AUB-Prozess:Anklage fordert Haft für Schelsky und Feldmayer

Muss der ehemalige AUB-Bundesvorsitzende Wilhelm Schelsky in den Knast? Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess um verdeckte Millionenzahlungen eine langjährige Haftstrafe.

Wegen besonders schweren Betrugs sowie Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung soll der frühere Vorsitzende der Gewerkschaft AUB, Wilhelm Schelsky, nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sechs Jahre ins Gefängnis. Für den ehemaligen Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer forderte die Anklage am Montag in Nürnberg dreieinhalb Jahre Haft. Ihm warf sie einen besonders schweren Fall der Untreue sowie Steuerhinterziehung vor.

Wilhelm Schelsky (links) mit Anwalt Rainer Steffens, dpa

Wilhelm Schelsky (links) und der ehemalige Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer.

(Foto: Foto: dpa)

Vorsätzliches Handeln

Beide hätten vorsätzlich gehandelt und gewusst, dass sie etwas taten, was nicht rechtens war, sagte Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke vor dem Landgericht. Feldmayer hatte 2001 einen Rahmenvertrag mit Schelsky unterzeichnet, wodurch dieser bis November 2006 insgesamt 30,3 Millionen Euro von Siemens zum Aufbau der AUB als Konkurrenzgewerkschaft zur IG Metall erhielt.

Einen großen Teil der Mittel habe Schelsky aber für private Interessen und zur Unterstützung von Sportlern und Sportvereinen verwendet, sagte Gabriels-Gorsolke. Der Siemens-Leitung warf sie schwere Versäumnisse vor. "Eine ernsthafte Kontrolle, ob Schelsky die Gelder im Sinne des Vertrags verwendete, fand nicht statt", sagte sie.

Die Plädoyers der Verteidigung sind für Mittwoch vorgesehen. Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden.

Er sei entsetzt, dass einige "ältere Herren" vor Gericht den Eindruck erweckt hätten, die Abmachung zwischen AUB und Siemens nur am Rande mitbekommen zu haben, sagte Schelsky am Montag vor dem Nürnberger Landgericht kurz vor dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der ehemalige Zentralvorstand Hermann Franz sei stets sein Ansprechpartner gewesen, erklärte Schelsky. Er sei ein "zu deutliches Ziehkind" von Franz gewesen.

Der heute 79-jährige Franz gehörte ab 1989 zum Zentralvorstand von Siemens. Von 1993 bis 1999 war er Aufsichtsratsvorsitzender. Er hatte in dem Prozess ausgesagt, Kontrollen über Zahlungen an Schelsky zwar angeordnet, aber nicht weiter verfolgt zu haben. Gegen Franz wurde nie ermittelt, da alle möglichen Vorwürfe gegen ihn bereits verjährt wären.

Auch Arbeitsrichter sollen von Zahlungen gewusst haben

Schelsky sagte, von der Unterstützung für die AUB durch Siemens hätten viele Bescheid gewusst, darunter AUB-Mitarbeiter und Betriebsräte, Siemens-Vorstände und auch Juristen. "Ich war teilweise von sechs Arbeitsrichtern umgeben", sagte Schelsky.

Niemals habe ihn jemand gewarnt, dass die Zahlungen ungesetzlich sein könnten. "Nie, aber auch wirklich nie kam von den Arbeitsrichtern ein Hinweis", sagte Schelsky.

Der 60-Jährige muss sich seit Ende September vor dem Nürnberger Landgericht wegen Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit Betrug und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verantworten.

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