Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein Urteil gefällt, das die Karten zwischen Markenherstellern, Händlern und Verbrauchern neu verteilen könnte. Die Richter in Frankfurt entschieden, dass die Hersteller von Markenartikeln den Verkauf ihrer Produkte über Online-Händler wie Amazon oder Ebay sehr wohl verbieten dürfen. Im vorliegenden Fall ging es um den Rucksackhersteller Deuter, der sein Premium-Image beim Vertrieb über Amazon gefährdet sah. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Deuter ein berechtigtes Interesse daran habe, eine qualitativ hochwertige Beratung über seine Rucksäcke sicherzustellen. Deswegen dürfe der Hersteller den Vertrieb über Massen-Portale wie Amazon oder Ebay untersagen.
Amazon:Bitte ohne
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Hersteller dürfen den Vertrieb ihrer Waren über Massen-Portale wie Amazon und Ebay untersagen. Richter in Frankfurt gaben der Firma Deuter recht.
Von Michael Kläsgen, München
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