Air Berlin:Monopolkommission will Start- und Landerechte von Airlines versteigern

Lufthansa übernimmt Teile von Air Berlin

Die Start- und Landeslots von Air Berlin sind beliebt - vielleicht sogar beliebter als die Maschinen der Airline selbst.

(Foto: dpa)

Nach dem Verkauf großer Teile von Air Berlin an die Lufthansa gehören der Airline nun auch die Slots an Flughäfen. Das steigert die Angst vor steigenden Ticketpreisen enorm.

Von Caspar Busse und Nikolaus Piper

Er ist in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten deutschen Wirtschaftswissenschaftler geworden: Achim Wambach, 49, ist nicht nur Chef des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), eines der großen Wirtschaftsinstitute Deutschlands. Er ist zugleich Chef der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät - und damit ein gefragter Ratgeber für viele Politiker in Berlin.

Denen empfiehlt er jetzt eine grundsätzliche Änderung, was die Vergabe von Start- und Landrechten an deutschen Flughäfen angeht. Das Ziel: Mehr Wettbewerb unter den Airlines. "Es gibt gute Gründe, grundsätzlich wenigstens ein Teil der Slots zu versteigern", sagte Wambach. Es gäbe schließlich Interessenten für die frei werdenden Slots - und die garantierten letztendlich den Wettbewerb.

Hintergrund seiner Empfehlung ist natürlich der geplante Verkauf von Air Berlin. Bislang bleiben Slots immer in der Hand einer Airline, wenn sie diese auch nutzt. Ein Handel ist schlichtweg nicht vorgesehen. So gehörten die Slots der insolventen Air Berlin nun eigentlich dem Käufer. Lufthansa übernimmt einen Großteil des Unternehmens - und damit bekommt die deutsche Airline auch besonders viele der begehrten Slot. Und die Angst vor einem Monopol der Lufthansa auf dem Flugmarkt steigt.

Einnahmen könnten in Flughäfen investiert werden

Wambach schlägt nun vor, die frei werdenden Start- und Landerechte lieber an den meistbietenden Interessenten zu vergeben, ähnlich wie bei Mobilfunklizenzen. "Dann bekommt derjenige den Zuschlag, der das meiste Interesse hat, und nicht derjenige, für den sich der Regulator ausspricht", sagt Wambach der SZ. Dazu müsste es dann Regeln geben, dass ein Unternehmen nicht mehr als eine bestimmte Anzahl erwerben darf. In den USA werde das bereits so praktiziert.

Wambach spricht sich dafür aus, die Erlöse aus der Versteigerung dann wieder in die Branche zu fließen zu lassen, auch wenn die Einnahmen im Staatshaushalt grundsätzlich nicht zweckgebunden seien. Inbesondere Investitionen etwa in Flughäfen hält Wambach für sinnvoll - denn davon würden dann wieder alle profitieren.

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