Der neue Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, über die Macht seiner Behörde und die richtige Höhe von Strafen.
Andreas Mundt, 49, ist seit Dezember Präsident des Bundeskartellamts und damit einer der mächtigsten Beamten. Vorgänger Bernhard Heitzer wechselte als Staatssekretär ins Wirtschaftsministerium. FDP-Mitglied Mundt ist Rheinländer und leitete zuvor die Grundsatzabteilung der Bonner Behörde.
Andreas Mundt leitet seit wenigen Monaten das Bundeskartellamt. (© Foto: Haas)
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SZ: Herr Mundt, können Sie als Kartellamtspräsident im Supermarkt noch unbefangen ins Schokoregal greifen - ohne sich zu ärgern, wie Leute mit Preisabsprachen geschröpft werden?
Mundt: Kartelle sind ein großes Ärgernis. Aber mit den Produkten im Supermarktregal ist es wie mit Zementlastern: Ich zucke nicht zusammen, wenn ich einen sehe - nur weil wir mal ein Zementkartell zerschlagen haben.
SZ: Ob Lebensmittel, Zement, Energie oder Vitamine: Die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts summieren sich in drei Jahren auf eine Milliarde Euro. So viel wie noch nie. Kommt in Deutschland der Wettbewerb unter die Räder?
Mundt: Ich bin mir nicht sicher, ob es tatsächlich mehr Kartelle gibt. Jedenfalls decken wir mehr unzulässige Absprachen auf.
SZ: Sie gehen bei den Ermittlungen härter gegen Konzerne vor?
Mundt: Wir gehen nicht härter vor, sondern intensiver. Wir haben mehrere neue Ermittlungseinheiten gegründet und können höhere Strafen verhängen. Das schreckt ab. Als besonders effektives Instrument hat sich die Kronzeugenregelung erwiesen. Die große Mehrheit der Kartelle fliegt auf, weil Täter bei uns beichten.
SZ: Die Kronzeugenregelung, die es ja erst wenige Jahre gibt, war sehr umstritten. Kritiker werfen Ihnen vor, Sie förderten das Denunziantentum.
Mundt: Das sehe ich anders. Die Kronzeugenregelung ist sehr wirksam, jedenfalls im Kartellrecht. Sie nimmt ja spieltheoretische Gedanken auf: Nur der Erste, der sich in solchen Fällen meldet, bleibt straffrei. Wenn also die Beteiligten so wie wir jetzt zusammensitzen und illegale Absprachen treffen, wissen sie nie, wer am Tisch bereits beim Kartellamt angerufen und für den nächsten Tag einen Termin vereinbart hat. Das bringt große Unsicherheit in früher festgefügte Zirkel.
SZ: Experten warnen angesichts der Wirtschaftskrise vor einer Welle neuer Kartelle. Zu Recht?
Mundt: Kartelle werden bisweilen als Kinder der Not bezeichnet. Die jetzige Krise ist tiefer und grundsätzlicher als alles zuvor. Ein so gewaltiger Einbruch führt zwar zunächst zu mehr Wettbewerb, weil das Geld der Konsumenten nicht mehr so locker sitzt und ein Preiswettbewerb ausbricht. Autohersteller werben zum Beispiel mit gewaltigen Rabatten, auch die Lebensmittelketten bei bestimmten Produkten. Dann aber wird Phase zwei kommen: Manager merken, dass ihnen diese Form des Wettbewerbs schadet. Da kommt der eine oder andere vielleicht auf fragwürdige Gedanken. Die Gefahr neuer Preisabsprachen wächst. Wir müssen in den nächsten Jahren sehr wachsam sein.
SZ: Nur ein paar Tage nach Ihrem Start haben Sie mit einer Großrazzia bei Lebensmittelkonzernen ein Zeichen gesetzt - selten hat ein Kartellamtschef so effektvoll begonnen. Wird hartes Durchgreifen zur neuen Kartellamtspolitik?
Mundt: Für die betroffenen Konzerne kam das sicher überraschend. Für uns nicht. Die Planungen liefen lange vor meiner Ernennung an. Dass ich dadurch nun gleich eine gewisse Bekanntheit bekommen habe, war weder gesteuert noch geplant - das war Zufall. Es gab Verdachtsmomente und eine Reihe von Hinweisen aus früheren Verfahren, dass Endverbraucherpreise für bestimmte Produkte abgesprochen wurden. Wir mussten handeln.
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"Die Bußgeldbemessung folgt klaren und bestimmten Kriterien. Sie orientiert sich in erster Linie an dem tatbezogenen Umsatz des Unternehmens und der Schwere und Dauer der Tat. Zehn Prozent des Gesamtumsatzes eines Unternehmens darf ein Kartellbußgeld ohnehin nicht übersteigen"
Wenn über viele Jahre betrogen wird, dann können die betroffenen Konzerne die Strafen quasi "aus der Portokasse" zahlen. Die unrechtmäßig eingefahrenen Gewinne machen ein Vielfaches der Strafe aus. Das "Geschäftsmodell" rechnet sich also trotz Strafe immer noch - und genau da müsste angesetzt werden. Der (fiktiv) durch die illegalen Preisabsprachen über die Zeit eingefahrene Gewinn müsste als Strafe vollumfänglich plus 10% Aufschlag an den Staat abgeführt werden. Nicht gleich, aber in jährlichen Raten von max. 10 % der jährl. Umsatzes. Dann würde dieses "Geschäftsmodell" schnell aufegegeben, weil unrentabel