Eine Zugabfertigerin der Deutschen Bahn betrügt ihren Arbeitgeber um 160 Euro. Doch ihre Entlassung ist nicht rechtens, das Pfandbons-Urteil im Fall Emmely spielt dabei eine wichtige Rolle.
Die Deutsche Bahn (DB) muss eine Zugabfertigerin wieder einstellen, obwohl diese ihren Arbeitgeber um 160 Euro betrogen hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin am Donnerstag entschieden und sich dabei ausdrücklich auf die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Bagatell-Kündigungen im Fall Emmely berufen.
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Eine Zugabfertigerin der Deutschen Bahn darf bleiben, obwohl sie ihren Arbeitgeber um 160 Euro betrog. (© dpa)
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Die DB-Mitarbeiterin hatte ihr 40-jähriges Dienstjubiläum im Kollegenkreis gefeiert und dafür 90 Euro an Bewirtungskosten bezahlt. Bei ihrem Arbeitgeber existierte eine Regelung, nach der Bewirtungskosten für ein 40-jähriges Dienstjubiläum, sofern sie nachgewiesen sind, bis zur Höhe von 250 Euro erstattet werden. Die Angestellte ließ sich deshalb von der Catering-Firma eine Gefälligkeitsquittung über 250 Euro ausstellen. Als der Betrug aufflog, kündigte die DB ihr fristlos. Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht jetzt entschied.
Zwar habe die Arbeitnehmerin durch den Betrug ihre Pflichten grob verletzt, sich strafbar gemacht und daher der Bahn "an sich" einen Kündigungsgrund gegeben. Im Rahmen der Interessenabwägung habe jedoch einiges für die Angestellte gesprochen, entschied das Gericht und stützte sich auch auf das Pfandbons-Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emmely vom Juni dieses Jahres. Dabei ging es um die Kassiererin eines Supermarkts (Emmely), die von Kunden verlorene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro heimlich für sich eingelöst hatte - entgegen der ausdrücklichen Anweisung ihres Vorgesetzten. Anschließend hatte sie sich in Lügen verstrickt und unbeteiligte Kollegen angeschwärzt.
Das Bundesarbeitsgericht hielt ihre fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt. Angesichts der 40-jährigen beanstandungsfreien Beschäftigungszeit hätte der Arbeitgeber die Kassiererin zunächst abmahnen müssen, meinten die Richter. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Diese Rechtsprechung übertrug das Landesarbeitsgericht jetzt auf den Fall der Zugabfertigerin. Auch bei ihr hätten demnach die 40 beanstandungsfreien Dienstjahre zu einem "sehr hohen Maß an Vertrauenskapital" geführt. Dieses sei durch eine einmalige Verfehlung nicht vollends zerstört, zumal die Angestellte - anders als die Kassiererin im Pfandbons-Fall - den Fehler außerhalb des Kernbereichs ihrer Tätigkeit begangen habe. Hinzu komme, dass sie - ebenfalls im Gegensatz zur Kassiererin - ihren Fehler sofort eingeräumt, keine falschen Angaben gemacht und niemanden zu Unrecht beschuldigt habe (Aktenzeichen: 2 Sa 209/10).
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(SZ vom 17.09.2010/aum)
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wohin sich die Rechtsprechung entwickelt. Ich hielt schon die "Emily" Entscheidung des BAGs für einen Riesenfehler - und fühle mich durch diesen Nachklatsch bestätigt. Vielleicht wollten die Berliner dem BAG nur den Stinkefinger zeigen? Ist die Revision zugelassen?
Im Vergleich zu früheren Bagatellen ist es hier keine Bagatelle.
Der Fall lässt sich aus meiner Sicht nicht mit einer Angestellten vergleichen, die Maultausch isst, die fünf Minuten später ohnehin in den Müll gekommen wären. Auch ist es nicht mit dem Laden eines Handys zu vergleichen, dessen Stromverbrauch sich schon nicht mehr in Cent ausdrücken lässt und wo alleine die Aussprache des Verbots mehr Kosten verursacht als die Sache ansich.
Hier geht es einfach darum, dass man sich bewußt eine falsche Rechnung hat ausstellen lassen, um den Rest, einzukassieren. Und das ist Betrug, selbst wenn der AG das bezahlt hätte bzw. den Rest ausgezahlt hätte.
Wenn das so ok ist, dann können wir einfach mal weitergehen und schauen, wo die Grenze ist. Allen Rechnungen, die ich zukünftig irgendwo einreiche, könnte ich dann also eine Null anhängen, denn wenn der Betrag so angefallen wäre, würde man ihn ja auch bezahlen. Man kann dann nur empfehlen, auch beim Finanzamt solche Gefälligskeitsrechnungen und Spendenquittingen abzusetzen, denn die wirkliche Spende könnte ich auch absetzen.
Willkommen im unendlichen Selbstbedienungsladen!
Fakt ist, das bei Nachweis durch Quittung 250 EUR ersetzt werden.
Die Dame hätte also nur anstädig saufen müssen, schon müssten die Moralwächter hier im Forum die Klappe halten, da kein Betrug.
Dei Dame war aber sparsam und hat sich blöderweise die Differenz auszahlen lassen.
Ich sehe ganz einfach keinen Schaden beim Arbeitgeber: die Summe hätter er ja so und so erstattet. Das ist eben genau wie beim Pfandbon: es ist für den AG im Prinzip egal, wer in einlöst.
Wer hier den Untergang des Abendlandes beschwört, sollte mal in sich gehen und prüfen, ob auch wirklich alle eigenen Zuschüsse und Förderungen (steuerlich) so 100% in Ordnung sind. Oder ob es nicht so ist, dass man nicht selbst auch die eine oder andere grenzwertige Steueroptimierung am laufen hat, was ja im Prinzip Betrug an der Allgemeinheit ist.
("- möglicherweise war es üblich, das bei den Jubiläen die 250 Euro voll ausgenutzt wurden, obwohl weniger auch ausreichend gewesen wäre. Die Frau hat sich vielleicht nur gedacht, bevor wir das Geld in den Müll schmeißen, nehm' ich es lieber (die Kosten für den AG sind in beiden Fällen gleich)").
Stimmt, macht es aber nicht korrekter. Ein intelligenter Arbeitgeber bedankt sich bei der Frau und lässt ihr den Rest einfach zukommen. Oder bezahlt einfach gleich einen einmaligen Betrag (umgerechnet pro Jahr 4 Euro!) als "Dankeschön" für 40 Jahre Treue. Da sind wahrlich zwei nicht sehr in die Tiefe denkende zusammengekommen.
sie hätte die 240 Euro (bzw. die 160 Differenz) einfach komplett versaufen und verfressen sollen! Und wenn man sie loswerden möchte: Auf die erste Abmahnung wäre die zweite und dritte schnell gefolgt. Gründe finden sich immer. Da war die DB wohl schlecht beraten ;-)
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