Ist es sinnvoll, den ausstehenden Lohn einzuklagen?
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Dies kann durchaus sinnvoll sein, auch wenn beim insolventen Arbeitgeber vielleicht kein Geld mehr zu holen ist. Durch die Klage wird aber verhindert, dass die Lohnforderung verjährt. Es ist ja möglich, dass sich der Arbeitgeber wirtschaftlich wieder erholt.
Was geschieht mit Betriebsrenten und Pensionsverpflichtungen?
Wenn der Arbeitgeber wegen der Insolvenz die Versorgungszusage nicht mehr erfüllen kann, springt der Pensionssicherungsverein in Köln ein.
Was geschieht mit der "angesparten Arbeitszeit" auf Arbeitszeitkonten?
Liegt keine Insolvenzsicherung vor, hat der Arbeitnehmer nur eine einfache Insolvenzforderung für nicht durch Insolvenzgeld gesicherte Zeiten. Die Insolvenzsicherung fehlt beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber selbst Inhaber des Kontos ist, auf dem das Geld für das Arbeitszeitguthaben liegt.
Wann gibt es Insolvenzgeld?
Für Ansprüche, die in den letzten drei Monaten vor der Insolvenz entstanden sind, bekommen die Arbeitnehmer Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Ein Insolvenzereignis kann sein: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit. Die Arbeitnehmer sollten so früh wie möglich selbst den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung von Insolvenzgeld stellen. Das Insolvenzgeld müssen sie spätestens zwei Monate nach Beginn der Insolvenz beantragen, sonst verfallen ihre Ansprüche.
Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit und soll den durch die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ausgefallenen Nettolohn der Arbeitnehmer ausgleichen. Für das Insolvenzgeld entrichtet die Bundesagentur für Arbeit automatisch die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das Insolvenzgeld wird durch die Beitragsbemessungsgrenze allerdings "gedeckelt". Diese Grenze liegt in diesem Jahr bei einem Bruttomonatsgehalt von 5400 Euro in Westdeutschland und bei 4550 Euro in Ostdeutschland.
Was ist sonst noch zu beachten?
Wenn der Insolvenzverwalter einen Käufer findet, muss geklärt werden, ob ein Betriebsübergang nach Paragraph 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt. Dadurch kann der Arbeitnehmer eventuell weiterbeschäftigt werden. Das kann so weit gehen, dass der Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf Wiedereinstellung hat. Außerdem sollten alle Ansprüche, die nicht über das Insolvenzgeld abgedeckt sind, als einfache Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Das können beispielsweise der Resturlaub, Zinsen, Urlaubsgeld und das 13. Monatsgehalt sein. Dabei müssen die vom Amtsgericht festgesetzten Termine beachtet werden. Es besteht somit zumindest die kleine Chance, noch einen geringen Betrag zu erhalten.
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(SZ vom 26.02.2009/iko/mel)
Mubarak-Prozess in Ägypten