Arbeitsmarkt:Raus aus der Teilzeitfalle

Mütterrente

Viele Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit, wenn sie kleine Kinder haben. Das Problem: Später haben sie oft kein Anrecht auf Rückkehr in Vollzeit mehr.

(Foto: dpa)
  • Ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil hat zwei Ziele: Zum einen sollen vor allem Frauen nicht in der Teilzeitfalle stecken bleiben. Zum anderen soll Menschen, die weniger arbeiten möchten, geholfen werden.
  • Der aktuelle Entwurf sieht allerdings Ausnahmen vor, sodass Millionen Beschäftigte wohl nicht profitieren werden.

Alexander Hagelüken und Henrike Rossbach, Berlin

Pünktlich zum Sonderparteitag der Sozialdemokraten am Wochenende kann Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Genossen seinen ersten Gesetzentwurf präsentieren. In Zukunft sollen Arbeitnehmer ein Recht haben, befristet Teilzeit zu arbeiten und danach wieder Vollzeit. Wissenschaftler begrüßen den Vorstoß: "Bisher wurden Frauen in Teilzeit häufig aufs Abstellgleis geschoben. Sie werden in weniger interessante Tätigkeiten platziert und aus karrierefördernden Programmen genommen", sagt Ute Klammer vom Institut für Arbeit und Qualifikation. Es gibt aber auch Kritik, dass viele Beschäftigte gar nicht von der Neuregelung profitieren.

Der Gesetzentwurf wurde in die Ressortabstimmung gegeben. Das Kabinett könne sich schon am 23. Mai damit befassen, sagte der neue Staatssekretär im Arbeitsministerium, Björn Böhning.

Dass Minister Heil so schnell ein erstes Häkchen auf seiner Aufgabenliste setzen kann, liegt daran, dass er eine Vorlage hatte: einen Entwurf, über den sich Union und SPD in der vorangegangenen Legislaturperiode nicht mehr einigten. Im Koalitionsvertrag steckten sie für die Wiedervorlage einen engen Rahmen, damit das Projekt nicht abermals am Zwist um Details scheitert. Heil hat das nun umgesetzt - unter einem neuen Namen: "Brückenteilzeit".

Im Prinzip verfolgt er mit dem Gesetz zwei Ziele: Zum einen sollen vor allem Frauen nicht in der Teilzeitfalle stecken bleiben. Zum anderen soll das Gesetz ein weiteres Stück sein auf dem Weg zu einer selbstbestimmten Arbeitszeit je nach Lebenslage. Fast eine Million Arbeitnehmer wollten ihre Arbeitszeit gerne verringern, gut 1,8 Millionen Teilzeitkräfte dagegen mehr arbeiten. Beiden will Heil entgegenkommen. Den Unternehmen wiederum biete das Gesetz Planungssicherheit und die Möglichkeit, Mitarbeiter an sich zu binden, hieß es. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sprach dagegen von einem "schwerwiegenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit", der die Planungssicherheit der Betriebe massiv verletze.

"Die Vielzahl der Teilzeitbeschäftigten würde gerne länger arbeiten", weiß Kai-Uwe Müller vom Wirtschaftsinstitut DIW. "Die Forschung zeigt, dass Teilzeitbeschäftigung oft Karrierechancen verschlechtert." Höhere Löhne, Weiterbildung und berufliche Entwicklung gibt es eher bei Vollzeitjobs. Müller beobachtet ein klassisches Muster: Eine Frau arbeitet Vollzeit, geht eine Partnerschaft ein, bekommt Kind(er), geht in Teilzeit und verbleibt dort. "Teilzeitjobs sind meist nicht so gut, die Verhandlungsmacht zuhause sinkt - dann macht tendenziell der Mann Karriere." 70 Prozent der Mütter mit Kindern unter 18 arbeiten Teilzeit, nur fünf Prozent der Väter. Fast nirgends in Europa fallen die Arbeitszeiten von Frauen und Männern so auseinander.

Ausnahmen und Herausforderungen für Firmen

Das Recht auf Rückkehr in Vollzeit nach der Teilzeit soll nur in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern gelten. Für Firmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gelten Einschränkungen: Je "angefangene 15 Arbeitnehmer" muss der Arbeitgeber dort nur einem die befristete Teilzeit gewähren. Staatssekretär Böhning sprach von einer "sachgerechten Regelung" und einem "Beitrag zur Fachkräftesicherung", die auch im Sinne der Arbeitgeber sei. Innovative Arbeitgeber reagierten jetzt schon adäquat auf die veränderten Ansprüche der Arbeitnehmer.

Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) glaubt, dass es für die Firmen nicht einfach wird, es aufzufangen, wenn Mitarbeiter die Arbeitszeit reduzieren. Die Firmen hätten aber auch Vorteile: bisher eingeschränkte Beschäftigte entwickelten sich weiter, sie würden produktiver und innovativer.

Kritisch sieht Weber die Ausnahmen: "Viele, die in kleineren Firmen arbeiten, kommen generell nicht in den Genuss des neuen Rechts." Nach einer Antwort der Regierung an die Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann bedeutet der Schwellenwert 45 Mitarbeiter, dass von den gut 40 Millionen Beschäftigen 15 Millionen kein Rückkehrrecht bekommen, darunter sind 40 Prozent aller weiblichen Berufstätigen. Die SPD wollte ursprünglich nur Firmen mit weniger als 15 Mitarbeitern von dem Recht ausnehmen. Für zehn Millionen Beschäftigte in Firmen bis 200 Mitarbeiter gilt das Recht nur eingeschränkt.

Mehr- und Minderarbeit sollen begrenzt werden

Forscherin Klammer weist darauf hin, auch für kleine Firmen sei eine Erörterungspflicht vorgesehen, wenn Mitarbeiter in Vollzeit zurückwollen. "Kommt das Ganze ins Rollen, verlieren vielleicht kleinere Firmen die Angst, dass es nicht geht. Damit so ein Gesetz erfolgreich ist, gehört immer ein Rollen- und Normenwandel dazu." Nach dem Gesetzentwurf muss der Beschäftigte die Arbeitszeit mindestens für ein Jahr verringern, maximal sind es fünf Jahre. Nach dieser Phase kann erst nach einem Jahr Wartezeit ein neuer Teilzeitantrag gestellt werden. Enzo Weber findet, dadurch würden den Arbeitnehmern "unnötig viele Handschellen angelegt. Wenn eine junge Familie ein Kind kriegt, ist es schwer, sich für mehrere Jahre auf die Arbeitszeit festzulegen". Statt solche starren Zeiträume zu beachten, sollten Mitarbeiter lieber Wechsel in Teil- und Vollzeit bis zu einem Jahr vorher anmelden müssen, damit sich die Firma darauf einstellen kann.

Zusammen mit der Brückenteilzeit will Minister Heil auch beim Arbeiten auf Abruf neue Regeln festlegen, was etwa in der Gastronomie relevant ist. Wenn keine bestimmte Arbeitszeit abgesprochen wurde, sollen künftig 20 statt zehn Wochenstunden als vereinbart gelten - damit Arbeitnehmer verlässlicher mit einem bestimmten Einkommen planen können. Auch die Mehr- und Minderarbeit wird begrenzt. Eine weitere Änderung betrifft Arbeitnehmer, die derzeit unbefristet in Teilzeit arbeiten. Wenn sie in Vollzeit wechseln wollen und der Arbeitgeber das ablehnt, muss er künftig beweisen, dass keine entsprechende Stelle vorhanden ist.

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