Bäcker verklagen Aldi:Das Brötchen des Anstoßes

Es geht heiß her zwischen Aldi und den deutschen Bäckern: Sie verklagen den Discounter, weil er seine Brötchen entgegen der Werbung nicht bäckt - sondern nur bräunt. Jetzt muss wohl das Gericht entscheiden.

Ein Streit mit sprichwörtlich viel heißer Luft: Deutschlands Bäcker haben Aldi wegen irreführender Werbung für Brot und Brötchen verklagt. Der Discounter werbe damit, die Produkte aus seinen neu eingeführten Backautomaten für seine Kunden frisch zu backen, heißt es in einer Klageschrift des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gegen Aldi Süd. Tatsächlich würden die Backwaren in den Backautomaten der Aldi-Filialen aber "nur erhitzt und/oder gebräunt".

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Zoff ums Gebäck: Deutschlands Bäcker verklagen Aldi, weil der Discounter mit angeblich frisch gebackenen Brötchen wirbt.

(Foto: ddp)

Ob nun gebräunt oder gebacken: Aldi bietet seine Backwaren zu vergleichsweise günstigen Preisen an, Brötchen etwa kosten 15 Cent. Kunden müssen an den sogenannten Backshops in den Filialen auf einen Knopf drücken, kurze Zeit später kommt dann die warme Ware. Das Brot und die Brötchen kommen vom Bäckereikonzern Lieken. Bereits seit mehreren Monaten werden alle 1770 Aldi-Süd-Filialen in Süd- und Westdeutschland mit den Backautomaten ausgestattet, aus denen die Objekte des Streites kommen.

Für die Produkte aus seinen neuen Backautomaten wirbt Aldi mit Aussagen wie "Frisches von morgens bis abends" und "Ab sofort backen wir den ganzen Tag Brot und Brötchen für Sie". In der Klageschrift des Bäckerhandwerks heißt es dagegen, in Wirklichkeit würden in den Aldi-Filialen "keine Brote und Brötchen gebacken". Die sogenannten Backautomaten dienten nur "zum Erwärmen von vorgebackenen bzw. fertigen Broten und Brötchen". Aus Sicht des Verbrauchers werde an keiner Stelle deutlich, "dass tatsächlich ein Großbackunternehmen die wesentlichen Backschritte weit entfernt von den Filialen industriell vornimmt".

Was zu wenig ist, ist zu wenig

Daneben wirft Deutschlands Bäckerhandwerk dem Discount-Riesen vor, das Brot aus den Backautomaten unter irreführenden Bezeichnungen zu verkaufen und zu bewerben. Das Brot enthalte nicht die üblichen Mindestmengen an Mehl oder Getreide, heißt es in der Klageschrift. Konkret geht es dem Bäckerhandwerk um Roggenmischbrot und Dinkelvollkornbrot von Aldi.

Der Discounter warb damit, dass sein Roggenmischbrot aus dem Backautomaten 34 Prozent Roggenmehl enthält, das Dinkelvollkornbrot 42 Prozent. Die Leitsätze für Brot- und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuches schreiben für Roggenmischbrot aber einen Roggenmehlanteil zwischen 50 und 90 Prozent vor, für Dinkelvollkornbrot einen Anteil von mindestens 90 Prozent Dinkelerzeugnissen.

Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen zur Erzeugung und der Beschaffenheit von Lebensmitteln. Die Leitsätze sind keine rechtlichen Normen, sollen aber die Gepflogenheiten unter Herstellern und Handel wiedergeben und auch die Erwartungen der Verbraucher spiegeln. Die Lebensmittelbuchkommission ist ein unabhängiges Gremium, arbeitet aber nach einer Geschäftsordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums. Beim zuständigen Landgericht Duisburg ist die Klage indes noch nicht eingegangen, wie ein Sprecher sagte. Erst danach werde die Klageschrift Aldi zugestellt.

Von Aldi selbst lag zunächst keine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Bäcker vor. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 14.500 Betrieben in Deutschland mit 291.000 Beschäftigten. Der Verband hatte zuvor versucht, Aldi mit einer Unterlassungserklärung dazu zu verpflichten, auf Werbung für die nach Ansicht der Bäcker nur vermeintlich frischen Backwaren genauso zu verzichten wie auf die Verwendung bestimmter Brotbezeichnungen, wenn die Mindestmengen von Mehl unterschritten werden.

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