Autonome Autos:Oberste Priorität ist Datenschutz

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Die Mehrheit der Bundesbürger findet, dass Daten autonomer Autos nicht gleich an den Hersteller gehen sollten.

Wem gehören die Daten aus autonomen Fahrzeugen? Einer Studie des Digitalverbands Bitkom zufolge meinen 69 Prozent der befragten Bundesbürger, dass der Eigentümer des Fahrzeugs beziehungsweise der Fahrer (57 Prozent) darüber entscheiden sollte, wer die gesammelten Daten nutzen darf. 42 Prozent würden sie aber auch Dritten zur Verfügung stellen, wenn damit etwa ein besserer Verkehrsfluss oder die Aufklärung von Straftaten gefördert werden kann. Und 27 Prozent wären zur Datenweitergabe bereit, wenn sie dafür einen individuellen Nutzen wie etwa persönliche Verkehrsmeldungen hätten.

"Die Bürger wollen selbst bestimmen, wer die erfassten Daten eines autonomen Fahrzeugs nutzen kann", sagte Joachim Bühler vom Verband VdTÜV. "Die Bereitschaft, alle Daten mit einem Wisch zu übertragen, sinkt aber." Bitkom hatte die Studie gemeinsam mit dem Verband der TÜV-Unternehmen in Auftrag gegeben.

Insbesondere die Automobilindustrie hat ein starkes Interesse daran, Daten aus dem autonomen Fahren nutzen zu können, um etwa zusätzliche Services anzubieten und einen direkten Kontakt zum Kunden zu halten. Allerdings meinen nur zwei Prozent der Befragten, dass die Daten dem Hersteller gehören sollten. Für den Service einer Parkplatzreservierung etwa könnten jedoch verschlüsselte Daten herangezogen werden, sofern die betreffende Person ausdrücklich zustimme, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom.

Die Nutzer legen vor allem Wert auf Datenschutz. 95 Prozent erwarteten, dass die Systeme regelmäßig auf Datensicherheit geprüft werden. Das könne der TÜV mitprüfen, bräuchte dafür aber zwingend konkrete Vorgaben der Behörden, sagte Bühler. 55 Prozent der Befragten fordern, dass auch unabhängige Prüforganisationen die anfallenden Mobilitätsdaten speichern, elf Prozent sähen die Daten bei staatlichen Behörden in guten Händen. Der VdTÜV schlägt vor, die Verwaltung unabhängigen Datentreuhändern zu überlassen.

© SZ vom 19.04.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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