Arbeitswelt:Das Rückkehr-Recht in Vollzeit ist überfällig

Frauen mit Kindern

Viele Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit, wenn sie kleine Kinder haben. Das Problem: Später haben sie oft kein Anrecht auf Rückkehr in Vollzeit mehr. Das soll sich nun ändern

(Foto: Felix Kästle/dpa)

Der Gesetzentwurf ist die logische Antwort auf die großen Themen der Arbeitswelt. Dass er für so viel Ärger sorgt, ist völlig verrückt.

Kommentar von Henrike Roßbach, Berlin

Das ging schnell. Nicht einmal fünf Wochen nach seinem Amtsantritt hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seinen ersten Gesetzentwurf auf die Reise durch die Ressorts geschickt. Das Fleißkärtchen allerdings muss er sich teilen mit seiner Vorgängerin Andrea Nahles. Die nämlich hatte schon in der vergangenen Legislaturperiode die Blaupause vorgelegt für jenes Rückkehrrecht in Vollzeit, das Heil nun auf den Weg gebracht hat. Nahles scheiterte damals noch an der Union. Heute, auf der Zielgeraden zum SPD-Parteivorsitz, dürfte es ihr daher gut gefallen, dass das damalige Nein des Koalitionspartners nicht das letzte Wort geblieben ist. Bätschi.

Zum Triumph gehört aber stets auch das Geheule, und das dürfte auch beim zweiten Anlauf zuverlässig ertönen. Die glühenden Anhänger eines Rechtsanspruchs auf befristete Teilzeit samt Rückkehrrecht werden klagen, der neue Entwurf komme verglichen mit dem alten arg schwindsüchtig daher. Ursprünglich sollte die Regelung schon für Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern gelten, nun bleiben alle mit bis zu 45 Beschäftigten verschont, und bis 200 Mitarbeiter gelten weitere Einschränkungen. Für die allermeisten Firmen und für etwa 40 Prozent der Arbeitnehmer ändert sich deshalb gar nichts. Den Arbeitgebern aber, und sicher auch einigen in der Union, wird auch diese abgespeckte Variante nicht passen. "Bürokratie!", "Dirigismus!" - erste Schmerzensschreie sind schon vernehmbar.

Dabei ist es letztlich völlig verrückt, dass ausgerechnet dieses Gesetz für so viel Ärger sorgt. Denn wenn Arbeitnehmer künftig für ein bis fünf Jahre ihre Arbeitszeit verringern dürfen, um danach wieder voll einzusteigen, passt das im Grunde ziemlich gut zu den beiden Megathemen der Arbeitswelt: dem Mangel an Fachkräften und der Zukunft des Arbeitens. Ersterer geistert durch so ziemlich jede Wirtschaftsstudie als Schreckgespenst Nummer eins. Und dass die Arbeitswelt künftig räumlich und zeitlich entgrenzter sein wird als heute, hat sich sogar bis zu denjenigen herumgesprochen, denen die Arbeitsstättenverordnung näher ist als der Crowdworker, der seine Dienste weltweit über digitale Plattformen anbietet.

Unerhört an dem neuen Gesetz ist eigentlich nur, dass es überhaupt nötig ist

Natürlich ist die "Brückenteilzeit", wie Heil seinen Entwurf getauft hat, keine Arbeitsmarktgesetz gewordene Superheldin, die den Fachkräftemangel in Sternenstaub verwandelt. Aber sie ist ein richtiger Schritt. Flexibilität ist ein legitimer Posten auf dem Wunschzettel vieler Arbeitgeber. Aber der Wunsch vieler Arbeitnehmer, je nach Lebenslage ebenfalls mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeit zu haben, ist es auch. Und wer in Zeiten des Fachkräftemangels Frauen in Vollzeit will, wer lautstark verlangt, Frauen sollten nach Baby- oder sonstigen Pausen schnell und bitteschön nicht bloß mit halber Stelle zurückkehren, sollte jetzt nicht ebenso lautstark ein Gesetz beklagen, das ebendiesen Frauen ein Recht auf genau das einräumt.

Unerhört an dem neuen Gesetz ist eigentlich nur, dass es überhaupt nötig ist. Unternehmen mit Weitsicht, und davon gibt es eine ganze Menge, sehen ihre Mitarbeiter schon heute als das, was sie sind: eine wertvolle Ressource, die es zu pflegen und zu achten gilt. Diese Firmen werden kein Problem haben mit dem neuen Gesetz, sie haben längst eine entsprechende Arbeitszeitkultur. Denen aber einen Schubs zu geben, die noch nicht in dieser Gegenwart angekommen sind, ist keine Zumutung. Sondern notwendig.

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