App für Taxifahrer:Uber greift Mytaxi an

Handy-App 'Uber'

Bald zwei in einem: Uber will einen Taxi-Dienst anbieten.

(Foto: dpa)

Uber bietet einen neuen Dienst an: Es soll für Kunden ab sofort auch möglich sein, reguläre Taxifahrer zu rufen. Gerade diese hatten jedoch in der Vergangenheit gegen Uber protestiert.

  • Uber startet einen Taxi-Dienst: Fahrer und Unternehmen können sich bei Uber registrieren und Kunden befördern.
  • Uber prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts.

Die umstrittene US-Firma Uber startet seinen Taxi-Dienst mit dem Namen Ubertaxi auch in Deutschland. Mit diesem Schritt greift das Unternehmen vor allem die Firmen an, die Taxi-Apps entwickeln. In Deutschland ist das vor allem Mytaxi, eine App, die laut Eigenaussage von zehn Millionen Menschen benutzt wird.

Der Dienst wird in Berlin und Hamburg starten und soll auf mehrere Städte erweitert werden: In einer Mitteilung heißt es: "Ab sofort können sich Taxifahrer und -unternehmen auf der Plattform registrieren und ihre Dienste anbieten."

Ubertaxi gibt es bereits in mehreren Städten, zum Beispiel in New York. Dort testete Uber den Taxi-Dienst, stellte ihn dann aber zunächst ein. Als Grund gab das Unternehmen an, dass die entsprechende Kommission ihn blockiert habe. Erst seit die Unstimmigkeiten behoben worden sind, wird der Dienst wieder angeboten.

In Deutschland mehrfach verboten

Wer Uber nutzt, kann sich diverse Fahrdienste vermitteln lassen. Für die Vermittlung kassiert Uber eine Provision. Jedes Angebot hat einen eigenen Namen, in Deutschland ist vor allem der Dienst Uberpop bekannt. Dort werden Kunden von Privatfahrern an ihr Ziel gebracht.

Taxi-Unternehmen sehen darin einen unfairen Wettbewerb, weil für private Fahrer nicht die strikten Regeln des Beförderungsgewerbes gelten. Gegen den Dienst wurde europaweit demonstriert. Uberpop wurde verboten, ebenso wie Uberblack, also jenes Angebot, mit dem Luxusautos zur Beförderung eingesetzt werden.

Uber prüft Verfassungsbeschwerde

Uberblack verstoße gegen die Rückkehrpflicht von Funkmietwagen und verwische die Grenze zwischen Taxis und Mietwagen. In der Mitteilung führt Uber aus, sich an die Anforderungen der Berliner Gerichtsentscheidung anzupassen. Gleichzeitig wolle man gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Beschwerde einlegen. Damit würde dieser Fall beim Oberverwaltungsgericht landen. Gegen die Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts will Uber womöglich eine Verfassungsbeschwerde einlegen´- das Unternehmen prüft das noch.

Ein Uber-Sprecher verweist darauf, dass Uber "selbstverständlich das deutsche Rechtssystem" respektiere, aber zwischen Recht und Technik eine Lücke klaffe: "Wir wünschen uns weiterhin einen offenen Dialog darüber, wie die aktuellen Regelungen des Personenbeförderungsgesetztes für die technischen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts geöffnet werden können.

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