"Alleingang eines unzuständigen Ministeriums": Der Wirtschaftsminister will Banken zwangsverwalten. Doch das Justizministerium hält das für rechtlich unzulässig.
Das Bundesjustizministerium kritisiert den Plan von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) zur Zwangsverwaltung von Banken als rechtlich teilweise unzulässig. So verstoße die Idee, dass die Finanzaufsicht Bafin gegen den Willen von Anteilseignern Maßnahmen zur Restrukturierung einer angeschlagenen Bank ergreifen könne, gegen EU-Recht, heißt es in einer Stellungnahme, die der Frankfurter Rundschau vorliegt.
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Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU): Das Bundesjustizministerium kritisiert seinen Plan zur Zwangsverwaltung von Banken als rechtlich teilweise unzulässig. (© Foto: ddp)
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Das Justizministerium wirft Guttenberg vor, sein Plan sei bis auf wenige formale Aspekte identisch mit einem im März vorgelegten Entwurf, den der Bundestagsfinanzausschuss "mit den Stimmen von CDU/CSU" verworfen habe.
Zudem wurde der Vorstoß als "Alleingang eines unzuständigen Ministeriums" gerügt. Ein Konzept habe gemeinsam mit den Ressorts Justiz und Finanzen erarbeitet werden sollen, wobei die Federführung bei diesen beiden Ressorts liege.
Dem Wirtschaftsminister wirft das Justizministerium dem Bericht zufolge vor, vorgeprescht zu sein anstatt wie verabredet "gemeinsam" mit den federführenden Ressorts Finanzen und Justiz ein Krisenkonzept zu erstellen. Dabei habe das Wirtschaftsministerium "mangels eigener Sachkompetenz" den Gesetzentwurf "extern von einer Anwaltskanzlei" schreiben lassen.
Ähnlich wie die FDP kritisierte das Justizministerium auch, dass die vorgeschlagene staatliche Zwangsverwaltung "viel zu spät" einsetze. Wenn eine Bank von Insolvenz bedroht sei, nutze eine staatliche Verwaltung auch nichts mehr, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Otto Solms, im Deutschlandradio Kultur.
Vielmehr müsse verhindert werden, dass eine Bank in so eine Situation komme. Grundsätzlich wolle die FDP aber wie Guttenberg die Insolvenz systemrelevanter Banken verhindern.
Guttenberg will mit dem Gesetzentwurf eine Konsequenz aus der Finanzmarktkrise und der Beinahe-Pleite der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) ziehen. Der Chef der Bankenaufsicht Bafin, Jochen Sanio, hatte in der vergangenen Woche im HRE-Untersuchungsausschuss dargelegt, dass seine Behörde die Entwicklung bei der HRE mit großer Sorge verfolgt habe. Die Aufsicht habe aber keine Notbremse ziehen können.
Die HRE wurde schließlich mit mehr als 100 Milliarden Euro gerettet. Inzwischen ist sie fast vollständig in Bundeshand. Solms sagte, die Bankenaufsicht habe in der Krise voll versagt.
Sie müsse die Bank zu einem anderen Verhalten zwingen können, forderte er. Nach den Vorstellungen seiner Partei solle es der Aufsicht möglich sein, eine Art Insolvenzverwaltung einzusetzen. Er denke, dass die Vorstellungen von Guttenberg und der FDP nach einer gewonnen Bundestagswahl "so zusammen gebracht werden können, dass ein vernünftiges Konzept daraus wird", sagte der FDP-Politiker.
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(AFP/dpa/segi/beu)
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Aus meiner Sicht ist Im Beitrag der Ansatz einer Lösung bereits enthalten. Der Hinweis, dass die Aufsicht durch die BaFin völlig nutzlos war, zeigt doch wo Änderungen dringend erforderlich sind. Wenn die s.g. "systemrelvanten Banken" keine Konsequenzen fürchten müssen, wird die Bafin ein zahnlosere Tiger bleiben. Ei solches Desaster wie bei bei HRE, muss in Zukunft verhindert werden.
denn sie werden dann alles verlieren, oder zumindest den Rest was sie nicht schon in den Wind geschossen haben.
Finanzministerium bei derart komplexen Dingen wie die Verstaatlichung einer Bank ist auch nicht ausreichend. Dies zeigt uns beinahe täglich die HRE!