Betriebsbedingte Kündigungen sind weder sozialverträglich noch dem Image zuträglich. Deshalb greifen Unternehmen — wie jetzt auch Opel — beim Stellenabbau gerne auf staatlich geförderte Auffanggesellschaften zurück. Deren Erfolg ist jedoch umstritten.
Als die Opel-Belegschaft im Herbst über Tage hinweg die Produktion im Bochumer Werk des Autoherstellers lahm legte, gaben sich die Arbeitnehmervertreter im Streit mit dem Management hart.
Nun werden doch viele Opel-Mitarbeiter in Beschäftigungs-gesellschaften entlassen. (© Foto: dpa)
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Opel-Aufsichtsratschef Carl-Peter Forster hatte damals vorgeschlagen, die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiter in so genannte Beschäftigungsgesellschaften zu überführen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
In einer Abstimmung am 18. Oktober wies die Belegschaft diesen Vorstoß empört zurück. Nicht einmal zwei Monate später ist klar, dass es doch so kommen wird.
Um 10.000 Stellen ohne Massenentlassungen abzubauen, wird Opel in Rüsselsheim, Bochum und Kaiserslautern Mitarbeiter in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften auslagern, die noch in diesem Monat gegründet werden sollen. Vom "schärfsten Einschnitt in der Nachkriegsgeschichte" spricht der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Klaus Franz.
Imageschonend und sozialverträglich
Dass die Arbeitnehmervertreter trotzdem in die Lösung einwilligten, zeigt, wie machtlos ihre Position gewesen sein muss - Betriebsräte und Gewerkschafter sprechen bei solchen Gesellschaften häufig verächtlich von der "verlängerten Rutschbahn in die Arbeitslosigkeit".
Beschäftigungsgesellschaften werden meistens in Branchen oder Regionen gegründet, wo es sonst wegen einer Krise oder Insolvenz zu Massenentlassungen kommen würde. Arbeitgeber wählen diese Alternative gerne, weil sie sozialverträglicher und imageschonender als betriebsbedingte Kündigungen ist.
Von Politikern werden die Gesellschaften oft empfohlen, weil dadurch - zumindest kurzfristig - verhindert wird, dass die Arbeitslosenzahlen noch mehr steigen. Für betroffene Mitarbeiter kann ein Wechsel in eine Auffanggesellschaft interessant sein, weil die Chancen bei Bewerbungen womöglich größer sind, wenn sie aus einem Unternehmen heraus erfolgen als wenn sich ein Arbeitsloser bewirbt.
Nach einem Jahr droht meist die Auflösung
Kritiker halten dem entgegen, es handele sich lediglich um teure, staatlich finanzierte Arbeitslosenbeschäftigungsprogramme. Richtig ist, dass die Beschäftigungsgesellschaften vor allem aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Betroffenen das strukturelle Kurzarbeitergeld. Dieses liegt bei 60 Prozent des letzten Nettolohns, Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 Prozent.
Oft stockt der frühere Arbeitgeber das Geld etwas auf, sodass die Mitarbeiter im Schnitt etwa 80 Prozent ihres alten Lohns beziehen. Die staatliche Förderung ist meistens auf ein Jahr begrenzt. Häufig werden danach auch die Beschäftigungsgesellschaften wieder aufgelöst.
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Streit um Parteispitze bei der Linken