Von hgn

Um für die Verbraucher schwerwiegende Nachteile durch Scoring oder ähnliche Verfahren zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Mindestregeln aufgestellt.

So dürfen gemäß Bundesdatenschutzgesetz "Entscheidungen, die für den Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder ihn erheblich beeinträchtigen (...) nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden, die der Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale dienen".

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Andernfalls muss der Betroffene über den Einsatz solcher Systeme informiert werden und die Möglichkeit erhalten, "seinen Standpunkt geltend zu machen", heißt es im Gesetz. Nach Auffassung von Juristen stellt zum Beispiel die Ablehnung eines Kreditantrags solch eine "erhebliche Beeinträchtigung" dar.

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(SZ vom 15.07.2005)