Kürzen, sparen, streichen: Die Koalition muss mehr aufs Geld achten - aber nicht bei den umstrittenen Gutscheinen für private Arbeitsvermittler.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen muss in den kommenden Jahren sparen wie kein anderer Ressortchef im Kabinett. Die CDU-Politikerin will deshalb auch die Programme und Fördermittel für Arbeitslose durchforsten. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen nur noch Geld für Maßnahmen ausgeben, die wirklich helfen. Ob dies auf die sogenannten Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler zutrifft, ist fraglich. Die Gutscheine gelten als wenig effektiv, teuer und missbrauchsanfällig. Trotzdem will die schwarz-gelbe Koalition ausgerechnet hier nicht sparen. Dahinter vermutet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen klassischen Fall von Lobbyismus.
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Ständig unter Beobachtung: Arbeitsministerin von der Leyen muss sparen und durchforstet auch die Förderprogramme für Arbeitslose. Beim System mit den Vermittlungsgutscheinen wird es allerdings keine Kürzungen geben. (© ag.ddp)
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Bezieher von Arbeitslosengeld I haben seit März 2002 ein Recht auf einen Vermittlungsgutschein. Damit können sie einen privaten Vermittler beauftragen, ihnen eine Stelle zu suchen. Ist er erfolgreich, erhält dieser bis zu 2500 Euro von der Arbeitsagentur. Denselben Betrag kann es geben, wenn ein Hartz-IV-Empfänger vermittelt wird, nur hat dieser keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein. 2009 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) so etwa 83 Millionen Euro an private Vermittler ausgezahlt und 800.000 Vermittlungsgutscheine ausgestellt.
Dürftige Bilanz
Eingelöst wurden davon aber gerade einmal 50.000. In allen anderen Fällen wurde keine Stelle gefunden. Aber auch bei den eingelösten Gutscheinen ist die Bilanz dürftig: Die privaten Vermittler schafften es nur in etwa der Hälfte der Fälle, den Jobsuchenden eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten Dauer zu verschaffen. Bei der anderen Hälfte gelang die Eingliederung nur für sechs Wochen bis unter sechs Monate. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) warnte bereits 2008: Für Hartz-IV-Empfänger erhöhten sich die "Beschäftigungschancen gar nicht oder nur in geringem Umfang".
Hinzu kommt die Gefahr des Missbrauchs, wie die Forscher anmerken: So werden Gutscheine von privaten Vermittlern eingelöst, obwohl die Arbeitslosen einen neuen Job selbst gefunden haben. Auch können die Arbeitsagenturen nicht immer erkennen, ob der private Arbeitsvermittler mit einem Arbeitgeber verflochten ist. Der Bundesrechnungshof merkte an, das Verfahren sei für "Mitnahmeeffekte anfällig". Die Kontrolleure empfahlen deshalb bereits 2006, die Gutscheine nicht mehr länger herauszugeben. Die Bundesagentur regte an, zumindest den Rechtsanspruch auf einen Gutschein abzuschaffen.
Trotzdem setzten Union und FDP am Mittwoch im Sozialausschuss durch, das Gutschein-Verfahren bis Ende 2011 zu verlängern. Darauf hatten besonders Arbeitgeberverbände und die Vermittlerbranche gedrängt. DGB-Experte Wilhelm Adamy schließt daraus: "Viele private Vermittler sind von den Prämien der Arbeitsagenturen abhängig. Sie haben hier ganz offensichtlich erfolgreich Lobbyarbeit bei der Regierung betrieben."
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(SZ vom 08.07.2010/mel)
Großprojekte in Berlin
Das Zeugnis für den Vermittlungsgutschein fällt bei weitem nicht so miserabel aus, wie hier behauptet.
Die von der Bundesagentur vorgeschlagene Abschaffung des VGS macht keinen Sinn. Im Gegenteil: Die PAV ist als gleichberechtigter Wettbewerber gegenüber der Bundesagentur zu stärken. Hierum ging und geht es beim VGS.
Selbst das IAB, das wissenschafftliche Institut der Bundesagentur, bestätigt in seinem Kurzbericht 9/2010, dass die Arbeitslosen bei der Bundesagentur eher verwaltet, als vermittelt werden.
