Mehr Empfänger von Geld für die Sozialbestattung:Nichts übrig fürs Grab

Viele Menschen können sich die Beerdigungskosten für Angehörige nicht mehr leisten. Deshalb kommen immer mehr Sozialämter für Bestattungen auf. Das Problem: Ob Geringverdiener ihre Angehörigen angemessen beerdigen können, hängt oftmals "von der Kassenlage der jeweiligen Gemeinde ab".

Andreas Jalsovec

Blumenschmuck gibt es nur ganz selten. Auch die Trauerfeier entfällt in aller Regel, der Leichenschmaus ohnehin. Wer einen Angehörigen mit einer sogenannten Sozialbestattung zur letzten Ruhe bettet, muss bei der Beerdigung oft mit dem Einfachsten vorliebnehmen. Und das sind immer mehr Menschen in Deutschland. Die Zahl der Hinterbliebenen*, für die das Sozialamt die Beerdigungskosten übernehmen muss, ist so hoch wie noch nie.

Grafik zu Sozialbestattungen

Wenn es für die Beerdigung nicht mehr reicht: Anzahl der Menschen, bei denen das Sozialamt die Bestattungskosten übernommen hat.

(Foto: SZ Grafik: Mainka; Quelle: Statistisches Bundesamt)

Das zeigen die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. Demnach zahlten die örtlichen Sozialhilfeträger im Jahr 2010 die Bestattungskosten für knapp 23.000 Menschen. Im Jahr 2006 waren es noch knapp 14.000 - ein Anstieg um fast zwei Drittel. "Immer mehr Deutschen fehlt das Geld, um die Bestattung eines Angehörigen zu bezahlen", sagt Fabian Schaaf, dessen Internetportal Bestattungen.de die Daten der Statistiker ausgewertet hat.

Eine Sozialbestattung wird nötig, wenn die Familienmitglieder eines Verstorbenen nicht genügend finanzielle Mittel für dessen Begräbnis haben. Dann springt das Sozialamt der jeweiligen Kommune ein und erstattet den Angehörigen einen bestimmten Kostensatz. So steht es im Sozialgesetzbuch. Die Regelung gibt es seit dem Jahr 2004. Damals strich die rot-grüne Bundesregierung das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Klamme Kommunen übernehmen immer weniger Kosten

"Für viele Menschen ist es deshalb finanziell eng geworden, wenn es darum geht, die Beerdigung eines verstorbenen Angehörigen zu bezahlen", sagt Oliver Wirthmann, Geschäftsführer beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur. Der Theologe und Pfarrer spricht in diesem Zusammenhang von einer "Prekarisierung der Bestattungssituation in Deutschland". Die Schere zwischen den Menschen, die sich eine sehr teure Bestattung leisten können, und jenen, denen das Geld für die Beerdigung fehlt, öffne sich zunehmend.

Dies gilt umso mehr, als in den vergangenen Jahren die Zahl der Menschen in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen deutlich gestiegen ist. "Minijobber oder Teilzeitarbeiter haben ohnehin schon mit den täglichen Ausgaben zu kämpfen", meint Fabian Schaaf. "Die Kosten für eine Beerdigung können sich viele dann nicht mehr leisten."

Für ein komplettes Begräbnis müssen Angehörige im Schnitt mit 5000 bis 6000 Euro rechnen. Die Preise schwanken stark - je nach Region und Ausstattung. Die Sätze, die die Kommunen für eine Sozialbestattung zahlen, liegen aber in der Regel deutlich unter den Kosten für eine normale Beerdigung. Sie sind überdies zuletzt geschrumpft. 2010 genehmigten die Behörden je Empfänger im bundesweiten Schnitt nur noch gut 2500 Euro für eine Sozialbestattung, fünf Jahre zuvor waren es noch knapp 3000 Euro.

Was und wie viel eine Kommune bei einer Sozialbestattung zahlt, kann sie selbst bestimmen. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen werde eben auch an den Sozialbegräbnissen gespart, meint Fabian Schaaf. Gleichzeitig hätten etliche Gemeinden ihre Friedhofsgebühren angehoben. Für das eigentliche Begräbnis bleibt daher immer weniger Geld übrig. "Ob Menschen mit geringem Einkommen ihre Angehörigen würdig beerdigen können, hängt von der Kassenlage der jeweiligen Gemeinde ab", sagt Schaaf.

Experte hält festen Mindestsatz für wenig sinnvoll

So zahlten etwa die Sozialbehörden der Stadt Dresden bei einer Feuerbestattung für die reine Beerdigungsleistung 1450 Euro. In Berlin sind es lediglich 750 Euro. Wo sich die Städte nur geringe Sätze leisten können, fällt auch die Sozialbeisetzung entsprechend bescheiden aus. "Auf eine Trauerfeier oder einen Grabstein kann man dann kaum hoffen", sagt Schaaf.

Einen Mindestsatz festzulegen, den die Gemeinden bei einer Sozialbestattung bezahlen müssen, hält der Experte jedoch nicht für sinnvoll. Schließlich sei der Bestattungsaufwand in den Kommunen auch unterschiedlich hoch. Stattdessen plädiert Schaaf für einen bundesweit einheitlichen Leistungskatalog für Sozialbeerdigungen. Die Erstattungssätze könnten sich dann von Region zu Region unterscheiden - je nach den Kosten für einzelne Leistungen. "Im Katalog enthalten sein müsste beispielsweise eine Trauerfeier", meint Schaaf. Sie sei für das Abschiednehmen wichtig.

Wie viele mittellose oder gering verdienende Menschen in Deutschland insgesamt von Behörden beerdigt werden, ist unbekannt. In den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Sozialbestattungen sind auch diejenigen Verstorbenen enthalten*, die keine Hinterbliebenen haben oder bei denen man diese nicht ermitteln kann. In solchen Fällen kommt es zu einer "Bestattung von Amts wegen". Oft ist das eine anonyme Feuerbestattung. Wie viele solcher Amtsbestattungen in Deutschland stattfinden, wird statistisch nicht erfasst.

*Anmerkung der Redaktion: Das Statistische Bundesamt legt Wert auf die Formulierung, dass nicht die Zahl der Sozialbestattungen steige, sondern die Zahl der Empfänger solcher Leistungen. Entsprechend sind die Stellen leicht umformuliert.

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