Mindestlohn:Millionen Minijobber werden mit illegalen Minigehältern abgespeist

Servicekraft Gastronomie

Minijob, Minilohn: Servicekraft in einer Gaststätte.

(Foto: Axel Heimken/dpa)
  • 2015 hat knapp die Hälfte der Minijobber weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde erhalten, also weniger als den damals geltenden Mindestlohn.
  • Bei Millionen wird die Lohnuntergrenze unterlaufen, hat eine aktuelle Studie ergeben.
  • Teilweise sind die Löhne sogar extrem niedrig: Jeder fünfte Minijobber bekommt weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Viele Minijobber erhalten nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er ihnen zusteht. Dies geht aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor. Demnach bekamen 2015 knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten. Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt; mittlerweile beläuft er sich auf 8,84 Euro.

"Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben", stellen die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert fest. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar "noch längst nicht flächendeckend angewendet", heißt es in der Untersuchung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Bei wie vielen 450-Euro-Stellen genau die Lohnuntergrenze unterlaufen wird, schreiben die Forscher nicht. Es dürfte sich aber um Millionen handeln. Derzeit beläuft sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Minijobber auf 7,4 Millionen. Für knapp fünf Millionen handelt es sich dabei um ihre Haupttätigkeit und keinen Zusatzjob.

Lohnsituation der Minijobber hat sich nur teilweise verbessert

Für ihre Studie werteten die Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung aus. Für den ersten Datensatz werden 27 000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten 13 000. Personen, für die 2015 nicht die gesetzliche Untergrenze galt, sondern Branchenmindestlöhne maßgebend waren, haben die Wissenschaftler soweit wie möglich herausgefiltert.

Das betraf 2015 zum Beispiel Friseure oder Zeitungszusteller. Auch Praktikanten, Langzeitarbeitslose oder Auszubildende, die vom Mindestlohn ganz oder teilweise ausgenommen sind, wurden nicht mitgezählt, um die Ergebnisse nicht zu verzerren. Außerdem konzentrierten sich die Forscher auf Menschen, für die der Minijob der Haupterwerb ist. Unterm Strich bleibt ein negativer Befund. Der Mindestlohn habe "die Lohnsituation der Minijobber lediglich partiell verbessert", heißt es in der Untersuchung.

So verdienten im Jahresdurchschnitt 2014 etwa 60 Prozent der Minijobber weniger als 8,50 Euro die Stunde. Dieser Anteil sank zunächst auf etwa 50 Prozent. Der durchschnittliche Zeitpunkt der Befragung war dabei der März 2015. Zieht man die Umfrageergebnisse vom Juni 2015 heran, erhielten immer noch 44 Prozent der Minijobber nicht die 8,50 Euro.

Jeder fünfte Minijobber bekommt weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde

Dies lasse vermuten, "dass ein erheblicher Teil der Arbeitgeber die Bezahlung nicht nur langsam, sondern gar nicht an den Mindestlohn angepasst hat", sagt WSI-Experte Pusch. Oft zeigen dies schon die Arbeitsverträge: Bei mehr als 23 Prozent der Verträge waren so lange Arbeitszeiten vereinbart, dass bei einem Verdienst von maximal 450 Euro im Monat der Lohn schon rechnerisch unter den 8,50 Euro liegen musste.

Teilweise werden sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt. So bekam etwa jeder fünfte Minijobber weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde. Für die Forscher ist deshalb klar: Es muss bessere Kontrollen geben.

Auch DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell verlangt mehr Kontrollen. Dies gelte gerade auch für kleine Betriebe in der Gastronomie und im Einzelhandel. Um engmaschige Kontrollen gewährleisten zu können, müsse das Personal der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) dringend auf 10.000 Stellen aufgestockt werden, sagt er. Derzeit gibt es allerdings nur um die 7000 Kontrolleure. Geplant sind bis 2022 etwa 1600 zusätzliche Stellen. An verstärkten Kontrollen "dürften auch die ehrlichen Arbeitgeber ein Interesse haben, denen tricksende Mitbewerber ebenfalls schaden", glaubt der Gewerkschafter.

Auch ehemalige Arbeitgeber können verklagt werden

Viele Minijobber haben laut Körzell dem DGB berichtet, dass die Papierlage meistens sauber sei, sprich Arbeitszeit und Lohn sich entsprechen, um die Grenze der geringfügigen Beschäftigung von 450 Euro monatlich einzuhalten. Aber in der Realität erledigten viele Beschäftigte die Arbeit im alten Umfang. Der DGB rät Minijobbern nun, keine neuen Arbeitsverträge zu unterschreiben, die die Arbeitszeit senken, den Arbeitsumfang aber unberührt lassen.

"Die tatsächlichen Arbeitszeiten sollten dokumentiert und möglichst von Kollegen bezeugt werden, um den Anspruch auf Mindestlohn notfalls gerichtlich durchsetzen zu können" empfahl das DGB-Vorstandsmitglied. Das Mindestlohngesetz räume dafür rückwirkend drei Jahre Zeit ein, es könnten also auch ehemalige Arbeitgeber verklagt werden. Gewerkschaftsmitglieder erhielten kostenlosen Rechtsschutz.

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