Arbeit und Soziales:Bundesregierung beschließt Ende der Teilzeit-Falle

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Wer vorübergehend seine Arbeitszeit reduziert, soll künftig das Recht bekommen, danach wieder in Vollzeit zu arbeiten. (Foto: dpa)
  • Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, von Teilzeit in einen Vollzeit-Job zurückzukehren. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
  • Das Gesetz soll von 2019 an gelten. Der Bundestag muss noch zustimmen.
  • Für kleinere Betriebe sieht der Plan Ausnahmen vor.

Es ist eine gute Nachricht für alle, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hoffen: Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Weg für das Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit frei gemacht. Wer seine Arbeitszeit freiwillig für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren reduziert, soll künftig das Recht bekommen, anschließend wieder in Vollzeit zu arbeiten. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen, die neue Regelung soll von 2019 an gelten.

Bislang war es häufig so, dass sich Arbeitnehmer, die sich vorübergehend für eine Teilzeit-Beschäftigung entschieden hatten, im Anschluss keine Vollzeitstelle mehr bekamen - die sogenannte Teilzeit-Falle. Die Zahl der Beschäftigten in Teilzeit ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich angestiegen, von gut acht Millionen auf mehr als 15 Millionen im Jahr 2017.

Leserdiskussion
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Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, von Teilzeit in einen Vollzeit-Job zurückzukehren. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Arbeitgeber sprechen von einem "tragfähigen, aber teils schmerzhaften Kompromiss". Eine Leserdiskussion.

Um das Projekt durchzubringen, musste Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Plan in einigen Teilen entschärfen. So soll das Rückkehrrecht nur für Betriebe ab 45 Beschäftigten gelten. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern sind außerdem gewisse Einschränkungen vorgesehen. Je "angefangene 15 Arbeitnehmer" muss der Arbeitgeber dort nur einem die befristete Teilzeit gewähren. Darüber hinaus muss die Dauer der Teilzeit vorher genau festgelegt werden und die Stundenzahl darf während der vereinbarten Phase nicht erhöht oder heruntergesetzt werden.

"Tragfähiger, aber teils schmerzhafter Kompromiss"

Die Arbeitgeber hatten den Entwurf zunächst scharf kritisiert, sich in der vorigen Woche jedoch mit Arbeitsminister Heil sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verständigt. Bis Dienstag hielt das Innenministerium unter Horst Seehofer (CSU) noch ein Veto aufrecht. Die Bedenken des Ministeriums sollen nun in einer Protokollnotiz zum Kabinettsbeschluss festgehalten werden.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) sprach von einem "tragfähigen, aber teils schmerzhaften Kompromiss". Bei der Frage der Beweislastumkehr hätten sich am Ende auch die Argumente der Unternehmen durchgesetzt. "Für die Arbeitgeber konnten somit Eingriffe in die eigenverantwortliche Personalplanung der Unternehmen abgewendet werden", erklärte die BDA. Arbeitsminister Heil sagte dagegen, er habe bei der Beweislastumkehr keine Abstriche machen müssen. Es bleibe dabei, dass Arbeitgeber künftig in der Beweislast seien, wenn sie den Wunsch eines derzeit Teilzeit-Beschäftigten nach Vollzeit ablehnten. "Dann kann das auch verwehrt werden", sagte Heil.

Verdi-Chef Frank Bsirske begrüßt die Einigung von Union und SPD auf ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit. "Wir sind sehr zufrieden damit, dass die Unternehmen beweisen müssen, warum die Bedingungen für die Rückkehr in Vollzeit nicht gegeben sein sollen, und nicht der Arbeitnehmer", sagte Bsirske der Passauer Neuen Presse.

© SZ.de/Reuters/hgn/jps - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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