Der Bund will ältere Arbeitslose, Jugendliche und Alleinerziehende stärker bei der Jobsuche unterstützen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Die Bundesregierung will ältere Arbeitslose, Jugendliche und Alleinerziehende künftig stärker bei der Jobsuche unterstützen. Das beschloss das Kabinett zusammen mit der Reform der Jobcenter und verlängerten Finanzhilfen bei der Kurzarbeit. Das bringt das Aktionsprogramm im Einzelnen:
Her mit den Jobs! Das Instrument Kurzarbeit hat sich bewährt und wird bis März 2012 verlängert. (© Foto: dpa)
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Kurzarbeit
Die Sonderförderung für Arbeitgeber bei der Kurzarbeit wird über das Jahresende 2010 bis zum März 2012 ausgedehnt. Die Betriebe erhalten damit weiter die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an voll von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 800 Millionen Euro. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte mit Blick auf die Kritiker der Maßnahme, dies ziehe keine unerwünschten Mitnahmeeffekte nach sich. Auch werde der Strukturwandel der Wirtschaft nicht verhindert, weil Firmen nur Geld für Kurzarbeit ausgäben, wenn sie eine Zukunft für sich sähen.
Jobcenter
In den Jobcentern sollen auch künftig Arbeitsagenturen und Kommunen die Langzeitarbeitslosen aus einer Hand betreuen. Nötig war dafür eine Änderung des Grundgesetzes, auf die sich die Koalition mit der SPD zuvor verständigt hatte. Von 2011 an können aber die Kommunen ein Viertel der Jobcenter allein betreiben. Die Zahl dieser sogenannten Optionskommunen kann damit von derzeit 69 auf bis zu 110 steigen. Die Datenverarbeitung wird vereinheitlicht. Von der Leyen kündigte für die Jobcenter und Optionskommunen "strenge Erfolgskontrollen" an. Insgesamt betreuen die Jobcenter etwa 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland.
Alleinerziehende
Etwa 40 Prozent der Alleinerziehenden beziehen Leistungen aus der Grundsicherung (Hartz IV). Für sie soll es künftig "zentrale Anlaufstellen" geben, heißt es in dem Konzept, das von der Leyen dem Haushaltsausschuss des Bundestages vorlegte. Außerdem müssen die Jobcenter Zielvereinbarungen abschließen, in denen sie sich verpflichten, wie viele Alleinerziehende sie in Arbeit bringen. Geplant ist außerdem, die Ausbildung von Tagesmüttern bis 2013 durch Bildungsgutscheine zu fördern, um die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zu verbessern.
Ältere Arbeitslose
Mit dem Programm "Perspektive 50 plus - Beschäftigungspakte in den Regionen" werden bereits ältere Arbeitslose gefördert. Dies will die Bundesregierung ausbauen. 2010 sollen so 50000 ältere Jobsuchende eine Stelle erhalten.
Junge Menschen
Jeder Erwerbsfähige unter 25 Jahren soll innerhalb von sechs Wochen einen Ausbildungs-, einen Arbeitsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit bekommen. Diese Frist wird gesetzlich festgeschrieben.
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(SZ vom 22.04.2010/mel)
Linke mit neuer Führung
Es ist auch richtig, dass diese Tätigkeiten voll versteuert werden und versicherungspflichtig sind. Dann muss eben der/die der schaffen geht sich entweder um seine Kinder selbst kümmern und daheim bleiben und nicht für den Urlaub sparen. Es kann nicht alles kostenlos sein!
gibts bei den Banken auch. Die Folgen sind bekannt.
Und die Tagesmutti-Nummer ist ein Rohrkrepierer. Erstens werden diese Tätigkeiten seit 2008 wieder voll besteuert bzw. versicherungspflichtig und zweitens steht hier die mittellose Alleinerziehende im Vordergrund. Ob genau jene über den erforderlichen Platzbedarf verfügt, kann bezweifelt werden.
"Perspektive 50 plus - Beschäftigungspakte in den Regionen"
Diese Wortkombination ist eine der besten Keyword-Konstruktionen aus der Politikberatung. Mehr geht fast gar nicht. Da verebbt sogar die Westerwelle 100 vorm anderen Ufer.
Seit letzten Freitag ist das im Gespraech, nun wird auch schon ganz still und leise unter "Wirtschaft" von deutscher Innenpolitik berichtet - um die hochpolitischen Themen wie Mixa und Vilkanasche nicht zu stoeren.
Und dann braucht es nicht einmal 3 Zeilen fuer diesen Hammer:
"Jeder Erwerbsfähige unter 25 Jahren soll innerhalb von sechs Wochen einen Ausbildungs-, einen Arbeitsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit bekommen. Diese Frist wird gesetzlich festgeschrieben."
Das heisst, man glaubt, den Job-Centern per Gesetz sagen zu muessen, wielange sie brauchen duerfen, um einen Arbeitsplatz zu finden? Nein, sicher nicht - aber was dann? Genau : "eine Arbeitsgelegenheit" - jetzt soll die Westerwelle'sche Schneeraeum-Verpflichtung in Gesetz gegossen werden !
Aber hallo, nur keine Kritik in der SZ, es gab ja frueher schon so gute Erfahrungen mit Zwangsarbeit !
Das Kritische ist an solchen Zielvereinbarungen, dass dann nur noch darauf fokussiert wird, eine bestimmte Anzahl zu Erreichen. Qualität der Arbeit, Qualifikation, Passgenauigkeit und dergleichen, fallen dabei sehr häufig unter den Tisch. Auch sehe ich die Gefahr, dass verschiedene Gruppen in Form von Bevorzugung gegeneinander ausgespielt werden.
Wenn sie nämlich das Gesetz, das die Basis ihres Handels sein dürfte, also das Sozialgesetzbuch II mal lesen würde, dann müsste sie feststellen, daß es alle diese Maßnahmen, die Jugendliche in eine Ausbildungsstelle bringen sollen, schon längst gibt. Allein im Großraum München werden knappe 6 Mio (!!!) ausgegeben, für Sozialpädagogen, Ausbilder und Lehrkräfte, die erst mal dafür sorgen, daß die Jugendlichen, vorrangig aus dem Hartz-IV-Bereich, in der Früh aus dem Bett kommen, pünktlich zu Terminen erscheinen und sich erst mal Gedanken um eine Ausbildung machen. Es gibt Jugendliche, die haben keinen Hauptschulabschluß, Schulden ohne Ende, Familienverhältnisse, die jeder Beschreibung spotten und psychische Probleme... Und die sollen drei- bis dreieinhalb Jahre eine Ausbildung durchhalten!!!
Wie gesagt: Das gibts schon alles! Frau von der Leyen sollte sich erst mal schlau machen und dann noch offenbaren, wie man Lehrstellen besetzen soll , wenn es kaum ausbildungsreife Jugendliche und ausbildungswillige Betriebe gibt!!
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