Altersvorsorge:Rentenbescheid wird verständlicher

In Thüringen arbeiten immer mehr Menschen im Rentenalter

Reicht die Rente oder muss man dazuverdienen? Die Rentenbescheide sind bislang kompliziert aufgebaut. Das soll sich ändern.

(Foto: Jan Woitas/dpa)
  • Die Deutsche Rentenversicherung will komplizierte Berechnungen aus ihren Rentenbescheiden streichen.
  • Es ist ein weiterer Schritt in einem umfangreichen Reformprozess. Zusammen mit Sprachberatern hat die Behörde die Bescheide überarbeitet.
  • Der Prozess soll Ende März abgeschlossen sein. Sätze werden künftig kürzer, Fachbegriffe besser erläutert.

Von Thomas Öchsner

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) will ihre Rentenbescheide verständlicher machen. Die Anlagen mit den für Laien äußerst komplizierten Berechnungen sollen bis Ende März wegfallen. Den Bescheid, den jeder bekommt, der zum ersten Mal eine gesetzliche Rente bezieht, ist nach Angaben der DRV bereits Schritt für Schritt kürzer, verständlicher und persönlicher geworden. Mit dem Wegfall der komplexen Berechnungen soll es nun weitere Fortschritte geben. Das Reformprojekt soll im kommenden Jahr abgeschlossen werden.

Die Rentenversicherung verschickt jedes Jahr 1,35 Millionen Bescheide. Der Auftrag ist klar: Ein Rentenbescheid soll darüber informieren, wann die Rente beginnt, wie hoch sie ausfällt und mit welchen Versicherungszeiten der Rentner seine Ansprüche erworben hat. Für eine Behörde, die stets darauf erpicht ist, sich nicht angreifbar und keine juristischen Fehler zu machen, ist das aber schwer umzusetzen.

Rentenbescheide konnten deshalb manchmal bis zu 150 Seiten lang sein, 21 Anlagen enthalten und, wie die DRV selbst einräumt, "schwer verständlich" sein. Die Berliner Behörde hat deshalb zusammen mit Sprachberatern des Instituts für Verwaltungskommunikation bei der Verwaltungshochschule in Speyer die Bescheide vereinfacht und sich dabei auch an den Wünschen der Rentner orientiert. "Der Bescheid richtet sich jetzt mehr an Bürger statt an Juristen, aber natürlich so, dass er auch von Richtern grünes Licht erhält und justiziabel bleibt", sagt der Sprecher der Rentenversicherung.

Ein Rentenbescheid basiert auf etwa 10 000 Textbausteinen, alle wurden nun sprachlich überarbeitet. Die Sätze werden kürzer, Fachbegriffe erläutert. Dadurch ändert sich einiges:

  • Bislang war der Basisbescheid 18 Seiten lang, mit der Reform werden es von Ende März an nur noch zwölf Seiten sein.
  • Auf der Seite 1 stehen alle wichtigen Beiträge wie die Höhe der Rente oder die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Es gibt ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis.
  • Die Bescheide sollen persönlicher und freundlicher wirken. Deshalb enthalten die Kopfzeilen zum Beispiel Namen statt nur Nummern.
  • Die Anlagen mit umfangreichen Zahlenkolonnen zur Berechnung der Rente fallen weg. Diese will die Rentenversicherung "durch verständliche Erläuterungen" ersetzen. "Von den seitenlangen Berechnungen fühlten sich viele Leute überfordert", sagt der Verwaltungswissenschaftler Burkhard Margies vom Institut für Verwaltungskommunikation. "Erläutern statt Berechnen" - so solle jetzt das neue Motto lauten. Wer dennoch die Anlagen mit den Berechnungen will, kann diese bei der Rentenversicherung anfordern.

Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert, dass die Anlagen nicht mehr im Bescheid enthalten sind. Dadurch sei die "Ermittlung der Entgeltpunkte, aus denen die individuelle Rentenhöhe berechnet wird, selbst für interessierte Laien nicht mehr nachvollziehbar". Die Rentenversicherung kann diese Kritik nicht nachvollziehen. Die Behörde wünscht sich, "dass auch die Rentenberater die Vereinfachungen und die besseren Lesbarkeit der Rentenbescheide positiv begleiten, auch wenn der neue Bescheid weniger Fragen aufwirft und das Beratungsaufkommen möglicherweise zurückgeht".

Mit der Reform will die Rentenversicherung etwa 30 Prozent weniger Seiten pro Bescheid produzieren. Das spart nicht nur Portokosten. Die Fachleute der Behörde hoffen auch darauf, dass weniger Beratungsgespräche nötig sein werden und die Zahl der Widersprüche zurückgehen wird. Dann wären auch die Verwaltungskosten geringer.

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