Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, über Gerechtigkeitsfragen und harte Urteile gegen diebische Angestellte.
Die Arbeitsgerichte stehen seit Monaten in der Kritik. Unternehmer werfen dem Bundesarbeitsgericht vor, mit weltfremden Urteilen zur Eskalation von Arbeitskämpfen beizutragen. Zugleich erregt sich die Öffentlichkeit über Fälle, in denen Menschen wegen einer Frikadelle, eines Kassenbons, eines Bienenstichs oder sechs Maultaschen den Job verlieren. Ingrid Schmidt ist Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt und dort auch Vorsitzende des Ersten Senats, der als besonders mächtig gilt: Er ist für Arbeitskämpfe zuständig - für die es in Deutschland keine Gesetze gibt. Allein Richter bestimmen, was erlaubt ist und was nicht.
Ingrid Schmidt, 54, war zu Beginn ihrer Karriere an hessischen Sozialgerichten tätig, bevor sie im August 1994 Richterin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde. Seit März 2005 ist sie dessen Präsidentin - die erste Frau in diesem Amt. (© Fotos: dpa)
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SZ: Sind Sie eigentlich je von einem Politiker gebührend beneidet worden?
Ingrid Schmidt: Wir? Beneidet? Für die Rolle des Ausputzers, die uns die Politik zuweist?
SZ: Es ist doch ein Privileg, nicht nur Recht zu setzen, sondern durch seine Urteile auch selber Recht zu schaffen.
Schmidt: Na klasse (lacht).
SZ: Und einfach haben Sie es dabei auch: Sie brauchen bloß zwei Kollegen in Ihrem Senat zu überzeugen, Ihre Beratungen sind geheim, und der Bundesrat muss Sie auch nicht kümmern.
Schmidt: Konsensfindung in der Politik ist sicher schwierig. Aber in die Rolle des Ersatzgesetzgebers haben wir uns nicht gedrängt. Wenn der Gesetzgeber seine Schutzpflichten aus dem Grundgesetz nicht wahrnimmt, sind eben die Gerichte gefragt. So gibt das Grundgesetz jedermann das Recht, sich zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen mit anderen zusammenzuschließen, also zum Beispiel in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden - und entsprechend aktiv zu werden. Und eigentlich müsste der Gesetzgeber Regeln aufstellen, was solche Vereinigungen dürfen, und was nicht. Das hat er aber in sechzig Jahren nicht getan.
SZ: Bedauern Sie das wirklich?
Schmidt: Als Richter wünscht man sich nichts mehr als klare Gesetze.
SZ: Deren Fehlen eröffnet Ihnen aber Gestaltungsmöglichkeiten wie Richtern anderer Gebiete nicht.
Schmidt: Das stimmt so nicht. Auch Straf- und Zivilrichter entwickeln das Recht weiter. Denken Sie nur daran, wie der Bundesgerichtshof den Deal im Strafverfahren ermöglicht hat. Gesetze können nicht jeden Einzelfall vorab regeln. Dafür hat der Gesetzgeber die Gerichte. Und was das Arbeitskampfrecht betrifft: Das ist reines Verfassungsrecht. Wir leiten allein aus dem Grundgesetz die Regeln für den Arbeitskampf ab.
SZ: Zum Beispiel haben Sie auf diese Weise Flashmobs für rechtmäßig erklärt. Eine Gewerkschaft darf nun einen Lebensmittelladen lahmlegen, indem Aktivisten die Einkaufswagen mit Cent-Artikeln vollpacken und dann an der Kasse stehen lassen. Außer Gewerkschaftern hat niemand dieses Urteil verstanden.
Schmidt: Rechtsfindung kann sich nicht daran ausrichten, wer lobt und wer tadelt.
SZ: In Ihrem Urteil steht, gegen einen Flashmob könne ein Laden sich wehren, indem er schließt.
Schmidt: Sie sind mir zu schnell. Der Einzelhandelsverband Berlin-Brandenburg wollte die Aktionsform Flashmob in jedweder Erscheinungsform, also generell, verbieten lassen. Das Führen eines Arbeitskampfes durch eine Gewerkschaft gehört aber zur Betätigungsfreiheit, die als ein Grundrecht geschützt ist. Als Richter dürfen Sie daher nicht fragen: Was muss geschehen, damit eine Aktion erlaubt ist? Sie müssen die Frage umgekehrt stellen: Unter welchen Umständen wird die Ausübung eines Grundrechts verboten? Das ist etwa bei Kampfformen der Fall, die dem Gegenüber keine Möglichkeit zur Verteidigung lassen.
