 Milliarden Euro in Banken gepumpt

Unabhängig von der Strukturfrage ist bereits entschieden, dass Banken für ein weiteres Jahr beim Rettungsfonds Soffin Hilfen beantragen können, wenn sie ins Straucheln geraten. Das Finanzministerium will den Soffin um ein Jahr bis Ende des kommenden Jahres verlängern. Das wäre bereits die dritte Verlängerung: Der Fonds wurde 2008 eingerichtet und sollte zunächst bis 2010 laufen, wurde dann bis 2012 und später bis 2014 verlängert.

In der Finanzkrise hat der Soffin in der Spitze knapp 30 Milliarden Euro an Kapitalspritzen ausgereicht und Garantien über 168 Milliarden Euro ausgesprochen. Bei der Commerzbank etwa hält der Staat immer noch knapp 20 Prozent der Aktien. Ein Großteil der Garantien und stillen Einlagen ist von den Banken inzwischen wieder zurückgegeben worden.

Eine Endabrechnung, wie viel die Bankenrettungen unter dem Strich gekostet haben, lässt sich erst aufstellen, wenn die staatlichen Aktienanteile wieder veräußert sind. Das könnte noch einige Jahre dauern. Weder die FMSA noch das Finanzministerium wollten die Diskussion um die Bankenabwicklung kommentieren.

Die Entscheidung darüber wird schon in Kürze fallen: Das Bundesfinanzministerium will dem Kabinett in der zweiten Juliwoche seine Vorschläge vorlegen, im Herbst soll dann der Vorschlag für ein Gesetz durch das Parlament gehen.

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