Beim Thema Rente sind die Deutschen von der nationalen Einheit weit entfernt, denn bis die Altersbezüge in Ost und West gleich berechnet werden, dauert es noch viele Jahre.
Auch jetzt noch werden die Altersbezüge unterschiedlich berechnet: Die Ost-Rentner profitieren davon, dass sie - mit gleichem Lohn - höhere Rentenansprüche erwerben als West-Beschäftigte. Die West-Rentner wiederum haben Anspruch auf einen höheren "Rentenwert". Dieser Rechenfaktor ist mitentscheidend dafür, was an gesetzlichen Altersbezügen monatlich bei den Ruheständlern ankommt. Alle Parteien sind deshalb im Prinzip dafür, das Rentenrecht in Ost und West anzugleichen. Doch wann und wie dies geschehen soll, ist umstritten. Es geht wie immer auch um viel Geld.
Im Prinzip einig: Alle Parteien wollen das Rentenrecht in Ost und West auf ein Niveau bringen - die Frage ist nur wann und wie. (© Foto: ddp)
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Ende September hatte die Bundesregierung angekündigt, spätestens 2009 gesetzlich festzulegen, wann die Einheit beim Rentenrecht eingeführt wird. Nun gibt es im Arbeitsministerium zumindest erste Überlegungen, damit im Jahr 2020 zu beginnen. So heißt es in einem Arbeitspapier, von 2020 an würden "in Ost und West die Renten einheitlich berechnet und jährlich entsprechend der gesamtdeutschen Lohnentwicklung angepasst". An den bis 2019 erworbenen Rentenansprüchen würde sich damit gar nichts ändern. Vollständig gleich berechnete Altersbezüge würden die Rentenversicherung demnach erst in etwa 50 Jahren ausbezahlen.
Mehrere Arbeitspapiere im Umlauf
Das Ministerium pocht zwar darauf, dass es sich bei dem Papier um keinen Gesetzesentwurf handele, auch nicht um einen vorläufigen. Es seien mehrere Arbeitspapiere im Umlauf, heißt es im Hause von Olaf Scholz (SPD). Trotzdem gibt es erhebliche Kritik, sowohl in der Opposition wie auch bei ostdeutschen Politikern der Koalitionsparteien. Die FDP, die von 2010 an ein einheitliches Rentenrecht fordert, wirft der Bundesregierung vor, auf Zeit zu spielen. "Durch scheinbare Aktivität sollen die Menschen in den neuen Ländern ruhig gestellt werden", sagt der rentenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb. Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linken, meint: "Es ist makaber, dass selbst Ostdeutsche, die nach der Wiedervereinigung geboren worden sind, eine schlechtere Rente erhalten sollen als ihre Altersgenossen im Westen."
Offen bleibt dabei aber die Frage, wie eine deutlich schnellere Rentenangleichung finanziert werden soll. Der Rentenwert, der für die Höhe der Altersbezüge maßgebliche Rechenfaktor, beläuft sich im Westen auf 26,56 Euro, im Osten dagegen nur auf 23,34 Euro. Soll dieser Rückstand auf einen Schlag oder schrittweise ausgeglichen werden, sind Steuerzuschüsse nötig. Sonst entsteht in der Rentenkasse eine Lücke.
Politisch brisantes Thema
Das Thema ist auf jeden Fall politisch brisant: 2009 finden Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen statt. Auch deshalb drängen führende Ost-Politiker auf eine schnellere Lösung. Viele Ostdeutsche fühlen sich durch die unterschiedliche Berechnung der Altersbezüge diskriminiert, obwohl es bei der derzeitigen Rentenregelung sowohl Gewinner wie auch Verlierer gibt. "Es gibt einen Unterschied zwischen der gefühlten Rechtslage und der tatsächlichen Rechtslage", sagt dazu Ralf Brauksiepe, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales in der Unionsfraktion. So stellt sich auch die Frage, ob die bisherige Aufwertung der in Ostdeutschland geleisteten Beiträge gestrichen wird.
