Aktiendeals bei gescheiterter VW-Übernahme:Gericht weist Anleger-Klage gegen Porsche ab

Weil das Unternehmen sie bei der gescheiterten VW-Übernahme in die Irre geführt haben soll, klagten Anleger reihenweise gegen Porsche. Nun hat das Landgericht Braunschweig eine der Forderungen nach Schadenersatz zurückgewiesen - ein Etappensieg für den Konzern.

  • Das Landgericht Braunschweig hat eine Schadenersatzklage gegen Porsche abgewiesen. Ein weiterer Fall könnte an das Kartellgericht in Hannover übergeben werden.
  • In einer Serie von Prozessen werfen Kläger der Porsche-Holding vor, sie beim Übernahmeversuch von VW in die Irre geführt zu haben.

Die Entscheidung

Das Landgericht Braunschweig hat eine Schadenersatzklage in der Serie an Prozessen gegen Porsche abgewiesen (Az. 5 O 401/13). Dabei ging es um eine vergleichsweise kleine Forderung von etwa 132 000 Euro. Es ist das dritte Verfahren, das zu Gunsten von Porsche ausgeht, aber nur ein Etappensieg für den Konzern. Richter Stefan Puhle - er hat für das Verfahren seine Pensionierung verschoben - wird in Kürze endgültig in Ruhestand gehen. Ein neuer Richter hätte die Freiheit, völlig anders zu entscheiden. Eine ausführliche Begründung will das Gericht am Mittag veröffentlichen.

In einem zweiten Fall hieß es zunächst wenig konkret, es hätten sich kartellrechtliche Fragen ergeben. Den Klägern solle daher Gelegenheit gegeben werden, einen Antrag zur Übertragung des Verfahrens an das Kartellgericht in Hannover zu stellen, oder die betroffenen Vorwürfe fallenzulassen.

In den Zivilprozessen geht es insgesamt um Schadenersatz von mehr als 5,3 Milliarden Euro und im Kern um Folgendes: Die Kläger werfen der Porsche-Holding PSE aus Stuttgart vor, sie bei dem gescheiterten Versuch, VW zu übernehmen, in die Irre geleitet zu haben. Sie sollen Kurse und Markt manipuliert und Anleger mit falschen Mitteilungen zu verlustreichen Aktiendeals verführt haben.

Die Fälle

Das Landgericht Braunschweig ist Hauptschauplatz, hier laufen die meisten Prozesse. An diesem Mittwoch ging es um zwei Fälle: In dem einen Verfahren forderte ein Anleger 1,3 Millionen Euro Schadenersatz (Az. 5 O 2433/12) - dieses Verfahren könnte nun an das Kartellgericht in Hannover wandern. Im anderen Prozess wollte ein selbständiger Finanzdienstleister Schadenersatz über knapp 132 000 Euro (Az. 5 O 401/13) einklagen. Seine Forderung wurde nun zurückgewiesen.

Der Mann setzte im Oktober 2008 mit hohem Risiko auf fallende VW-Kurse. Er wettete mit Aktien, die er gar nicht besaß. Leerverkäufe heißt das im Fachjargon. Er sagte aus, er sei sich sicher gewesen, dass die Informationen von Porsche im März 2008 nicht darauf ausgerichtet gewesen seien, VW zu übernehmen. Wenige Tage nach der Wette des Mannes gab Porsche bekannt, sich mehr als 74 Prozent an VW gesichert zu haben und nach der Macht zu greifen. Kurz danach schoss der Kurs nach oben, der Kläger machte Verluste und lastet das der Porsche SE an - er fühlt sich rückblickend falsch informiert. Die Anwälte der Porsche SE betonen wiederum, es habe vor dem 26. Oktober keine Übernahmeabsicht gegeben, sie widersprechen damit dem Vorwurf der Marktmanipulation.

Die gescheiterte VW-Übernahme

Es ist einer der verrücktesten Ausschläge an der Deutschen Börse gewesen: Im Oktober 2008 schoss der Kurs der VW-Stammaktie auf mehr als 1000 Euro, das machte Volkswagen kurzzeitig zum wertvollsten Konzern der Welt nach Börsenwert. Der Höhenflug dauerte nicht lange. Umso länger dauert aber die juristische Aufarbeitung der Ereignisse. Denn das Hinaufschießen und Herabstürzen des Aktienkurses hinterließ beglückte und entsetzte Spekulanten - und beschäftigt Gerichte bis heute. Immer wieder müssen die Juristen eintauchen in die Zeit vor sechs Jahren, als Porsche den großen VW-Konzern schlucken wollte - mithilfe von ausgeklügelten Geldgeschäften. Hinterher kam es andersherum: VW kaufte den Sportwagenhersteller.

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