Noch nicht an der Börse, schon droht Streit: Die anstehende Teilprivatisierung der Deutschen Bahn könnte nach Einschätzung der Monopolkommission zu neuem Ärger mit der EU führen.

Ärger für den Fall, dass Erlöse aus dem Börsengang der Bahn-Transporttochter DB Mobility Logistics (DB ML) dieser selbst zuflössen, berichtete die Financial Times Deutschland am Donnerstag unter Berufung auf die Kommission. "Das wäre eine Beihilfe und die ist europarechtlich untersagt", zitierte die Zeitung deren Chef, Jürgen Basedow. "Die Bundesregierung muss hier aufpassen", warnte er. Sollten die Gelder aus dem Börsengang aber an der DB ML vorbeifließen, verliere dieser für Investoren an Attraktivität. Zudem würden die Wachstumsperspektiven des Konzerns dann eingetrübt.

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Die Bahn strebt an die Börse - und Brüssel schaut genau hin. (© Foto: ddp)

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Investmentbanken rechnen mit einem Erlös für den Verkauf von 24,9 Prozent an der DB ML von fünf bis sechs Milliarden Euro. Der Bund hatte sogar einmal eine Summe von bis zu acht Milliarden Euro ins Gespräch gebracht. Der Zeitung zufolge ist derzeit vom Bund, dem bisherigen Bahn-Alleineigentümer, und der DB-Spitze geplant, der Transporttochter rund ein Drittel des Emissionserlöses zukommen zu lassen. Dadurch aber könnte nach Auffassung des Monopolkommissionsvorsitzenden der Wettbewerb auf der Schiene verzerrt werden.

"Streng juristisch betrachtet muss der Veräußerungsgewinn allein der Bahnholding oder dem Finanzminister zufallen", sagte Basedow.

Mittel für die Holding aus dieser Quelle seien auch europarechtlich unbedenklich, da die Eisenbahnnetze ohne Subventionen nicht zu finanzieren seien. Dieses Monopol bei der Holding dürfe aber nicht genutzt werden, um den im Wettbewerb stehenden Unternehmensteilen, wie der Transporttochter DB ML, mit Staatsmitteln Vorteile zu verschaffen.

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(sueddeutsche.de/Reuters/dpa-AFX/mel)