Angeblich Betriebsratswahl verhindert:Gewerkschaft zeigt Vapiano an

Nudeln

Vapiano verkauft Nudelgerichte (Symboldbild)

(Foto: iStockphoto)

Vapiano betreibt italienische Schnellrestaurants in zahlreichen deutschen Städten. Nun hat das Unternehmen offenbar die Wahl eines Betriebsrats verhindert, die Gewerkschaft hat Klage eingereicht. Vapiano dementiert.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) soll die Schnellrestaurantkette Vapiano angezeigt haben. Der Vorwurf lautet nach Informationen der Welt: massive Behinderung von Betriebsratswahlen.

Vapiano bietet in mehr als 40 deutschen Städten italienische Küche an, von Mitarbeitern schnell zubereitet an Selbstbedienungstheken. Das Unternehmen tritt teils als Franchise-Geber auf, teils betreibt es Restaurants selbst. In den von Vapiano in Eigenregie betriebenen Restaurants in Deutschland gibt es bisher keinen Betriebsrat.

In Bochum wollten dem Bericht zufolge drei Mitarbeiter im Januar einen Betriebsrat gründen. Nach ihren Angaben wurden sie dabei von der Unternehmensleitung stark behindert. Aus Gewerkschaftskreisen hieß es, Vapiano habe die Beschäftigten zunächst mit besseren Gehältern und Arbeitsbedingungen von ihrem Vorhaben abbringen wollen. Als diese ablehnten, soll es zu Einschüchterungsversuchen in der gesamten Bochumer Belegschaft gekommen sein. Am 31. Januar wurde der Wahlvorstand dennoch gewählt.

Vapiano soll wenige Tage später den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Bochum beantragt haben, der die Betriebsratswahl stoppen sollte, sei damit aber gescheitert. Einen Tag später soll Vapiano zwei Mitgliedern des inzwischen fünf Mitglieder umfassenden Wahlvorstands fristlos gekündigt haben.

"Auch dem verbliebenem Wahlvorstand macht Vapiano das Leben extrem schwer", sagte ein Gewerkschafter der Welt. So habe das Unternehmen zwei Monate nach der Vorstandswahl weder Räumlichkeiten noch Sachmittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen. Weil das Vorgehen von Vapiano nach Ansicht der Gewerkschaft NGG und des Wahlvorstands den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl erfüllt, hätten nun beide Strafantrag gestellt. Der Wahlvorstand des Vapiano-Betriebs Bochum reichte am vergangenen Donnerstag Klage ein, die NGG einen Tag später. Die zuständige Staatsanwaltschaft Bochum war am Montagmorgen nicht zu erreichen.

Vapiano weist die Vorwürfe zurück. "Für Vapiano ist die Arbeit von Betriebsräten wichtig", teilte das Unternehmen Welt Online mit. "Aus diesem Grunde werden wir uns nie gegen die Einrichtung eines Betriebsrates stellen." Das Wahlverfahren in Bochum sei aber nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Viele Mitarbeiter hätten nicht am Wahlvorgang teilnehmen können, obwohl sie sogar schriftlich dargelegt hätten, wie wichtig ihnen die Teilnahme sei. "Wäre dieser Vorgang nach dem Betriebsverfassungsgesetz abgelaufen, hätten wir keinerlei Veranlassung gesehen, etwas zu unternehmen", erklärte Vapiano.

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