Besonders bei 1&1 haperte es bislang gewaltig. Als die Zeitschrift Computerbild Anfang des Jahres ihre Leser die besten DSL-Anbieter küren ließ, belegte 1&1 unter 18 Unternehmen den 14. Rang. Besonders im Kundenservice schnitt der Konzern miserabel ab. Und bei einer Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität vom September 2009 reichte es für den DSL-Konzern im Bereich Service nur für einen Platz im unteren Mittelfeld.
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"1&1 hat als kleine Klitsche begonnen und sich innerhalb kürzester Zeit zu einem großen Anbieter entwickelt. Da ist es klar, dass sie Probleme mit dem Service bekommen", sagt Marketing-Professor Voeth - für den eine solche Reaktion der Internetgemeinde alles andere als überraschend kommt: "Es war klar, dass diese Kampagne ein Nachspiel haben wird."
Ein Wettbewerb für den besten Fake-Spot
Nur - wie soll ein Unternehmen auf eine solche PR-Panne reagieren? 1&1 könnte auf jeden Fall versuchen, die Filme aus dem Netz zu bekommen, sagt der Kölner Medienanwalt und Professor Ralf Höcker. "Die meisten der Videos verletzen das Urheberrecht." Es sei allerdings nicht einfach, Youtube ohne gerichtliche Hilfe davon zu überzeugen, die Clips zu entfernen. Markus Voeth rät ohnehin davon ab. "Wer sich aus dem Fenster lehnt, muss auch den Gegenwind aushalten können", sagt der Marketing-Fachmann. Außerdem sei es für einen Anbieter unmöglich, "diese Internet-Welt in den Griff zu kriegen".
Voeth rät daher zu Gelassenheit. Seine Empfehlung an 1&1: "Leistung bringen. Dann hat der ganze Fall wenigstens nachträglich eine positive Wirkung". Auch D'Avis selbst hat kein Problem mit den falschen Werbespots - im Gegenteil. "Wir freuen uns darüber, weil es uns zeigt, dass sich die Leute mit der Kampagne beschäftigen", sagt der Zufriedenheits-Beauftragte. Bei 1&1 überlege man nun sogar, in einem Wettbewerb den besten Fake-Spot zu küren. Und: Der nächste Werbefilm ist bereits abgedreht.
Doch auch abseits der Filmkameras im operativen Geschäft wartet auf den Leiter Kundenzufriedenheit, der für seine Aufgabe von einer Werbeagentur "wegen meiner fachlichen Kompetenz, meines Werdegangs und meiner Telegenität unter einer geringen Anzahl geeigneter Personen" ausgewählt wurde, viel Arbeit. In den einschlägigen Internetforen tummeln sich noch zahlreiche unzufriedene Verbraucher. So beschwert sich ein ehemaliger Freenet-Kunde, 1&1 kassiere nach der Übernahme des Konkurrenten bei ihm nun doppelt ab. Ein anderer User, der sich "1und1-Opfer" nennt, klagt, er warte ein halbes Jahr auf seinen Anschluss.
Immerhin: In diesem Fall hat der DSL-Anbieter reagiert. Eine 1&1-Mitarbeiterin bat den unzufriedenen Kunden, ihr seine Kundennummer zu schicken: "Wir sehen gerne nochmal nach, wo es in Ihrem Fall hängt."
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(sueddeutsche.de/mel)
ich werde nicht von 1und1 bezahlt, aber ich verhalte mich auch nicht so dumm wie so einige hier.
Bei fehlender Leistung haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht und wer sich über 11 Monate an der Nase herumführen lässt der ist nicht unschuldig an diesem Vorgehen. Offensichtlich wollten Sie mit aller Gewalt zu 1und1.
Und was wollen Sie mir mit dem Satz Mahnbriefen und Briefen von Inkassounternehmen .. erhalten mitteilen. Mit einem solchen Schreiben passiert zuerst mal nichts, ausser die Gegenseite ist im Recht.
tja, der neoliberale schlanke Staat erlaubt jedem Betrüger die Abzocke - seine Bürger wurden zu rechtlosen Kunden, damit der Rubel rollt...
Betrüger darf man jemanden ja nur nennen, wenn er rechtskräftig als solcher verurteilt ist.
Aber 1und1 versprach zum Beispiel die Kompettumstellung innerhalb von 6-8 Wochen und es dauerte 11 Monate. Bei reduzierter Leistung, vielen Defekten... und voller Bezahlung, ja zweifacher, da durch den Fehler von 1und1 auch die Telekom weiter abrechnete.
Es ging dabei also nicht um tolle Sachen zu günstigen Preis, sondern erst einmal um die Grundleistung der Komplettübernahme.
Egal, was man über Adli-Mentalität und den bösen Verbraucher denken mag, wie tinididi, der, die, das wohl und 1und1 bezahlt wird:
Eine angebotene Leistung muß erbracht werden:
Zu dem angebotenen Preis.
Im angebotenen Umfang.
Innerhalb der angebotenen Frist.
Und zählt der Service auch zu den angebotenen Leistungen, gehört dieser auch dazu.
1+1 tut dies in wiederholten Fällen mutwillig nicht, klärt aber auch nicht darüber auf und schüchtert seine Kunden ein.
Sie schreiben: "Mahngebühren oder Inkassobüros werden doch nur eingeschaltet oder erhoben wenn die vertraglich vereinbarte Leistung von Ihnen nicht erbracht wird. Sie haben doch einen Vertrag geschlossen und den gilt es doch von beiden Seiten zu erfüllen."
In welchem Wald leben Sie? Ich habe schon Mahngebühren und Inkassobriefe von Firmen gekriegt, mit denen ich nie was zu tun hatte.
Und 1und1 leitete gegen mich ein Mahnverfahren ein und stellte ohne Vorwarnung das DSL ab, weil ich angeblich eine Rechnung nicht bezahlt hatte. Tja 1und1 hatte vergessen, daß ich noch 4 Monate Freigutschein hatte.
Eine Entschuldigung kam nicht.
"Wenn Sie natürlich Verträge nicht lesen oder verstehen, dann sollten Sie zuerst mal vor der eigenen Haustür kehren."
Schön. Was die verträge und AGB und die Vorkaufaufklärung von 1und1 angeht, müßte jeder Kunde Volljurist sein. Und selbst dann noch verstoßen die gegen eigene AGB und Vertragsgrundlagen. Das kann ich aus meinem Briefverkehr nachweisen. Und um das Fernabsatzgesetz und Vorgaben wie die, dem Kunden vor Vertragsabschluß die AGB in printform zukommen zu lassen, kommen sie z. B. nur partiell nach und verweisen nachher auf AGB, die sie nur in 4. oder 5. Ebene irgendwo auf einer hinteren WEbseite finden.
Auch ist 1und1 nicht billiger als alle anderen, aber sie unterbreiten hier und da mehr Versprechen - und die einzufordern ist kein Billigdenken. Der Preis ist dann recht und billig, wenn für die angebotene Summe die angebotene Leistung erfolgt - und genau das ist bei 1und1 in den meisten Fällen nicht der Fall.
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