Wie auch immer die Angleichung aussehen wird: Bundeskanzlerin Angela Merkel will das einheitliche Rentenrecht in Ost und West noch vor der nächsten Bundestagswahl auf den Weg bringen.
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(SZ vom 11.11.2008/mel)
Großprojekte in Berlin
Es geht doch vorrangig nicht um die Rentenangleichung, sondern um die Angleichung der Renten und Pensionen.
Da die Pensionen steigen wie die Tarife zahlen doch auch alle Rentner die Pensionen der Staatsbediensteten, bekommen aber entweder gar nichts oder 0,6 mehr und zahlen dafür auch noch wesentlich mehr Krankenkasse, während die Pensionäre statt 50 % nur noch 30 % Krankenkassen-Beiträge zahlen müssen un d dann noch Beihilfen bekommen.
Diese Regelungen müssen angeglichen werden und auch der Rentner muss Zuwächse in Höhe der Tarifabschlüsse bekommen.
Im Osten verdient man weniger und bekommt weniger Rente. Dafür ist das Leben dort billiger. Wieso füllt sich der "Ost-Rentner" dann diskriminiert? Weil er prozentual weniger bekommt als der "West-Rentner"? Laut wetzer123 stimt das noch nicht mal.
Mein Kommentar zielte eigentlich auf das "Diskriminierungsgefühl" ab. Wahrscheinlich hätte ich *Ironie" in Klammern dahinter schreiben müssen.
PS: Ich freu mich, dass die Mieten in München so hoch sind. Was bessere kann mir für meine Altersvorsorge nicht passieren ;-)
richtig gut.
Für Grenzgänger:
Der die gesetzliche RV ist prozentual fixiert, gleich in O und W. Entscheidend ist aber die Höhe des Einkommens, je höher, desto mehr Rentenpunkte zzgl. Faktor.
Auszug Stat. Bundesamt. Altersklasse 55-60 J.
Monatsverdienst Arbeiter: West=2.604 Euro/Monat 321.400 Arbeiter
Monatsverdienst Arbeiter: Ost=1.831 Euro/Monat 52.500 Arbeiter
Monatsverdienst Angestellter: West=4.454 Euro/Monat 350.500 Angestellte
Monatsverdients Angestellter: Ost=2.915 Euro/Monat 39.800 Angestellte
Zur Vollständigkeit: Die Angaben beziehen sich auf einen Stichmonat, hier 10/2005 und auf vollzeitbeschäftigte Arbeiter und Angestellte. Arbeistlose und Hausfrauen nicht eingerechnet.
Das Ihre Wohnung in München so teuer ist, hat weder etwas mit der deutschen Einheit noch mit Schleswig-Holstein zu tun. Eher mit den Einkommen und den verfügbaren Vermögen zzgl. der anchfrage, danach richtet sich der Markt.
tatsache ist, dass ein Rentenpunkt im Osten 23,34 bringt, im Westen 26,56 im Osten muss man dafür aber nur 4663 einzahlen im Westen hingegen 5582, damit muss ein Renner Ost für 1 Rente ca. 200 einzahlen, ein Renter West hingegen ca. 210. Damit liegt nicht eine benachteiligung des Ostrentners, sondern des Westrentners vor. Der einzige Nachteil im Osten ist, dass für Erziehler sehr hoher Einkommen keine so Hohe Rente wie im Westen möglich ist, da die Beitragsbemessungsgrenze sehr viel niedriger ist.
Eine Anpassung Ost an West kann nur so erfolgen, dass die Beitragsbemessungsgrenzen und die Rentenpunkte ab sofort gleichgestellt werden, für die bereits erworbenen Rentenpunkte muss allerdings die alte Regelung fortgeführt werden.
Insgesammt ein ganz schlecht recherchierter Artikel. Hier wird nämlich ein falscher Eindruck erweckt.
Dann klären Sie mich doch bitte auf. Aber schöne einfach.Wie Sie so gut erkannt haben, bin ich etwas langsam.
Paging