Arbeitnehmer:Doppelt Profitieren von der Rentenreform

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Elke Dolle-Helms

Auch die rund sechs Millionen Arbeitnehmer, die für ihren Ruhestand mit einer Direktversicherung per Gehaltsumwandlung über den Chef vorsorgen, müssen über die Riester-Rente nachdenken.

Die Direktversicherung nach bisherigem Muster ist besonders attraktiv, weil die aus dem Bruttogehalt eingezahlten Beiträge - maximal 3.408 Mark im Jahr - nur mit einer pauschalen Steuer von zwanzig Prozent belastet werden und die Erträge wie bei anderen Lebensversicherungen nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren steuerfrei sind. Werden die Beiträge aus Sonderzahlungen, zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, aufgewendet, sind sie zusätzlich sozialversicherungsfrei.

Je mehr der Arbeitnehmer verdient, desto höher seine Steuerersparnis und umso attraktiver unter dem Strich die Rendite der Lebensversicherung. Auch nach der Rentenreform lassen sich Direktversicherungsverträge nach diesem Strickmuster abschließen. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge aus Sonderzahlungen gilt jedoch nur noch bis einschließlich 2008.

Bestehende Direktversicherungen können ebenso wie private Lebensversicherungen in eine Riester-Rente mit staatlicher Förderung umgewandelt werden. In diesem Fall gilt: Die bis dahin angesparte Summe wird bei Vertragsende steuerfrei ausgezahlt, für alle künftigen Beiträge entfällt jedoch die Steuerfreiheit der Zinserträge.

Auch kann der Kunde nicht mehr zwischen Kapitalabfindung und Verrentung wählen, sondern muss sich für die lebenslange Rente entscheiden. Bei einer förderungswürdigen Direktversicherung nach Paragraf 10a des Einkommensteuergesetzes würde der Beitrag steuerfrei aus dem Bruttogehalt eingezahlt, die spätere Rentenauszahlung würde zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Was noch wenig bekannt ist: Nach Paragraf 3 Einkommensteuergesetz gibt es künftig einen weiteren Weg, eine attraktive Betriebsrente aufzubauen. Mit diesem neuen Paragrafen soll einzig die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden. Maximal vier Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung kann der Arbeitgeber ab kommendem Jahr zusätzlich steuerfrei für seine Mitarbeiter in einen Pensionsfonds oder in eine Pensionskasse einzahlen.

Der Arbeitnehmer kann somit - zusätzlich zur Riester-Rente - doppelt von der Rentenreform profitieren. Für die Direktversicherung gilt diese Möglichkeit jedoch nicht.

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