SZ: Genau das kennzeichnet den Flashmob.
Schmidt: Der Arbeitgeber kann sich wehren, indem er seinen Betrieb schließt.
SZ: Damit würde er sich einen großen Schaden zufügen, um einen mittelgroßen zu verhindern.
Schmidt: Er fügt sich einen Schaden zu, das ist richtig. Aber mit der Betriebsschließung entfällt auch seine Pflicht, Löhne zu zahlen. Also haben auch die Arbeitnehmer einen Schaden. Und in dem Moment wird die Frage sein: Wer von beiden hält länger durch? Im Arbeitskampf ist nichts ohne Risiko, für keinen. Arbeitnehmer, die plötzlich keinen Lohn mehr erhalten, werden Druck auf die Gewerkschaft ausüben. Und was glauben Sie, wie oft eine Gewerkschaft es sich erlauben kann, gegen den Willen von Filial-Beschäftigten zu handeln?
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Wenn ich diese gestelzte Ausweichfloskel hoere, mit der
ueblicherweise so aalglatt wie unoriginell einer Stellungnahme ausgewichen wird, spaetestens dann habe ich die Nase voll.
Von einer Bundesarbeitsgerichtspraesidentin erwartet man substanziellere Reaktionen auf die Frage nach der Verhaeltnismaessigkeit einer fristlosen Kuendigungsmoeglichkeit
bei Bagatelldelikten und ansonsten langjaehriger guter und verlaesslicher Arbeitsleistung.
Die Frage ist doch vorliegend eine ganz andere. Wo ist die Moral + die Verhältnismässigkeit im wirtschaftlichen Zusammenleben heute? Da bekanntermaßen die Ökonomie sui generis keine Moral kennt, ist der Gesetzgeber und danach die Judikative dazu aufgerufen, die Rahmenbedingungen zu schaffen und umzusetzen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Gerechtigkeit entscheidend sind.
Eine reine "Silodenke" zB der Judikative führt da nicht weiter, weil man sich auf reine Formalien zurückzieht und diese eine soziale Gesamtschau mit allen Konsequenzen oft vermissen lässt. Denn übergeordnet geht es um die Frage der gesellschaftlichen Verantwortung aller beteiligten Kreise (Politik, Wirtschaft, Gesellschaft etc.) vor dem Hintergrund des Wirtschaftens und seiner Auswirkungen.
Bis heute ist nicht klar, was die Politik explizit tun will, um eine grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Handelns gerade im Bankensektor herbeizuführen.
Schon knallen in den Finanzzentren wieder die Korken ,ohne dass konsequente Regularien vorliegen, die diesem gewissenlosen Kasino-Kapitalismus einen Riegel vorschieben. Die originär dienende Rolle des Bankensektors tritt vollkommen in den Hintergrund.Schon werden wieder großkotzig 25% Rendite propagiert und die sogenannte polit. Elite vorgeführt.
Dabei drängt sich auch auf, dass die Politnasen, ja nicht selbständig gestaltend tätig werden wollen ohne Rücksicht auf Ansehen der Person bzw. des jeweiligen Einflusses und der Machtzusammenhänge, sondern Büttel und verlängtere Werkbank des Großkapitals bleiben bzw.sind. Alles bleibt so im Trüben, verbunden mit der Hoffnung, dass ein möglicher wirtschaftlicher Aufschwung wieder Gras über die schwach gehauchten politischen Lippenbekenntnisse wachsen lässt und hoffentlich ja alles beim Alten bleibt und der Wahlpöbel schnell vergisst, was war. Nämlich, dass er die Zeche zahlen darf mit höheren Steuern und Abgaben und die Verluste dieser Raubritter vergesellschaftet wurden!
Das ist gerade das Verheerende an unserer "Demokratur"- weil verkommen, um im Kern angefault. Wir befinden uns in einer vorrevolutioären Periode (analog 1789) und wehe dem der Wind sät und den Bogen überspannt, der wird den Sturm ernten!
Darum ihr Politnasen seid auf der Hut! Und noch etwas Metaphorisches:
Denn wer nur Unkraut sät, braucht nicht zu erwarten, Getreide zu ernten!
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Soll heißen: Es gibt die unterschiedlichsten Formen von Diebstahl. Die tagtäglich millionenfach praktizierte wird eigentümlicherweise nur seltenst thematisiert.
Weil über den Kaviar und den Champagner Victory-Joe im Kanzleramt wacht.
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