Anklage gegen Deutsche-Bank-Chef:Das ist Fitschens Strategie

Deutsche Bank AG Executives Speak At Lender's Annual General Meeting

Unter Druck: Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen

(Foto: Bloomberg)

Es soll nicht laufen wie bei Josef Ackermann: Im Gegensatz zu seinem Vorgänger als Chef der Deutschen Bank will sich Jürgen Fitschen nicht freikaufen. Zur Anklage wegen versuchten Prozessbetrugs dürfte er unter anderem darauf verweisen, seinen Hausjuristen vertraut zu haben.

Von Klaus Ott

Zwei Tage lang hat Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, Anfang des Jahres der Münchner Staatsanwaltschaft erklärt, warum die Vorwürfe gegen ihn falsch seien. Warum er nicht versucht habe, die Justiz im Fall Kirch zu täuschen. Warum er nicht des versuchten Prozessbetrugs schuldig sei.

Es hat nichts geholfen. Jetzt liegt eine Anklage gegen Fitschen und vier seiner ehemaligen Kollegen vor: gegen seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie Clemens Börsig, früher Vorstand und Aufsichtsratschef, und Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck. Ob es zum Prozess kommt, muss das Münchner Landgericht aber noch entscheiden.

Zuständig ist die fünfte Strafkammer unter Vorsitz von Peter Noll, die vergangene Woche den Schmiergeldprozess gegen Formel-1-Chef Bernie Ecclestone eingestellt hatte - gegen Zahlung von 100 Millionen Dollar.

Macht es Fitschen wie einst Ackermann? Der hatte sich, als es wegen Untreue-Vorwürfen im Fall Mannesmann zu zwei langen Gerichtsverfahren in Düsseldorf kam, am Ende freigekauft. Mit 3,2 Millionen Euro, was damals große Empörung in Politik und Öffentlichkeit hervorrief.

Die Antwort: Nein! Fitschen denke gar nicht daran, heißt es aus Finanzkreisen, sich auf so etwas einzulassen. Das hat er bereits demonstriert, als er vor Monaten das Angebot der Münchner Staatsanwaltschaft ablehnte, das Verfahren gegen ihn durch ein Bußgeld in Höhe von 500 000 Euro wegen Verletzung interner Aufsichtspflichten zu beenden.

Die Deutsche Bank erklärte am Dienstag, ihr liege die Anklageschrift bislang nicht vor. Die Bank kommentiere laufende Verfahren grundsätzlich nicht und verweise auf frühere Äußerungen, "wonach sie davon überzeugt ist, dass sich der Verdacht gegen Fitschen als unbegründet erweisen wird".

Die Staatsanwaltschaft legt Fitschen zur Last, er habe die Anwälte der Bank nicht davon abgehalten, bei Gericht falsch vorzutragen. Es geht um den Schadensersatzprozess, den der inzwischen verstorbene Medienmagnat Leo Kirch gegen die Bank anstrengte. Den Vorwurf kann Fitschen nicht nachvollziehen.

In seinen beiden Vernehmungen im Januar 2014 sagte er, wenn die Rechtsabteilung der Bank, die Bank-Anwälte und andere ihm den Sachverhalt so schilderten, wie das damals geschehen sei, dann habe er keine Möglichkeit und keine Veranlassung, sich hinzustellen und zu sagen: Das sei alles falsch, er wisse es besser. In der Bank, so Fitschen, sei vieles ihm gegenüber nicht thematisiert worden. Auf einzelne Fragen antwortete der Bankchef laut Vernehmungsprotokoll: Das sage ihm nichts, das habe er nicht gewusst.

Bei Durchsuchungen des Geldinstituts waren von der Münchner Staatsanwaltschaft Dokumente gefunden worden, die in der Bank als "nicht hilfreich" für den Kirch-Prozess beim Oberlandesgericht (OLG) München eingestuft wurden. Er kenne diese Unterlagen nicht, sagte Fitschen bei seinen Vernehmungen. Er gehe davon aus, dass diese Dokumente dem Vorstand nicht vorgelegen hätten.

Einer der Bank-Justitiare habe dem Vorstand zwar gesagt, dass Unterlagen gefunden worden seien, die für einen Vergleich mit Kirch sprächen. Er sei sich aber sicher, dass dieser Justitiar dem Vorstand nicht gesagt habe, dass die Bank beim OLG falsch vorgetragen habe und dort ein "Geständnis" ablegen müsse. Er könne sich auch nicht erinnern, dass ihm jemand mal gesagt hätte, die Bank verliere den Prozess.

Kirch-Anwalt Gauweiler soll alles mobilisiert haben

Und was war mit den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft wegen versuchtem Prozessbetrug, die ja schon seit 2011 liefen und sich anfangs noch gegen andere Deutschbanker richteten? Fitschen sagte dazu bei seiner Vernehmung, er habe aus der Rechtsabteilung der Bank die Rückmeldung erhalten, durch die Ermittlungen habe Druck auf die Bank aufgebaut werden sollen. Bei ihm sei immer angekommen, dass die Kirch-Seite und deren Anwaltskanzlei Gauweiler alles mobilisierten, was möglich war.

Und noch etwas sagte Fitschen: Als Kirch im Jahr 2002 in finanzieller Not war und die Deutsche Bank überlegte, wie mit dem Kreditkunden umzugehen sei, sei er nicht zuständig gewesen, habe keinen Kontakt zu Kirch gehabt und ihn auch nie kennengelernt.

Dafür gab es den Ermittlungsakten zufolge zehn Jahre später, am 13. September 2012, ein Treffen mit Leo Kirchs Witwe Ruth, dessen langjährigem Vertrauten Dieter Hahn und einem Kirch-Anwalt. Dazu sagte Fitschen bei seiner Vernehmung aus, Hahn sei nicht bereit gewesen, von der Kirch-Forderung in Höhe von 800 Millionen Euro herunterzugehen. Damit sei damals klar gewesen, dass es keinen Vergleich geben werde.

Am Ende kam es, nach diversen für die Bank peinlichen Enthüllungen, dann doch zu einem Vergleich. Der kostete das Geldinstitut 925 Millionen Euro. Und jetzt liegt die Anklage wegen versuchten Prozessbetrugs gegen Fitschen, Ackermann, Breuer, Börsig und von Heydebreck vor. Fitschen will nun zusammen mit seinem Anwalt Hanns W. Feigen versuchen, das Münchner Landgericht davon zu überzeugen, dass die Anschuldigungen falsch sind. Alle anderen weisen die Vorwürfe ebenfalls zurück.

Nun ist das Gericht am Zug. Es könnte zum Beispiel bei Fitschen zu der Erkenntnis kommen, dass die Vorwürfe für einen Prozess nicht schwer genug wiegen, aber für ein Bußgeldverfahren reichten. Dann wäre Fitschen wieder dort, wo er vor Monaten schon einmal war. Mit einem Unterschied. Damals wäre der Bußgeldfall vor dem Amtsgericht verhandelt worden. Jetzt liegt die Sache beim Landgericht, das für solche großen, komplexen Verfahren wesentlich besser geeignet ist. Und genau dort wollte die Staatsanwaltschaft den Fall offenbar haben, nachdem Fitschen das Bußgeld-Angebot abgelehnt hatte.

Wie das Verfahren ausgeht, bleibt abzuwarten. Sicher ist nur eines: Mit einer schnellen Entscheidung des Landgerichts über die Anklage ist nicht zu rechnen. Dazu ist der Fall zu kompliziert.

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