Arbeitszeit:Streit ums Recht auf Ruhe

Mittelstand

Arbeiter im Werk eines Autozulieferers in Barsinghausen in Niedersachsen: Union, FDP und Grüne wollen weiter über das Arbeitszeitgesetz reden.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Wird der Acht-Stunden-Tag abgeschafft? Die Arbeitgeber hoffen auf die neue Regierung. FDP und Union sind offen für mehr Flexibilität. Doch die Gewerkschaften bremsen.

Von Thomas Öchsner

Die Ärzte-Gewerkschaft mahnt die Jamaika-Unterhändler von Union, FDP und Grünen schon mal im Voraus: Wer unter dem Schlagwort "Arbeiten 4.0" die tägliche Arbeitszeit ausdehnen und Eckpunkte des Arbeitszeitrechts wie Erholungsurlaub, Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten aushebeln wolle, stelle sich in Widerspruch zu den einschlägigen arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen, warnt der Marburger Bund. Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssten auch in einer digitalisierten Arbeitswelt gewahrt bleiben, forderte die Gewerkschaft, die vor allem angestellte Mediziner vertritt.

Seit ein paar Tagen ist der Streit um das Recht auf Ruhe neu entbrannt. Die Sondierer einer möglichen Jamaika-Koalition haben dafür den Stoff geliefert, haben sie sich doch immerhin darauf verständigt, weiter über "die Frage der Entwicklung des Arbeitszeitgesetzes" zu sprechen.

Die Wirtschaft will kein Gesetz mehr "aus der Stechuhrzeit des letzten Jahrhunderts"

Nun hat am Dienstag Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer nachgelegt: "Der starre Achtstundentag für alle im Gleichschritt ist passé", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. "Aber die Politik hält fest an einem Arbeitszeitgesetz aus der Stechuhrzeit des letzten Jahrhunderts." Nötig seien bessere Möglichkeiten, die Arbeitszeit über die Woche hinweg flexibel zu verteilen, ohne die Wochenarbeitszeit auszudehnen. Dass es in Deutschland derzeit wirtschaftlich so gut laufe, "darf uns nicht die Sinne vernebeln". Ein Koalitionsvertrag müsse deshalb für Aufbruch stehen, sprich für ein neues Arbeitszeitrecht, sagt der Mann an der Spitze der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Kramers Forderung ist nicht neu: Schon im Frühjahr 2015 hatte sich die BDA dafür stark gemacht, den Achtstundentag abzuschaffen. Begründet wurde dies mit den Arbeitsabläufen in weltweit tätigen Konzernen, die "über Zeitzonen hinweg" mit Mitarbeitern in Asien oder in den USA kommunizieren müssen. Ex-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) war hier zumindest bereit für Experimente: Im Weißbuch des Ministeriums "Arbeiten 4.0" wird einerseits darauf hingewiesen, dass schon jetzt Arbeitszeiten von zehn Stunden und von elf auf neun Stunden verkürzte Ruhezeiten zwischen zwei Schichten möglich seien. Andererseits sollten Gewerkschaften und Arbeitgeber künftig für zunächst zwei Jahre bei der Arbeitszeit über die gesetzlichen Regeln hinausgehen dürfen. Einzige Voraussetzung: Es muss in einem Tarifvertrag vereinbart sein. Zugleich wollte Nahles "weg von der reinen Anwesenheitskultur". Arbeitnehmer sollten wenigstens einen Anspruch darauf haben, mit ihrem Chef zu diskutieren, ob sie zu Hause arbeiten können.

Es gibt schon viele Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu flexibilisieren, sagen die Gewerkschaften

Nun hat Nahles nach der SPD-Wahlniederlage nicht mehr als Ministerin das Sagen. Offen für ein noch flexibleres Arbeitszeitrecht sind jedoch auch die FDP und zumindest Teile der Union. Von den Grünen kommen hingegen Bedenken. Die Regelungen der Arbeitszeiten zählten für die Grünen zu den "Errungenschaften" und seien "keine Verhandlungsmasse", sagte Parteichefin Simone Peter.

Auch die Gewerkschaften sind alarmiert. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte: "Es ist bedenklich, wenn die BDA zur Digitalisierung nichts anderes einfällt, als die Arbeitszeiten verlängern zu wollen." Wirklich peinlich sei das bemühte Bild, die Arbeitnehmer hätten alle einen starren Achtstundentag. "Wenn alle Beschäftigten im Gleichschritt von 9 bis 17 Uhr arbeiten würden, "müssten eigentlich um spätestens 18 Uhr die Lichter in Deutschland ausgehen", sagte Buntenbach. Deutschland habe schon heute ein modernes Arbeitszeitgesetz, das hochflexible Arbeitszeitmodelle in vielen Unternehmen ermögliche. Eine neue Bundesregierung dürfe deshalb der BDA "nicht auf den Leim gehen" und müsse das Gesetz so erhalten, wie es ist.

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