Augsteins Welt  :Die 130-Euro-Attacke

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An dieser Stelle schreibt künftig jeden zweiten Freitag Nikolaus Piper. (Foto: Bernd Schifferdecker)

Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern ist einzigartig. Die Wahl von Beschäftigten in den Aufsichtsrat obliegt der Belegschaft. Das wollen einige Aktieneigner abschaffen.

Von Franziska Augstein

Die Filmtrilogie "Der Pate" handelt von der Umgehung des Rechts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich mit der Bewahrung des Rechts. Und doch haben "Der Pate" und eine Anhörung des EuGH am 24. Januar etwas gemeinsam: Beide sind spannend. Ein Kritiker schrieb über den Film: Er halte die Zuschauer trotz seiner Länge in Bann. "Der Pate" ist bloß drei Stunden lang - die Anhörung vor dem EuGH in Sachen deutsche Arbeitnehmermitbestimmung währt hingegen vier Stunden. Der Kinorezensent merkte seinerzeit an, "Der Pate" sei so fesselnd, dass der Plot sich ohne Eile entfalten könne. Das Gleiche gilt jetzt für die Anhörung vor dem EuGH: Die Richter haben keine Eile; sie malträtieren die Vortragenden mit immer gleichen Fragen, bis klar wird, was jene wirklich meinen. Besser könnte kein Mafioso es machen.

Immer wieder kommt es in Deutschland vor, dass Leute sich ein paar Aktien eines Konzerns kaufen und dann dagegen klagen, dass wegen des Mitbestimmungsrechts Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt werden. Bisher versandeten diese Klagen. Dem jungen Juristen Konrad Erzberger ist es gelungen, seine Klage gegen den Reisekonzern Tui bis vor das höchste Gericht Berlins, das Kammergericht, zu bringen. Das Kammergericht hat die Klage eilig an den EuGH überwiesen. Unklar ist, warum es sich damit nicht ernstlich beschäftigte. Denkbar wäre, dass es die Dinge endlich von höchster Instanz geklärt sehen wollte. Zu hören ist indes, Faulheit sei ein starkes Movens gewesen.

Die Anhörung am 24. Januar findet vor der Großen Kammer statt. Sie wird nicht oft einberufen. Als Erster spricht Erzbergers Anwalt. Er redet sehr schnell. Der Gerichtspräsident Koen Lenaerts - rein äußerlich passt er zu den zwei Muppetshow-Herren, die in der Loge sitzen - unterbricht ihn umgehend. Lenaerts belgisches Deutsch ist charmant: "Können Sie die Geschwindigkeit eines Schnellzugs verlassen?", mahnt er, die Simultanübersetzer kämen sonst nicht mit. Erzbergers Anwalt Caspar Behme ähnelt Susanne Klickerklacker aus der Sesamstraße. Vor lauter Neunmalklugheit fällt ihm gar nicht auf, dass er sich selbst widerspricht.

Behme argumentiert, sein Klient habe allein das Wohl europäischer Arbeitnehmer im Blick. Deshalb habe Erzberger den Konzern Tui verklagt, dessen Angestellte im Ausland nicht an den Wahlen zum Aufsichtsrat der Tui teilnehmen können. Diskriminierung liege vor, was Artikel 45 des AEUV zuwiderlaufe, dem "Vertrag über die Arbeitsweise in der Europäischen Union", demzufolge Arbeitnehmer ohne Nachteile von einem EU-Land ins andere wechseln können. Wenn die deutschen Gewerkschaften dagegen seien, die Wahl zu Aufsichtsräten auch auf Mitarbeiter ausländischer Töchter deutscher Konzerne auszuweiten, so liege das vor allem an ihrer Geldgier. Denn - das ist in der Tat der Fall - Aufsichtsräte, die aus der Belegschaft eines Betriebs rekrutiert werden, müssen 80 bis 90 Prozent der ihnen daraus erwachsenden Einkünfte an die gewerkschaftliche Böckler-Stiftung abgeben. Gleichzeitig macht Behme geltend, dass Aufsichtsräte der Tui im Schnitt 123 000 Euro verdienen. Wechselten Arbeitnehmer im Aufsichtsrat dann ins Ausland, verlören sie mit ihrem Posten auch ihre hohe Vergütung. Man fragt sich: Was denn, eben hat Behme doch gesagt, dass die gierige Stiftung das meiste davon einsackt. Im Gespräch mit der SZ hat ein anderer Anwalt Erzbergers, Jochen Brandhoff, kess behauptet, Erzberger besitze "weder besonders viele noch besonders wenige" Aktien des Konzerns, dessen Umsatz sich 2016 auf 17, 2 Milliarden Euro belief. In Wirklichkeit hält Erzberger Aktien im Wert von läppischen 130 Euro.

Aufsichtsratsposten in deutschen Unternehmen werden nicht "gnädig" von der Spitze vergeben

Die bizarren Hintergründe der Klage interessieren das Gericht wenig. Es muss sich mit der Frage der Diskriminierung befassen. Johannes Möller, der Vertreter der deutschen Regierung, erklärt das Besondere des deutschen Mitbestimmungsrechts. Die Vergabe von Sitzen im Aufsichtsrat eines deutschen Konzerns an Arbeitnehmer werde - anders als etwa in Dänemark und Norwegen - nicht "gnädig" von der Konzernleitung ermöglicht. Vielmehr müsse die Belegschaft selbst aktiv werden, sie müsse die Wahlen anberaumen und organisieren. Mitunter könne es vorkommen, dass jemand sich übergangen fühlt. Das werde dann vor einem deutschen Arbeitsgericht geklärt. Nicht möglich sei, dass Gerichte im Ausland dazu angehalten werden, in so einem Fall deutsches Recht anzuwenden.

Die Abgesandten der Regierungen von Frankreich, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden unterstützen Möllers Einlassung. Allein die Abgesandte Norwegens und Klickerklacker-Behme widersprechen. Dann sollten doch die Konzernleitungen die Wahlen anberaumen. Möller, geduldig, legt dar, Sinn der deutschen Mitbestimmung sei es, die Demokratie zu stärken. Bundespräsident Gauck habe sie als "ein Stück gewachsener Nationalkultur mit identitätsstiftender Wirkung" bezeichnet. Der Generalanwalt, ein Däne, will das partout nicht verstehen. Möller, nun hilflos, geht aufs Ganze: "Sie dürfen das sozialromantisch nennen."

Im Februar 2016 hat die Europäische Kommission sich zugunsten Erzbergers Anliegen ausgesprochen. Jetzt hat ihr Vertreter das Gegenteil erklärt: Diskriminierung liege zwar vor, aber die deutsche Mitbestimmung sei ein höheres Gut. "Keinesfalls" dürfe die Entscheidung des EuGH dazu führen, "dass das Wahlrecht für Deutsche ausgehebelt wird". Aha! Woher der Sinneswandel? Die EU-Kommission meint, ihre Juristen seien flexibel und kennten sich in allen Rechtsbereichen aus. Dass die Kommission sich da mal nicht täuscht! Derzeit darf man hoffen, dass die deutsche Form der Mitbestimmung bestehen bleibt.

An dieser Stelle schreiben jeden Freitag Franziska Augstein und Nikolaus Piper im Wechsel.

© SZ vom 27.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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