Angebliche Kartellabsprachen:Zu hohe EC-Gebühren - US-Anwalt will Milliarden von deutschen Banken

International Civil Lititigator Michael D. Hausfeld

Michael D. Hausfeld hat Exxon, Texaco und die Tabakindustrie verklagt. Nun bereitet er eine Milliardenklage gegen deutsche Banken vor.

(Foto: Brooks Kraft/Getty)
  • Der US-Anwalt Michael D. Hausfeld bereitet laut einem Medienbericht eine milliardenschwere Sammelklage gegen deutsche Banken vor.
  • Betroffen sind demnach Sparkassen, Volksbanken und private Geldinstitute. Sie sollen sich abgesprochen und überhöhte Gebühren verlangt haben.

Unternehmen fürchten Michael D. Hausfeld. Mit seiner Kanzlei hat der US-Anwalt schon viele Milliarden erstritten. Hausfeld vertrat nach der Havarie des Tankers Exxon Valdez die Opfer der Ölpest. Er verklagte Texaco wegen Diskriminierung schwarzer Mitarbeiter, die Tabakindustrie wegen irreführender Werbung. Auch in Deutschland zittern Konzerne, wenn der New Yorker Anwalt handelt: In der vergangenen Woche legte der Rechtsdienstleister My Right im Abgasskandal eine Musterklage gegen Volkswagen ein - ausgearbeitet von Hausfelds Kanzlei. Und nun sind auch noch die deutschen Banken dran.

Hausfeld bereitet Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe gegen mehrere deutsche Finanzinstitute vor, berichtet die Bild am Sonntag. Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken wie die Deutsche Bank seien betroffen. Die Kläger, die Hausfeld vertritt, werfen den Banken verbotene Kartellabsprachen vor. Sie sollen jahrelang überhöhte Gebühren beim Zahlen mit EC-Karten kassiert haben.

Die Kanzlei will Gebühren für zehn Jahre zurückfordern

Ein Vertreter der Kanzlei in Deutschland bestätigte der Bild am Sonntag, das eine Klage in Vorbereitung sei. Man vertrete "etliche namhafte Mandanten". Namen nannte die Kanzlei nicht. Nach Informationen der Zeitung soll es sich um große Mineralölkonzerne sowie bekannte Handelsunternehmen handeln. Jahrelang sollen die Händler eine feste Gebühr von 0,3 Prozent des Umsatzes an die jeweiligen Banken gezahlt haben, wenn Kunden mit EC-Karte bei ihnen zahlten. Erst auf Druck des Bundeskartellamtes verpflichteten sie sich im Jahr 2014 dazu, dass die Einzelhändler die Gebühren mit ihnen frei verhandeln dürfen.

Nach Angaben des Bundeskartellamtes sind die Kosten dadurch um bis zu 40 Prozent gesunken. Die Anwaltskanzlei will die aus ihrer Sicht überhöhten Gebühren wohl rückwirkend für zehn Jahre einfordern. Die Klagen sollen demnächst beim Landgericht Frankfurt eingereicht werden. Ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft sagte der Bild am Sonntag, es gebe keine Grundlage für die Klage: "Offenbar versucht eine amerikanische Klägerkanzlei, einzelne deutsche Handelsunternehmen in Klageverfahren gegen die Kreditwirtschaft hineinzutreiben."

Es wäre nicht das erste Mal, dass Unternehmen der Finanzbranche wegen überhöhter Gebühren verklagt werden. Im vergangenen September handelte sich der Kreditkartenkonzern Mastercard die größte Schadenersatzklage in der Geschichte Großbritanniens ein. Die Kläger wollen 14 Milliarden Pfund (umgerechnet etwa 16,3 Milliarden Euro) von dem amerikanischen Konzern - ebenfalls wegen zu hoher Gebühren. Der Klage war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 vorausgegangen, demzufolge Mastercard zwischen 1992 und 2008 im internationalen Zahlungsverkehr zu hohe Gebühren verlangt hatte.

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