Kündigungsfrist, Abfindung, Lohnforderung: Was Mitarbeiter beachten sollten, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss.
Wenn Unternehmen in die Insolvenz gehen, sind die Arbeitnehmer oft verunsichert. Sie wissen nicht genau, was auf sie zukommt. Grundsätzlich gilt: Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahren ändert sich das Arbeitsverhältnis zunächst nicht. Der Insolvenzverwalter tritt lediglich an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers. Ruth-Ellen Unruh, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der auf Wirtschafts- und Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Tiefenbacher, beantwortet die wichtigsten Fragen.
"Die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund", sagt Anwältin Ruth-Ellen Unruh. (© Foto: ddp)
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Gibt es besondere Kündigungsfristen während des Insolvenzverfahrens?
Ja. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Längere Kündigungsfristen, etwa aus Tarif- oder Arbeitsverträgen oder aus dem Gesetz, gelten nicht mehr. Beispiel: Der Arbeitnehmer ist seit 20 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt. Der Arbeitgeber hätte daher eine gesetzliche Kündigungsfrist von sieben Monaten zum Monatsende (Paragraph 622 (2) Bürgerliches Gesetzbuch). Der Insolvenzverwalter kann aber mit der viel kürzeren Frist von drei Monaten kündigen.
Können Arbeitnehmer während des Insolvenzverfahrens aus besonderen Gründen gekündigt werden?
Die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund. Der Insolvenzverwalter muss sich in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern an das Kündigungsschutzgesetz halten. Im Fall der Insolvenz ist dies meist eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, etwa weil der Insolvenzverwalter die Stilllegung des Unternehmens plant. Kündigt er nicht allen Arbeitnehmern muss er die Sozialauswahl beachten. Das bedeutet, dass er etwa Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und das Alter der Beschäftigten bei der Kündigung berücksichtigen muss. Besteht ein Betriebsrat muss er diesen in die Entscheidung einbeziehen.
Gibt es eine Abfindung, wenn es wegen der Insolvenz zur Betriebsstilllegung kommt?
Wenn es einen Betriebsrat gibt, ist auch während der Insolvenz ein Interessenausgleich und Sozialplan möglich. Dies führt dann theoretisch auch zu Abfindungen für die Arbeitnehmer. Das Sozialplanvolumen ist im Insolvenzverfahren aber auf 2,5 Monatsgehälter je Arbeitnehmer begrenzt.
Welchen Rang haben Lohnforderungen im Insolvenzverfahren?
Arbeitnehmer werden wie alle anderen Gläubiger behandelt. Dies bedeutet: Lohnforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind einfache Insolvenzforderungen. Lohnforderungen, die nach der Insolvenzeröffnung entstehen, sind Masseverbindlichkeiten.
Darf man der Arbeit fernbleiben, wenn kein Lohn mehr gezahlt wird?
Ja, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung erheblich im Rückstand ist. Das sind mindestens 1,5 Bruttomonatsgehälter. Der Arbeitnehmer muss dies aber ankündigen und dem Arbeitgeber eine Frist setzen, um ihm die Gelegenheit zu geben, den Lohn zu zahlen. In der Insolvenz richtet sich der Lohnanspruch gegen den Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter kann den Arbeitnehmer aber sofort von der Arbeit freistellen. Dann kann der Arbeitnehmer direkt Arbeitslosengeld beziehen oder eine andere Tätigkeit aufnehmen.
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