Axa-Kündigungen:Wenn der Versicherer seine Kunden fallen lässt

AXA in Köln

Die Axa konnte eine Unfall-Kombirente kündigen, weil es sich nicht um eine Lebensversicherung, sondern um eine Unfallpolice handelte.

(Foto: dpa)

Die Axa hat sich verrechnet und kündigt Kunden, die eine Unfall-Kombirente abgeschlossen haben. Geht das immer so leicht? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Christian Bellmann, Herbert Fromme und Ilse Schlingensiepen, Köln

Die Axa hat allen Kunden mit einer Unfall-Kombirente gekündigt. Beim Nachfolgeangebot gibt es nur noch eine Rente bis höchstens 67, zuvor war eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart gewesen. Die Axa konnte die Verträge kündigen, weil es sich nicht um eine Lebensversicherung, sondern um eine Unfallpolice handelte. Doch wie ist es grundsätzlich - wann dürfen Verträge beendet werden?

Welche Policen kann ein Versicherer problemlos kündigen?

Alle Schaden- und Unfallverträge: Hausrat, Wohngebäude, Glas, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall, Kfz, Transport und andere, meistens mit drei Monaten Frist. In der Kfz-Versicherung beträgt die Frist nur einen Monat, meist zum 31. Dezember.

Wann darf er außerordentlich kündigen?

Nach einem Schaden haben Versicherer und Kunde dazu das Recht. "Hat der Kunde seinen Versicherungsbeitrag im Voraus gezahlt, erstattet ihm der Anbieter den Betrag anteilig zurück", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Welche Regeln gelten für Rechtsschutzversicherungen?

Wenn ein Kunde zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten hatte und der Versicherer beide gezahlt hat, kann die Gesellschaft außerordentlich kündigen.

Darf der Versicherer Lebens-und Berufsunfähigkeitspolicen kündigen?

Bei Lebensversicherungen einschließlich privaten Renten- und Berufsunfähigkeitsverträgen hat der Versicherer kein Recht auf ordentliche Kündigung. "Er kann aber außerordentlich kündigen, wenn der Kunde bei der Angabe der persönlichen Daten vor Vertragsabschluss der Gesellschaft gegenüber falsche Angaben gemacht hat", sagt Fachanwältin Maja Kreßin vom Bund der Versicherten.

Welche Folgen hat die Kündigung?

Es kann schwer werden, einen neuen Versicherer zu finden. Denn beim Neuantrag muss der Kunde angeben, dass sein bisheriger Versicherer gekündigt hat. Er muss auch Vorschäden und Schadenhöhen nennen. Andere Anbieter können ihn ablehnen oder einen höheren Beitrag fordern.

Was tun nach der Kündigung?

Der Kunde kann dem Versicherer eine Vertragssanierung vorschlagen. "Er kann einen höheren Beitrag aushandeln, eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder diese aufstocken", erläutert der Düsseldorfer Makler Johannes Brück. Hält der Versicherer an seiner Kündigung fest, sollte der Kunde eine Kündigungsumkehr erbitten. Dann kann er künftig angeben, dass die Kündigung von ihm und nicht von seinem Versicherer ausgegangen ist.

Darf die PKV kündigen?

Wenn der Kunde in der privaten Vollversicherung mehrere Monate die Beiträge nicht zahlt, kann der Versicherer ihn in den Notlagentarif umstufen. Er ist für Kunden mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten bestimmt. Die Prämie beträgt 100 Euro im Monat, gedeckt sind nur die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwanger- und Mutterschaft. In der Zusatzversicherung können Kunden den Versicherungsschutz komplett verlieren, wenn sie nicht zahlen. Hat ein Kunde beim Abschluss falsche Angaben gemacht und Vorerkrankungen verschwiegen, kann der Versicherer kündigen, ebenso bei Betrug. Dann bleibt nur noch der Basistarif bei einem anderen Anbieter.

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