Die Juristin Prof. Dr. Dorothea Hegele, Präsidentin der FH Emden-Leer, hat in ihrem 2008 erschienenen Gutachten zum Vermittlungsgutschein für die Bundesvereinigung für Fachverbände privater Arbeitsvermittler, BVVA e.V., die Bedeutung des VGS als arbeitsmarktpolitisches Instrument ausführlich begründet.
So weist sie daraufhin, dass der Vermittlungsgutschein im Zeitraum von April 2002 bis Dezember 2008 mit 346.091 erfolgreichen Vermittlungen ein wichtiges Instrument für aktiv Arbeitsuchende geworden ist. Im Jahr 2007, so Hegele, wurde im Bundesdurchschnitt sogar jede 10. Vermittlung durch private Arbeitsvermittler getätigt.
Im Forschungsbericht 2/2008 des IAB heißt es, dass in mehreren Studien dem VGS eine positive Wirkung auf die Beschäftigungschancen bescheinigt wird. Eine kürzere Beschäftigungsdauer, was auf Mitnahmeeffekte hindeuten kann, sei jedoch nicht unbedingt negativ zu bewerten, da der negativen Wirkung von Langzeitarbeitslosigkeit entgegengewirkt werde.
Gibt es eine Statistik darüber, wieviel Arbeitsuchenden die Bundesagentur für Arbeit eine langfristige Beschäftigung beschafft hat? Nur dann macht die o.g. Aussage doch einen Sinn.
Auch für Einsparungen im Bundeshaushalt rechnet sich der VGS: Prof. Dr. Hegele weist in ihrem Gutachten daraufhin, dass die durchschnittlichen Kosten pro Vermittlung „nur“ 1.468 Euro betragen. Demgegenüber ergibt sich bei der staatlichen Vermittlung aus den Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für 2007 aufgrund der Betreuungsschlüssel und dem Jahresdurchschnittsbestand an Arbeitslosen ein Aufwand von 5.268 Euro pro Vermittlung. Zudem fallen die Kosten für den VGS nur bei erfolgreicher Vermittlung an, im Gegenzug entfällt die Zahlung von Arbeitslosengeld.
JOBJÄGER.COM
Spezialisten für gezielte Arbeitsvermittlung
Daniel Paszkowski
http://www.jobjaeger.com
Wer nicht mit Geld umgehen kann sieht man an den Skandalen der CSU mit der Bayern LB und dem H.A.Adria Bermudadreieck für Steuergelder in Bayern!!
rotgrün kann mit Geld nicht umgehen. Alles klar. Wie toll das mit der CDU klappt, hat man ja unter Kohl gesehen und sieht man jetzt auch wieder. Ich will nicht sagen, dass die SPD es kann, aber die jetzige Regierung kann es jedenfalls auch nicht. Sie kann insofern mit Geld umgehen, als dass ihre "Kundschaft" bedient wird.
Aber zu dem eigentlichen Thema Vermittlungsgutscheine. Der Witz bei der ganzen Sache ist ja auch, dass diese privaten Vermittler sich zu einem großen Teil bei den Vermittlungsversuchen aus dem Pool der Stellenangebote der Bundesagentur bedienen. Der Arbeitslose bekommt also einen Vermittlungsgutschein im Wert von bis zu 2500 Euro, geht damit zu einem privaten Vermittler und der sucht in der Stellenbörse der Agentur eine Stelle, für die sich der Arbeitslose bewerben soll. Frage ich mich natürlich in meiner Einfalt, warum die Bundesagentur nicht in der Lage ist, selbst in ihrem Stellenmarkt zu suchen.
Sie haben da was nicht mitbekommen, CXU und FDP sind an der Regierung und leider nicht mehr in der Opposition.
Von der Wirtschaftspolitik von Schwarz-geld profitieren Banken, Nettozinsgewinner und Großkonzerne. Der Mittelstand zahlt die Subventionen z.B. an Coca-Cola oder Airbus bekommt aber selbst keine.
Leider ist der Opposition der Mittelstand völlig egal. Die Wirtschaft insgesamt interessiert sie nur zum Abkassieren. Der Mittelstand schafft aber die meisten Arbeitsplätze.
Hier hat die Opposition keinerlei Konzept. Kein Wunder bei dem ideologischen Unternehmerbild. Die Opposition hat vergessen, was soziale MARKTwirtschaft ist, bzw. wusste es noch nie.
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