SZ: Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse von der SPD hat die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte neulich barbarisch und asozial genannt. Er regt sich über etwas anderes auf: Dass man fristlos gekündigt werden darf, wenn man sechs Maultaschen mitnimmt.
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Schmidt: Diese Kritik war völlig daneben. Seit Jahrzehnten sagt die Rechtsprechung: Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen. Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert. Wir Arbeitsrichter müssen aber prüfen, ob ein Arbeitgeber mit Recht sagen kann: Ich habe das Vertrauen in meinen Mitarbeiter verloren und will mich deshalb von ihm trennen. Oder wiegt das Interesse des Arbeitnehmers schwerer - sodass der Arbeitgeber angewiesen werden muss, den Mitarbeiter zu behalten?
SZ: Trotzdem hat sich bei den Leuten der Eindruck breitgemacht: Wer seine Firma ruiniert, kriegt eine Abfindung; wer sich sechs Maultaschen nimmt, kriegt die fristlose Kündigung.
Schmidt: Wir haben eine Wirtschaftskrise. Deshalb werden nun fundamentale Gerechtigkeitsfragen diskutiert. Das ist auch richtig so. Aber diese Fragen können nicht stellvertretend von den Arbeitsrichtern beantwortet werden. Die müssen sich ans geltende Recht halten, in dem Fall ans Bürgerliche Gesetzbuch.
SZ: Und wie steht es mit Artikel eins des Grundgesetzes: Wird nicht die Würde des Menschen verletzt, wenn wegen - sagen wir - 2,39 Euro seine Lebensleistung nichts mehr gilt?
Schmidt: Meine Frage ist eine andere: Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klorolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro? Warum solche Eigenmächtigkeiten? Das hat was mit fehlendem Anstand, aber auch mit unerfüllten Erwartungen zu tun. Ein Arbeitnehmer erwartet doch von seinem Arbeitgeber nicht nur, dass er sein Geld bekommt. Er erwartet auch Anerkennung, und dass er wie ein Mensch behandelt wird. Aber umgekehrt ist es genauso: Ein Arbeitgeber erwartet, dass ein Arbeitnehmer das Interesse des Unternehmens mitdenkt. Wenn diese Beziehung gestört ist, dann kommt es dazu, dass ein Arbeitnehmer etwas mitgehen lässt und ein Arbeitgeber auch bei Kleinigkeiten die Vertrauensfrage stellt.
SZ: Und für die Rechtsprechung macht es dann keinen Unterschied, ob jemand Maultaschen mitgehen lässt oder die Friteuse?
Schmidt: Es kommt auf die Umstände an. Zum Beispiel darauf, ob es - wie hier in dem Konstanzer Altenheim - klare Anweisungen gibt, ob man Reste mitnehmen darf oder nicht. Oder darauf, wer welche Tat begeht. Eine Kassiererin, die fünf Euro aus der Kasse nimmt, kann nicht bleiben. Bei einer Putzfrau, die den Schein im Laden findet und einsteckt, reicht es hingegen vielleicht, sie mit einer Abmahnung zu warnen. Wir hatten auch mal den Fall einer Klinik, da stand eine alte OP-Lampe herum. Die wurde nicht mehr benutzt. Eine Schwester nahm und verkaufte sie, und mit dem Geld besorgte sie Garderobenhaken für einen Aufenthaltsraum. Das war eine Eigenmächtigkeit, aber keine Bereicherung. Die Kündigung war rechtswidrig.
SZ: Nun will die SPD den Rauswurf wegen Bagatelldelikten verbieten.
Schmidt: Neue Gesetze sollten mehr Probleme lösen als schaffen. Ein neues Gesetz müsste die Frage beantworten, wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle? Was kann man einem Arbeitgeber zumuten: fünf, zehn oder 50 Euro? Nehmen wir an, die Grenze wird bei fünf Euro gezogen. Ich sage Ihnen voraus, beim ersten Fall, der vor einem Arbeitsgericht landen wird, geht es dann um 5,10 Euro. Und die Frage wird sein, soll jetzt wegen zehn Cent das ganze Klavier zum Spielen gebracht werden?
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(SZ vom 29.12.2009/mel)
Wenn ich diese gestelzte Ausweichfloskel hoere, mit der
ueblicherweise so aalglatt wie unoriginell einer Stellungnahme ausgewichen wird, spaetestens dann habe ich die Nase voll.
Von einer Bundesarbeitsgerichtspraesidentin erwartet man substanziellere Reaktionen auf die Frage nach der Verhaeltnismaessigkeit einer fristlosen Kuendigungsmoeglichkeit
bei Bagatelldelikten und ansonsten langjaehriger guter und verlaesslicher Arbeitsleistung.
Die Frage ist doch vorliegend eine ganz andere. Wo ist die Moral + die Verhältnismässigkeit im wirtschaftlichen Zusammenleben heute? Da bekanntermaßen die Ökonomie sui generis keine Moral kennt, ist der Gesetzgeber und danach die Judikative dazu aufgerufen, die Rahmenbedingungen zu schaffen und umzusetzen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Gerechtigkeit entscheidend sind.
Eine reine "Silodenke" zB der Judikative führt da nicht weiter, weil man sich auf reine Formalien zurückzieht und diese eine soziale Gesamtschau mit allen Konsequenzen oft vermissen lässt. Denn übergeordnet geht es um die Frage der gesellschaftlichen Verantwortung aller beteiligten Kreise (Politik, Wirtschaft, Gesellschaft etc.) vor dem Hintergrund des Wirtschaftens und seiner Auswirkungen.
Bis heute ist nicht klar, was die Politik explizit tun will, um eine grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Handelns gerade im Bankensektor herbeizuführen.
Schon knallen in den Finanzzentren wieder die Korken ,ohne dass konsequente Regularien vorliegen, die diesem gewissenlosen Kasino-Kapitalismus einen Riegel vorschieben. Die originär dienende Rolle des Bankensektors tritt vollkommen in den Hintergrund.Schon werden wieder großkotzig 25% Rendite propagiert und die sogenannte polit. Elite vorgeführt.
Dabei drängt sich auch auf, dass die Politnasen, ja nicht selbständig gestaltend tätig werden wollen ohne Rücksicht auf Ansehen der Person bzw. des jeweiligen Einflusses und der Machtzusammenhänge, sondern Büttel und verlängtere Werkbank des Großkapitals bleiben bzw.sind. Alles bleibt so im Trüben, verbunden mit der Hoffnung, dass ein möglicher wirtschaftlicher Aufschwung wieder Gras über die schwach gehauchten politischen Lippenbekenntnisse wachsen lässt und hoffentlich ja alles beim Alten bleibt und der Wahlpöbel schnell vergisst, was war. Nämlich, dass er die Zeche zahlen darf mit höheren Steuern und Abgaben und die Verluste dieser Raubritter vergesellschaftet wurden!
Das ist gerade das Verheerende an unserer "Demokratur"- weil verkommen, um im Kern angefault. Wir befinden uns in einer vorrevolutioären Periode (analog 1789) und wehe dem der Wind sät und den Bogen überspannt, der wird den Sturm ernten!
Darum ihr Politnasen seid auf der Hut! Und noch etwas Metaphorisches:
Denn wer nur Unkraut sät, braucht nicht zu erwarten, Getreide zu ernten!
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Soll heißen: Es gibt die unterschiedlichsten Formen von Diebstahl. Die tagtäglich millionenfach praktizierte wird eigentümlicherweise nur seltenst thematisiert.
Weil über den Kaviar und den Champagner Victory-Joe im Kanzleramt wacht.
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